Meine Nachbarschaft: Europabrücke
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Vorlagen
Radbügel in der Hardenbergstraße
Antrag vom 03.01.2026, OF 1838/1 Betreff: Radbügel in der Hardenbergstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Hardenbergstraße, zwischen Gutleutstraße und Schönplatz, Radbügel aufstellen zu lassen. Diese sollen parallel zu den Baumscheiben installiert werden. Begründung: In dem genannten Abschnitt gibt es keine Radbügel. Das Anbringen von Radbügeln an Baumscheiben hat sich bereits in vielen Straßen bewährt und sollte deshalb auch hier Anwendung finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten
Antrag vom 01.01.2026, OF 1850/1 Betreff: Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten Vorgang: ST 478/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In ST478/2025 stellt der Magistrat fest, dass in 2024 die Anzahl der Geschwindigkeitskontrollen im Vergleich zu den Vorjahren sank und gleichzeitig die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen anstieg. Insbesondere in Tempo-30-Zonen wie der Gutleutstraße (>25%), der Langen Straße (>16%), der Weilburger Straße (>13%), der Kleyerstraße (>12%) und der Bleichstraße (>15%) wird sehr oft zu schnell gefahren. Insgesamt waren bei allen Messungen knapp 10% aller Autofahrenden zu schnell. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Geschwindigkeitskontrollen in den aufgeführten Straßen zu verstärken, um die Sicherheit in den Tempo-30-Zonen vor allem für Kinder und Senior*innen zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 1
Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7808 entstanden aus Vorlage: OF 1599/5 vom 13.11.2025 Betreff: Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, den teilweise vorhandenen Radweg in der Lyoner Straße zwischen Mainuferstraße und Goldsteinstraße bis zur Einmündung Goldsteinstraße zu verlängern. Der Radweg wird zwischen Fahrbahn und Fußgängerweg geführt. Alle vorhandenen Fahrbahnen bleiben vollständig für den Straßenverkehr erhalten. Begründung: Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Kreuzung Lyoner Straße/Schwanheimer Ufer wurde ein kurzer Radweg auf der Lyoner Straße in Richtung Süden angelegt. Dieser endet aber nach wenigen Metern an einer Rasenfläche. Quelle: Dirk Trull Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Aufgänge Staustufe Griesheim
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7719 entstanden aus Vorlage: OF 1346/6 vom 05.11.2025 Betreff: Aufgänge Staustufe Griesheim Die Nutzung des Fußgängerüberganges über die Griesheimer Staustufe regelt detailliert ein Nutzungsvertrag zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA) und der Stadt Frankfurt. Demnach ist die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der WSA sind zu dulden. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) steht mit dem WSA im engen Austausch. Es ist eine dauerhafte Absicherung der Nutzung gewünscht. Um diese zu erreichen, ist es sicherlich notwendig, politischen Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen, denn das WSA ist eine Bundesbehörde, um beispielsweise eine grundsätzliche Entscheidung zu erreichen, dass solche Verbindungswege bundesweit ins Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen sollen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA) darauf hinzuwirken, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Übergang über die Staustufe dauerhaft zu sichern. Aus einer Duldung sollte ein dauerhaftes Nutzungsrecht werden, damit auch in Zukunft zu Fuß Gehende und Radfahrende den Übergang nutzen können. Ziel ist ein entsprechender Grundbucheintrag zur rechtlichen Absicherung. Bei der Umsetzung ist der Bund einzubeziehen. Eine grundsätzliche Entscheidung, dass solche Verbindungswege bundesweit in das Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen, könnte ebenfalls eine Lösung sein; 2. sicherzustellen, dass das WSA seiner Instandsetzungspflicht auch gegenüber den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden nachkommt, damit diese die Staustufe als wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen jederzeit und ungehindert nutzen können. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe dafür zu nennen. Begründung: Mit dem Bau der Staustufe wurde 1931 auch durch die Stadt Frankfurt in Form von Zahlung von 60.000 Reichsmark die Verbreiterung des Stegs erkauft, um für die Fußgänger diese Verbindung zwischen den Stadtteilen zu schaffen. Mit dem Steg über die Staustufe wurde eine wichtige Verbindung für die Bürgerinnen und Bürger der verbindenden Stadtteile geschaffen als auch die gute Anbindung an die jeweiligen Mainuferwege als Erholungsbereich. Der Steg wurde als Übergang noch wichtiger, als mit dem Tod des Fährmanns Ende 1962 der Fährbetrieb der dort seit 100 Jahren betriebenen Fähre eingestellt wurde. Seit 2022 stellt nunmehr der Ortsbeirat regelmäßig Anregungen oder fragt beim ASE nach dem Stand der Arbeiten, damit die gesperrte Treppe auf Griesheimer Seite endlich repariert und wieder nutzbar ist. Auf die erneute schriftliche Anfrage wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass "die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert [ist]. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sind daher zu dulden". Beim Treppenaufgang handelt es sich aber seit Langem nicht mehr um eine Maßnahme, die man dulden muss, sondern um eine Nichtreparatur eines defekten und nicht mehr nutzbaren Treppenaufgangs. Die Staustufe als Fußgängerquerung gehört wie der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A5 (Europabrücke) zu den Verbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein/Schwanheim. Diese Brückenquerungsmöglichkeiten nutzen die Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Gemeinsam sind sie Verbindungswege für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihre Sport- und Freizeitaktivitäten einbezogen haben. Ein Wegfall auch nur einer der beiden Übergänge wäre ein GAU für die Bewohner und Bewohnerinnen der angrenzenden Stadtteile und sämtliche Nutzerinnen und Nutzer Frankfurts. Deshalb ist die Sicherstellung des Überweges über die Staustufe dauerhaft festzuschreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Gutleutstraße - Baseler Platz
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7781 entstanden aus Vorlage: OF 1812/1 vom 20.11.2025 Betreff: Gutleutstraße - Baseler Platz Vorgang: M 186/25 Der Magistrat wird gebeten, in seinen Vortrag M 186 Folgendes aufzunehmen und umzusetzen: 1. Die im Bereich des Baseler Platzes entstehenden Verkehrsinseln sollen, wenn möglich, begrünt werden. 2. Bei der Planung des Verkehrs am Baseler Platz ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Fußgängerquerung der Baseler Straße (auf Höhe der Esslinger Straße) zum Schulweg von Grundschülern gehört. Hier sollte die Ampelschaltung so programmiert werden, dass es zu keinen Rückstaus kommt und Autos auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben, während die Fußgänger grün haben. Ggf. sind Rotlichtblitzer aufzustellen. 3. In der Esslinger Straße werden alle Baumscheiben so umgestaltet, dass Autos wieder in Fahrtrichtung parken können. Die Baumscheiben sollten dabei vor dem Befahren durch Pkws durch einen niedrigen Zaun geschützt werden. Evtl. sind auch die Radbügel an den Baumscheiben umzusetzen, damit sie nutzbar bleiben. 4. Die Hermann-Herzog-Schule und die Schule am Sommerhoffpark liegen direkt an der Gutleutstraße. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen haben besondere Ansprüche an ihre Umgebung, da sie Einschränkungen beim Hören und Sehen haben. Die Planung der Straßenbahnhaltestellen westlich und östlich der Camberger Brücke, sowie die gesamte Planung dieses Straßenbereichs bedarf der besonderen Sorgfalt und Berücksichtigung der Bedarfe. Die Schulleitungen sollen deshalb in die Planungen mit einbezogen und regelmäßig über den Planungsstand informiert werden. Anregungen der Schulleitungen sind unbedingt zu berücksichtigen, z. B. ein Leitsystem von den Haltestellen zur Hermann-Herzog-Schule. 5. Während der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern ein sicherer Schulweg zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186
Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke Wiesenhüttenstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7774 entstanden aus Vorlage: OF 1790/1 vom 10.11.2025 Betreff: Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus, Wiesenhüttenstraße 15, zum besseren Schutz der Kinder einzurichten, beginnend in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Höhe der Hausnummern 69 bis 77 (DGB Haus) bis zur Einmündung in die Wiesenhüttenstraße und links abbiegend im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Gutleutstraße. Begründung: Das Internationale Kinderhaus (Träger: Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) ist die einzige offene Freizeit- und Bildungseinrichtung für Kinder im Frankfurter Bahnhofsviertel. Es richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. Das Haus ist als Kindereinrichtung von außen nicht als solche unmittelbar erkennbar, weil es etwas zurückgesetzt liegt und von einem Zaun umgeben ist. Die Autofahrer*innen, die vom Baseler Platz in Richtung Innenstadt fahren, benutzen die Wilhelm-Leuschner-Straße häufig als Rennstrecke, um noch bei Grün über die Kreuzung Wiesenhüttenstraße zu gelangen. In gleicher Weise versuchen die Autofahrer*innen, die vom Untermainkai in die Wiesenhüttenstraße in Richtung Gutleutstraße einbiegen, Rotphasen zu vermeiden. Somit sind Kinder, die vielleicht nicht immer Grünphasen abwarten, um die Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. zur anderen Seite die Wiesenhüttenstraße zu überqueren, stark gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7775 entstanden aus Vorlage: OF 1811/1 vom 24.11.2025 Betreff: Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel? Vorgang: NR 1394/25 FDP Mit dem Antrag vom 07.10.2025, NR 1394, hatte sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass der Magistrat sich für die Ansiedlung von "digitalen Kleinstsupermärkten" einsetzen soll. Dies vorangeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwiefern ein Kleinstsupermarkt im Gutleutviertel im Umfeld der Gutleutstraße zwischen Camberger Brücke und Erntestraße umsetzbar wäre; 2. ob ein solcher Kleinstsupermarkt beispielsweise auf der Fläche der zukünftigen Interimspielstätte für das Schauspielhaus eingerichtet werden kann; 3. ob gewährleistet werden kann, dass beim Anbieter keine Sonntagsarbeit entsteht. Begründung: Die Nahversorgung ist im westlichen Gutleutviertel noch einige Zeit unzufriedenstellend. Auf der Gutleutstraße sind mit den Hausnummern 285 bis 291 einige neue Gebäude entstanden und der Bedarf an Nahversorgung ist damit weiter gestiegen. Mit der Ansiedlung der Interimspielstätte für das Schauspiel wird zudem zukünftig einige Laufkundschaft im Viertel erwartet. In Hessen bietet u. a. teo (Smart Retail Solutions GmbH) aus Fulda derartige digitale Kleinstsupermärkte an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1394
Schwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite
Antrag vom 06.11.2025, OF 1362/6 Betreff: Schwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke Südseite zu verhindern. Der vordere Teil des Geländes zur Schwanheimer Uferstraße/Höchster Weg ist zwar teilweise eingezäunt und mit einem großen zweiflügligen Tor versehen, das aber immer offensteht. Unbeobachtet kann man auf das Gelände fahren um seinen Sperrmüll abzuladen. Mittlerweile liegen hier zwei Fuhren Müll. Begründung: Damit nicht auch hier eine Situation wie unter der Brücke in Nied entsteht, müssen hier dringend die Flächen vor wilden Müllablagerungen verhindert und gesichert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Aufgänge Staustufe Griesheim
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7719 entstanden aus Vorlage: OF 1346/6 vom 05.11.2025 Betreff: Aufgänge Staustufe Griesheim Die Nutzung des Fußgängerüberganges über die Griesheimer Staustufe regelt detailliert ein Nutzungsvertrag zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA) und der Stadt Frankfurt. Demnach ist die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der WSA sind zu dulden. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) steht mit dem WSA im engen Austausch. Es ist eine dauerhafte Absicherung der Nutzung gewünscht. Um diese zu erreichen, ist es sicherlich notwendig, politischen Einfluss auf Bundesebene geltend zu machen, denn das WSA ist eine Bundesbehörde, um beispielsweise eine grundsätzliche Entscheidung zu erreichen, dass solche Verbindungswege bundesweit ins Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen sollen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main (WSA) darauf hinzuwirken, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Übergang über die Staustufe dauerhaft zu sichern. Aus einer Duldung sollte ein dauerhaftes Nutzungsrecht werden, damit auch in Zukunft zu Fuß Gehende und Radfahrende den Übergang nutzen können. Ziel ist ein entsprechender Grundbucheintrag zur rechtlichen Absicherung. Bei der Umsetzung ist der Bund einzubeziehen. Eine grundsätzliche Entscheidung, dass solche Verbindungswege bundesweit in das Nutzungsrecht der jeweiligen Kommune übergehen, könnte ebenfalls eine Lösung sein; 2. sicherzustellen, dass das WSA seiner Instandsetzungspflicht auch gegenüber den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden nachkommt, damit diese die Staustufe als wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen jederzeit und ungehindert nutzen können. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe dafür zu nennen. Begründung: Mit dem Bau der Staustufe wurde 1931 auch durch die Stadt Frankfurt in Form von Zahlung von 60.000 Reichsmark die Verbreiterung des Stegs erkauft, um für die Fußgänger diese Verbindung zwischen den Stadtteilen zu schaffen. Mit dem Steg über die Staustufe wurde eine wichtige Verbindung für die Bürgerinnen und Bürger der verbindenden Stadtteile geschaffen als auch die gute Anbindung an die jeweiligen Mainuferwege als Erholungsbereich. Der Steg wurde als Übergang noch wichtiger, als mit dem Tod des Fährmanns Ende 1962 der Fährbetrieb der dort seit 100 Jahren betriebenen Fähre eingestellt wurde. Seit 2022 stellt nunmehr der Ortsbeirat regelmäßig Anregungen oder fragt beim ASE nach dem Stand der Arbeiten, damit die gesperrte Treppe auf Griesheimer Seite endlich repariert und wieder nutzbar ist. Auf die erneute schriftliche Anfrage wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass "die öffentliche Nutzung zwar gestattet, jedoch kein dauerhaftes Übergangsrecht garantiert [ist]. Temporäre Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sind daher zu dulden". Beim Treppenaufgang handelt es sich aber seit Langem nicht mehr um eine Maßnahme, die man dulden muss, sondern um eine Nichtreparatur eines defekten und nicht mehr nutzbaren Treppenaufgangs. Die Staustufe als Fußgängerquerung gehört wie der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A5 (Europabrücke) zu den Verbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein/Schwanheim. Diese Brückenquerungsmöglichkeiten nutzen die Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Gemeinsam sind sie Verbindungswege für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihre Sport- und Freizeitaktivitäten einbezogen haben. Ein Wegfall auch nur einer der beiden Übergänge wäre ein GAU für die Bewohner und Bewohnerinnen der angrenzenden Stadtteile und sämtliche Nutzerinnen und Nutzer Frankfurts. Deshalb ist die Sicherstellung des Überweges über die Staustufe dauerhaft festzuschreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto
Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern
Antrag vom 08.11.2025, OF 1343/6 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern Die Höchster Fähre ist eine jahrhundertealte Einrichtung und ist fest mit dem Höchster Erscheinungsbild verbunden und bei der Bevölkerung beliebt. Sie verbindet Höchst mit dem Schwanheimer Ufer. Die Fähre hat kulturhistorische Bedeutung und einen hohen Wert für die Naherholung. Mit dem Nidda-Ufer, den hier renaturierten Bereichen, dem Mainufer sowie dem Naturschutzgebiet Schwanheimer Düne, den Wiesen und dem Stadtwald existieren wichtige Naherholungszüge im westlichen Teil des Grüngürtels. Die aktuelle Finanzierung der Höchster Mainfähre ist offensichtlich nicht ausreichend, da immer wieder Forderungen an die Stadt gestellt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel in Höhe von € 20.000 für ein Konzept zur langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation der Mainfähre Höchst in den Haushalt 2026 einzustellen. Ziel hierbei soll es sein, die Fahrgeldeinnahmen durch Erhöhung der Passagierzahlen zu verbessern, statt regelmäßig weitere Zuschüsse zu zahlen. Ein möglicher Weg wäre die integrierte Betrachtung von Sehenswürdigkeiten, Naherholungs- und Aufenthaltsflächen beidseits des Mains. Das Konzept soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen: Überregionale Kommunikation stellt die Fähre in den Mittelpunkt, als gefährdetes Kulturgut selbst, und als Verbindung zu historischen Attraktionen in der Höchster Altstadt. Hochwertige Wander- und Radwege sowie Aufenthaltsflächen und Bewirtschaftungs-Lösungen steigern die Attraktivität der Schwanheimer Seite (Schwanheimer Düne) und geben langfristig Auftrieb durch neue Besucher*innen. Hier kann und soll eine Einbeziehung des Grüngürtels erfolgen. Es soll überlegt werden, ob die Stadt Frankfurt direkt mit Freifahrten die Fähre fördern kann. Begründung: Das hier zu finanzierende Konzept soll eine langfristige Bestandssicherung der Fähre durch mehr Einnahmen, statt Zuschüssen zum Ziel haben. Dabei können und sollen auch verschiedene Themenbereiche einbezogen werden, beispielsweise die Möglichkeit einer Kleingastronomie auf Schwanheimer Seite oder mögliche Finanzierungsvorteile durch das Erheben der Fähre zum Kulturgut. Die Fähre mit ihrer im Vergleich zur Leuna-Brücke deutlich besseren zentralen Lage ermöglicht auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den direkten Weg zu den Naherholungsgebieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 37 2025 Die Vorlage OF 1343/6 wird als gemeinsamer Antrag der SPD und GRÜNE mit der Maßgabe beschlossen, dass in den Tenor ein vierter Spiegelstrich mit dem Wortlaut "Es soll ein optimiertes Werbekonzept an der Fläche entwickelt werden, um Sponsoren zu gewinnen." eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto
Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim/Goldstein: Marode Radweg/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5
Anregung vom 02.09.2025, OA 567 entstanden aus Vorlage: OF 1261/6 vom 03.08.2025 Betreff: Griesheim/Goldstein: Marode Radweg-/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: a) Wann wurde der Rad- und Fußweg unter der Europabrücke vor dem festgestellten Schaden am Abgang des Schwanheimer Ufers zuletzt geprüft? b) Wie ist der bauliche Zustand des gesamten Rad- und Fußwegs unter der Europabrücke? c) Was wird kurzfristig umgesetzt, um den Fuß- und Radweg als sichere Verbindung aufrechtzuerhalten? d) Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die wichtige barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung zwischen Goldstein und Griesheim langfristig und verbindlich zu sichern? e) Liegt bereits ein Zeitplan für die nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen vor? 2. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie nach Instandsetzung der Fußgänger- und Radwegverbindung die Betonwand durch ein Projekt der Griesheimer und Goldsteiner Kinder, welches durch ortsansässige Künstler begleitet wird, schnellstens in einen ansehnlichen Anblick verwandelt werden kann. Kann daher schon jetzt die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden, und welche Behörde wäre dies? 3. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, a) ob die gesamte Autobahnbrücke der A 5 (Europabrücke) ebenfalls auf Schäden untersucht wurde oder ob die Prüfung nur im Fußgängerbereich erfolgte; b) ob das gesamte Bauwerk durch Korrosion und starke Belastung durch das hohe Verkehrsaufkommen weiterhin der starken Nutzung durch Pkw und Schwerlastverkehr gewachsen ist. Begründung: Neben der Staustufe als Fußgängerquerung gehört der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A 5 (Europabrücke) zu den Hauptverbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein. Ferner nutzen diese Brückenquerungsmöglichkeit viele zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Er ist Verbindungsweg für die Arbeitnehmer, die mit dem Rad zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihr Sport- und Freizeitengagement einbezogen haben. Ein Wegfall wäre ein GAU für die Bewohner und sämtliche Nutzerinnen und Nutzer Frankfurts. Da die Fußgängerbrücke insgesamt sichtbar in keinem guten Zustand ist und zurzeit sehr viele Brücken Alterungserscheinungen aufweisen, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung über den Zustand dieser Brücke, da diese unmittelbar an den angrenzenden Wohngebieten der Stadtteile Griesheim und Goldstein vorbeiführt. Die beschmierte Wand entlang des Weges über den Main könnte sehr schön nach der Sanierung durch Kinder und Jugendliche der beiden angrenzenden Stadtteile unter Mitwirkung örtlicher Künstler gestaltet werden. An dieser Stelle wäre es schön, wenn bereits jetzt dafür die Einwilligung der zuständigen Behörde erteilt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 567 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6710, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025
Entsiegelung und Begrünung der Verkehrsinsel Gutleutstraße/Stuttgarter Straße
Antrag vom 10.05.2025, OF 1616/1 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Verkehrsinsel Gutleutstraße/Stuttgarter Straße BG: Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsinsel zwischen Stuttgarter Straße und Gutleutstraße (siehe Bild) zu entsiegeln und zu begrünen bzw. zu bepflanzen. Begründung: Die Verkehrsinsel wird nur in sehr geringem Maße von Fußgängern genutzt. Der größte Teil der Fläche liegt ungenutzt brach und ist zu 100% versiegelt. Gerade im innerstädtischen Bereich sollten alle ungenutzten Flächen, soweit möglich, entsiegelt und begrünt werden. Verkehrsinseln werden in anderen Stadtteilen, wie beispielsweise Sachsenhausen, mit vielen Frühlingsblühern bepflanzt, sodass im Frühjahr und Frühsommer dort durch das Blumenmeer der gesamte Straßenraum optisch aufgewertet wird. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1616/1 wurde zurückgezogen.
Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6551 entstanden aus Vorlage: OF 1527/1 vom 28.01.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Wiesenhüttenplatz vor der Hausnummer 37 einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Überquerung der Straße und den Schulweg sicherer zu machen. Begründung: Viele Menschen gehen vom Bahnhofsausgang Süd kommend durch die Wiesenhüttenstraße und über den Wiesenhüttenplatz in Richtung Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße. Morgens und nachmittags sind viele Kinder auf ihrem Schulweg zur Karmeliterschule und Weißfrauenschule unterwegs, deren Eingang sich in der Gutleutstraße befindet. Auch die Kinder im Interimsquartier des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in der Villa Kleyer könnten auf diese Weise die Straße zur Platz-/Grünfläche leichter und sicherer überqueren. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde zur Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und Schulkinder beitragen. Grafik: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1014 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025
Vermüllung am Schwanheimer Ufer
Antrag vom 25.11.2025, OF 1382/6 Betreff: Vermüllung am Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Zustand am Schwanheimer Ufer im Übergang zum Höchster Weg zu verbessern und der starken Vermüllung entgegenzuwirken. Dazu sollen aus dem Budget des E201 "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" geeignete Müllbehälter, möglichst Großraum-Müllbehälter, angeschafft und aufgestellt werden. Begründung: An der genannten Stelle (östlicher Eingang Höchster Weg) ist der angebotene Parkraum dringend erforderlich, weil er Ausflügler:innen dient, die von dort die Schwanheimer Dünen erwandern. Außerdem dient der Parkplatz den Nutzer:innen der benachbarten Kleingartenanlage. Der Bereich ist praktisch nicht durch öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Der übliche Einwand, der gegen das Aufstellen von Mülleimern erhoben wird, dass diese wilden Müllablagerungen Vorschub leisten, greift nicht durch, da an dieser Stelle ohnehin häufig wilde Müllablagerungen zu beobachten sind und zu vermuten ist, dass die generelle Vermüllung dieses Bereiches auch wilden Müllablagerungen Vorschub leistet. Das Aufstellen zusätzlicher Mülleimer ist zumindest geeignet, die Vermüllung in diesem Bereich zu vermindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.10.2025, OF 1326/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 123 2025 Die Vorlage OF 1382/6 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6257 entstanden aus Vorlage: OF 1458/1 vom 08.10.2024 Betreff: Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut Linksabbiegende Radfahrende aus Richtung Friedensbrücke in die Gutleutstraße Richtung Westen können sich an der Kreuzung Baseler Straße/Gutleutstraße nur schlecht einordnen. Wegen der vielen Kfz-Spuren und den zur Abgrenzung des Radwegs angebrachten Fahrbahntrennern können Radfahrende nicht der Verkehrsführung der Pkws folgen. Es bleibt nur die Möglichkeit eines indirekten Abbiegens an der Kreuzung mit der Gutleutstraße. Dort existiert jedoch keine Aufstellfläche für Fahrräder und die Ampel für Pkws ist nicht einsehbar, da sie sich hinter den Radfahrenden befindet. Die Fußgängerampel zeigt zudem nur bei Bedarf grün und gilt nur für einen Teil der Strecke über die Kreuzung. Radfahrende fahren daher "intuitiv" mit den Pkw, wenn diese bei Grün anfahren. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße eine Aufstellfläche für Radfahrende von der Friedensbrücke kommend in Richtung Gutleutstraße und Hafenstraße markieren zu lassen, sodass die Lichtsignalanlage (LSA) von Radfahrenden eingesehen werden kann; 2. zudem eine zusätzliche LSA im Aufstellbereich der Radfahrenden in Richtung Westen nachrüsten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 501
Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 entstanden aus Vorlage: OF 1380/1 vom 24.08.2024 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/21 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in der Stellungnahme vom 08.04.2022, ST 889, für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um fünf Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss aus der Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131, sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den motorisierten Individualverkehr für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende Pkws extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5751 entstanden aus Vorlage: OF 1327/1 vom 01.07.2024 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Die Planung des Straßenverkehrsamts zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchener Straße wird befürwortet. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Anlage 1 (ca. 910 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1012 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten
Antrag vom 07.04.2024, OF 1211/1 Betreff: Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich ohne Einbindung des Ortsbeirats sowie von Anwohnenden eingerichtete Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Alternativ kann eine Lieferzone vor Gutleutstraße 139 (Gaststätte "Zur Biertone") eingerichtet werden. Begründung: Bisher erfolgte die Warenanlieferung vollkommen problemlos am Ende der Straße, wo ohnehin ein Halteverbot dauerhaft eingerichtet ist und dort viel Platz für Warenanlieferung vorhanden ist. Die Warenanlieferung hat dort niemanden gestört und Anwohner auch nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Anwohnende beschweren sich, von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt kann die Lieferzone stattdessen problemlos vor Gutleutstraße 139 eingerichtet werden. Dort befinden sich keine Anwohnerparkplätze, die entfallen müssten. Bisher hatten sich 50 Anwohner 9 Anwohnerparkplätze geteilt. Die Anwohnerparkplätze zu reduzieren ist daher unverhältnismäßig und an dieser Stelle vor allem auch unnötig. Für eine kleine Straße, welche in einer Sackgasse mündet, wäre es eine enorme Lärmbelastung, dort LKWs einfahren zu lassen, um diese dort entladen zu lassen. Vor allem, wenn dies problemlos an anderer Stelle möglich wäre, wie o.g., und lediglich öffentliche Parkplätze statt Anwohnerparkplätze entfallen müssten. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Zwischennutzung für die DondorfDruckerei
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5274 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 25.02.2024 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei 1. Der Magistrat wird zur Vermeidung eines weiteren Leerstands aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und der Hochschule für Gestaltung (HFG) und/oder für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden; b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern, wie basis e. V. oder ATELIERFRANKFURT e. V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie Radar-Kreativräume für Frankfurt; c) welche baulichen Maßnahmen unter Bezifferung der Kosten für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären; d) ob eine Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. Begründung: Die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts (MPI) wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, sodass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept für die Zeit zu entwickeln, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e. V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8 bis 12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte, anknüpfen. In Betracht kommen aber auch ATELIERFRANKFURT e. V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1 bis 3 in Frankfurt oder Radar-Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wechs raum.219 GbR, Gutleutstraße 8 bis 12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf-Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative. Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Diese Anregung ist im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1351 Aktenzeichen: 00-40
Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5201 entstanden aus Vorlage: OF 940/6 vom 18.02.2024 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg hoch zur A 5 zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befinden sich auf der östlichen Seite Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass die Angsträume beseitigt und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1220 Aktenzeichen: 66-2
Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel
Antrag vom 16.02.2024, OF 1167/1 Betreff: Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge den Planungsdezernenten, die Wirtschaftsdezernentin sowie Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der Hafenbetriebe sowie weitere an der Planung Beteiligte einladen, um im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 über die Ziele der anstehenden Bebauungspläne, mögliche Bauvorhaben, die Kosten und die Finanzierung südlich und nördlich der westlichen Gutleutstraße zu informieren. Begründung: In der Bevölkerung gibt es Bedenken und Ängste im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im westlichen Gutleutviertel. Eine Vorstellung der Vorhaben durch das Stadtplanungsamt soll die Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels informieren und deren Fragen beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 1080/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 eine Magistratsvorlage vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann, und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren (www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/aktuelles _arch/architektur_news_details_160640.de.jsp). Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e. V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung wird es schwierig sein, Bauprojekte zu planen, zu steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 1
Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30Abschnitt in der Gutleutstraße vor der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 1119/1 vom 17.12.2023 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Abschnitt in der Gutleutstraße vor der Karmeliterschule und der Weißfrauenschule Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliterschule und Weißfrauenschule schnellstmöglich einen Tempo-30-Abschnitt einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, sodass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 906
Bäume für die Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 1043/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll frei gehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . Foto: Manuel Denkwitz Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 560
Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft?
Antrag vom 09.11.2023, OF 1044/1 Betreff: Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, was er nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs und der damit einhergehenden Sperrung der Mannheimer Straße für die Straßenbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und Gutleutviertel plant. Soll die Strecke in der Mannheimer Straße wiederhergestellt und genutzt werden oder soll die "Ersatzstrecke" in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen bleiben? Begründung: Vertraglich würde die Deutsche Bahn in einem solchen Fall die alte Situation wiederherstellen. Die Bahn würde also die Strecke in der Mannheimer Straße nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs wiederherstellen. Aus Gründen des verbesserten Angebotes und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit wäre es allerdings geboten, die neue Strecke in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 798 2023 Die Vorlage OF 1044/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 970/1 vom 22.08.2023 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1820 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 vor der Kita am Westhafen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 973/1 vom 22.08.2023 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort Pkw-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweiler Platz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4409 entstanden aus Vorlage: OF 979/1 vom 11.08.2023 Betreff: Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1677, bereits zugesagt, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr frei zu halten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert. Begründung: Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, sodass viele Autofahrerinnen und Autofahrer die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein- und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, sodass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 entstanden aus Vorlage: OF 773/6 vom 21.05.2023 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622, ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer/Auffahrt zur B 40 in Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Magistrat wird daher gebeten, Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten. Dazu werden drei Vorschläge unterbreitet: 1. Das Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B 40 in einiger Entfernung vorgelagerten Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Das Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. 3. Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist. Begründung: Entsprechend § 9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgängerüberweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt; dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e. V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel
Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei
Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler
Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.
Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11
Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 788/1 vom 20.03.2023 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll der zweite Fahrstreifen entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren Pkw und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher Pkw passieren und zu Fuß Gehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen eines Mitgliedes des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1502 Antrag vom 17.12.2023, OF 1104/1 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 831 Aktenzeichen: 66-2
Schwanheim: Hänggasse
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 685/6 vom 23.01.2023 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hänggasse, die sich unmittelbar zum neuen Fußgänger- und Radfahrerübergang zum Schwanheimer Ufer befindet, in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergängern, Radfahrern, Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 21.12.2022 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße. 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße. 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 542/1 vom 22.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Nutzerinnen bzw. Nutzern der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren; 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Lichtsignalanlage; 3. damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der Lichtsignalanlage nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1231 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3257 entstanden aus Vorlage: OF 693/1 vom 13.11.2022 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 880 Aktenzeichen: 66-2
Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 641/1 vom 12.10.2022 Betreff: Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut Der Magistrat wird gebeten, auf der Strecke zwischen Galluswarte, Hauptbahnhof und Gutleutstraße den Kurzstreckentarif für alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV anzubieten. Begründung: Die Camberger Brücke zwischen Galluswarte und Gutleutstraße musste wegen dringender Brückenbauarbeiten kurzfristig und für mehrere Jahre gesperrt werden. Die Buslinie 87 wurde eingestellt. Umwegfahrten mit der Buslinie M 46 sind eine Geduldsprobe, da die Busse im Berufsverkehr im Hafentunnel im Stau stecken bleiben. Die schnellste Verbindung zwischen Galluswarte und Gutleutstraße mit den S-Bahn-Linien 3 bis 6 über den Hauptbahnhof und den Buslinien ins Gutleut sollte genauso kostengünstig angeboten werden wie die bisherige Direktfahrt über die Camberger Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen
Antrag vom 16.10.2022, OF 649/1 Betreff: Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Behelfsausfahrt Rebstock, die bisher nur bei großen Messen geöffnet wurde, für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen, um die durch die Sperrung entstandene Verkehrsbelastung im Gutleutviertel zu entschärfen eine schnelle und einfache Verbindung zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sicherzustellen. Hilfsweise, für den Fall, dass die Öffnung der Ausfahrt in der Zuständigkeit einer anderen als städtischen Behörde liegt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Behörde zuzugehen, mit dem Ziel, die Behelfsausfahrt Rebstock wie dargestellt für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen. Begründung: Die Camberger Brücke wurde aufgrund dringend erforderlicher Ertüchtigungsarbeiten gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich für rund zweieinhalb Jahre andauern. Die Verbindungen zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sind daher auf den Hafentunnel, die Umfahrung des Bahnhofs sowie einen großen Umweg über die A 5 beschränkt. Durch die Sperrung hat die Verkehrsbelastung in der Gutleutstraße - die selbst ohne die Sperrung bereits in der rush hour übernutzt ist - noch einmal deutlich zugenommen. Das große, ständig stockende Verkehrsaufkommen bringt neben Lärm auch starke Umweltbelastungen durch Abgase mit sich. Den Anwohner*innen ist es nicht zuzumuten, diese Situation für ganze zweieinhalb Jahre hinzunehmen. Da sich derzeit die Umfahrung der Camberger Brücke über die A 5 aufgrund des großen Umwegs über das Nordwestkreuz und das gesamte Rebstockgelände in der Regel nicht als Umfahrung der Camberger Brücke anbietet, soll die Behelfsabfahrt Rebstock für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke dauerhaft geöffnet werden, um die Situation in der Gutleutstraße zu entschärfen. Belastungen von Anwohner*innen an der Behelfsausfahrt sind dadurch nicht zu erwarten, da an der Behelfsausfahrt keine Wohngebäude vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)
Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 16.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Mitgliedern des Ortsbeirats 1 sowie Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weserstraße zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die Pkw jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere Pkw in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf Grün warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei Rot. Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2749 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrskonzept Goldstein
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2354 entstanden aus Vorlage: OF 494/6 vom 07.06.2022 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrats vom 04.03.2022 (Vorlage B 91) und begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Ecke Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Ecke Schüttenhelmweg einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Arbeiten zur Errichtung der o. g. Kreisverkehre aufgenommen werden; 2. ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Ecke Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; 3. ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Ecke Tannenkopfweg und Sonnenweg/Ecke Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; 4. warum der durch die Sperrung der Straße Zur Waldung verursachte Verkehrsdruck auf der Straße Am Wiesenhof aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschülerinnen und Grundschüler unterwegs sind, wodurch die Situation mindestens ebenso problematisch ist wie an der Straße Zur Waldau; 5. ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte; 6. ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A 5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Ortstermin zur Erörterung der oben angesprochenen Fragen gebeten. Begründung: In dem Sachstandsbericht, B 91, bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus der Anregung ersichtlichen Vorschläge (Ziffern 3. bis 6.), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 4.), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen, ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteinerinnen und Goldsteiner könnten bereits an dem Ortstermin besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2793 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1464 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4766 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2214 entstanden aus Vorlage: OF 466/1 vom 08.05.2022 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter im Gutleutviertel Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung der Abstellflächen für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Bereich des Holiday Inn Express und Tanzhaus West (Gutleutstraße 294 - 296) einen solchen Platz einzurichten. Begründung: Gäste des Hotels und Besucher des Mehlsack-Geländes nutzen gerne E-Scooter bzw. E-Roller. Dies hat zur Folge, dass sie in diesem Bereich vermehrt auf dem Bürgersteig und Radweg kreuz und quer verteilt stehen oder liegen. Daher ist hier ein Bereich zum geordneten Abstellen für E-Roller bzw. E-Scooter wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ideen
„Die neue Kaiserstraße – Frankfurts grüne Magistrale vom Hauptbahnhof in die Innenstadt“
Stellen Sie sich vor, wie Reisende aus dem Hauptbahnhof Frankfurt treten – und statt Lärm, Abgasen und hektischem Verkehr empfängt sie eine breite, ruhige Flaniermeile. Die Kaiserstraße als Fußgängerzone wird zum lebendigen, sicheren und attraktiven Stadtraum, der Bahnhof und Innenstadt verbindet – nicht nur als Weg, sondern als Erlebnis. Kernidee: Die Kaiserstraße wird zur weitgehend autofreien Zone umgestaltet – ausgenommen bleiben lediglich Anliegerverkehr, Lieferzonen (zeitlich begrenzt) und Einsatzfahrzeuge. Durch diesen Schritt schaffen wir eine durchgehende, barrierearme Verbindung vom Hauptbahnhof zur Innenstadt. Warum jetzt? Mehr Aufenthaltsqualität: Statt parkender Autos und hupender Taxis entsteht Raum für Menschen, Gastronomie und Begegnung. Sicherheit und Barrierefreiheit: Ideal für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Familien mit Kindern – ohne Straßenquerungen. Arbeitnehmer aus dem Bankenviertel müssen vom HBF nicht mehr den "sicheren" Umweg über die Gutleutstraße nehmen. Ein städtisches Aushängeschild: Für internationale Gäste wird der erste Eindruck der Stadt verbessert. Lokale Belebung: Einzelhandel, Cafés und Kultureinrichtungen profitieren von erhöhter Laufkundschaft und besserem Stadtklima. „Grüne Achse“ mit Bäumen & Urban Gardening: Schatten spendende Alleen, begrünte Fassaden und Kühlzonen gegen die Sommerhitze. Kunst & Kultur im öffentlichen Raum: Wechselausstellungen lokaler Künstler, temporäre Skulpturen, interaktive Lichtinstallationen, Straßenmusik-Bühnen. Café-Terrassen und Pop-Up-Stores: Flexibel nutzbare Flächen für Gastronomie, Start-ups und lokale Manufakturen – z. B. in umgebauten Pavillons oder modularen Containern. Digitale Services: Interaktive Info-Stelen mit Stadtplan, WLAN-Hotspots, Echtzeit-ÖPNV-Infos, Sprachwahl für Tourist*innen. Mobilitätsstationen am Rand: Fahrradparkhäuser, E-Scooter-Stationen und Shuttles an den Übergängen zur Fahrzone – z. B. am Hbf, Weserstraße, Taunusanlage. Sicher und inklusiv: Klare Beleuchtungskonzepte, taktile Leitsysteme, Sitzgelegenheiten alle 100 Meter, generationengerechtes Design. Pilotphase mit Bürgerbeteiligung: Pop-up-Fußgängerzone im Sommer (z. B. 6 Monate) mit begleitender Evaluation, Umfragen und Möglichkeit zur Mitgestaltung. Schlusswort: Die Umgestaltung der Kaiserstraße ist kein Verkehrsprojekt – es ist ein Stadtentwicklungsprojekt. Eine Einladung, Frankfurt gemeinsam neu zu denken. Offen. Grün. Lebendig.
Verbindungssteg Sommerhoffpark und Mainpromenade Druckwasserkraftwerk
Zwischen den neuen Wohntürmen Sky&Water neben der Main-Neckar Brücke und der Uferpromenade im Sommerhoffpark gibt es eine Retentionswiese der Stadt. Mit einem Steg kann das Gutleutviertel direkt mit dem restlichen Mainufer verbunden werden, sodass Radfahrer und Fußgänger nicht mehr die Gutleutstraße nutzen müssen. Das Grünflächenamt sollte aufgefordert werden die Planung und den Bau zu priorisieren.
Blitzer im Hafentunnel
Der Hafentunnel wird von gewissen Auto- und Motorradfahrern als Schallkulisse genutzt. Dabei wird auf kurzer Strecke enorm beschleunigt, sodass insbesondere die BewohnerInnen südlich des Tunnels einer starken Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Besonders am Wochenende ist in den Sommermonaten an Schlafen bei offenem Fenster nicht zu denken, während sich die Herren der Auspuffe im Hafentunnel austoben. Das Verkehrsdezernat sieht sich in dieser Frage machtlos und verweist auf die Polizei als zuständig für den fließenden (bzw. röhrenden) Verkehr. Die Polizei verweist auf ihr KART-Grüppchen, das mir ein wenig unterbesetzt erscheint. Die einfachste (und für die Stadt einträgliche) Lösung scheint mir eine feste Geschwindigkeitskontrolle im Tunnel (und direkt dahinter, wo auch gern beschleunigt wird). Da die Stadt prinzipiell nicht über ein Tempolimit nachdenken möchte, sollte sie doch wenigstens dem Gesundheitsschutz der Anwohner von Hafen- und Gutleutstraße nachkommen.
Griesheim-Süd öffnen (Wegfall der Omega-Brücke)
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.
Griesheim-Süd öffnen (Wegfall der Omega-Brücke)
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.
Bäume in der Mitte der Gutleutstraße + Radweg für Fahrräder in beide Richtungen
- Bäume in der Mitte der Gutleutstraße - Ein einzigartiger Radweg für Fahrräder in beide Richtungen
Überwachung der Bereichs unter der Europabrücke (Parkbucht Richtung Westen)
An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
Fahrradständer am Schwanheimer Mainufer
Bürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
Offizielle Fußgängerverbindung Behördenzentrum – Schönplatz (Gutleutviertel)
An dieser von Fußgängern stark frequentieren Stelle ist in puncto Anbindung des Behördenzentrums an die Nachbarschaft – Wohnquartier um den Schönplatz – eine Verkehssicherungspflicht der Stadt gefragt. Wer hier mit Kinderwagen, Einkaufstrolley oder Rollkoffer zum/vom Hauptbahnhof unterwegs ist, muss an dieser Stelle – den Gerüchten nach ehemals geplanter Fußgängerbrücke – einen weiten Bogen drum herum machen. Viele Fußgänger begeben sich dennoch auf dem inoffiziellen Weg durch Sperrgeländer, Matsch, vierspurige Straße und hohe Bordsteine um geradlinig zum Hauptbahnhof bzw. zu ihrem Quartier/Hotels zu gelangen. Eine mögliche Lösung wäre: Künstlich angebrachte Sperrgeländer entfernen, Bordsteine begradigen, Zebrastreifen oder zumindest einen ausgeschilderten Übergang (wie in der Gutleutstraße südlich des Behördenzentrums) schaffen.
ÖPNV Frankfurt 2035
ÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
Zebrastreifen Gutleutstraße
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Gutleutstraße zur Verbindung der Werftstraße und des Durchgangs der Gutleutkaserne.
Versiegelung des Wegs zu (einsamen) Bänken hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof entfernen
Hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein! (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/541)
Fahrradweg zwischen Hauptbahnhof und Friedensbrücke
In diesem Beitrag geht es um die geforderte Einrichtung eines Fahrradweges zwischen Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über Baselerstraße bis Friedensbrücke. Frankfurt ist eine Stadt mit einer sehr hohen Anzahl an Pendlern, welche neben den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich das Fahrrad benutzen. Zudem ist Frankfurt eine Universitätsstadt und viele Studenten – ob Pendler oder nicht – nutzen innerstädtisch fast ausschließlich das Fahrrad. Für Diejenigen, die nicht auf der südlichen Mainseite wohnen, dort jedoch Studieren (Campus Niederrad) oder Arbeiten bedeutet das, dass sie – in diesem Anliegen mit dem Fahrrad – auf die andere Seite des Main kommen müssen. Viele tun das im Bereich des Hauptbahnhofs und der anschließenden Friedensbrücke, welche in die Stresemannallee übergeht. Auf dem Weg ergeben sich folgende, für den Fahrradfahrer problematische Stellen: a) Unübersichtliche Verkehrslage direkt vor dem Hauptbahnhof b) Enger, zweispuriger und gefährlicher Straßenabschnitt zwischen Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße Lösungsvorschläge: a) Direkt vor dem Hauptbahnhof könnte ein Radweg direkt angrenzend an die Straße Am Hauptbahnhof von der Ecke Poststraße/ Am Hauptbahnhof über den Bahnhofsvorplatz bis Ecke Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße führen. Alternativ könnte ein Radweg auf der Fahrbahn als Angebotsstreifen (siehe Punkt b) eingerichtet werden. b) Fortführung des Radwegs im Bereich Am Hauptbahnhof/ Mannheimer Straße und Baseler Straße/ Gutleutstraße als Angebotsstreifen (oder Suggestivstreifen) nach Zeichen 340 (Leitlinie) in § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO. Dort heißt es: "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein." (http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrerschutzstreifen.php) Dieser Schutzstreifen hat den Vorteil, dass er von den Autos bei Bedarf überfahren werden darf, dem Autofahrer jedoch gleichzeitig signalisiert, dass an dieser Stelle Fahrradfahrer unterwegs sein könnten und erhöhte Vorsicht geboten ist. Ab Baseler Straße/ Gutleutstraße bis zur Friedensbrücke könnte der Radweg als Angebotsstreifen fortgeführt werden oder auf den Fußgängerweg übergehen, welcher auf Seiten des Baseler Platzes die Möglichkeit einer Erweiterung bietet. Anschließend kann der Weg zu dem Radweg auf der Friedensbrücke überführt werden.
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein!