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Meine Nachbarschaft: Europa-Allee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung

18.05.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

Antrag vom 18.05.2023, OF 889/1 Betreff: Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Veranstaltungen im zum Grüngürtel gehörenden Landschaftsschutzgebiet Rebstock nur dann zu genehmigen, wenn Veranstalter*innen ein schlüssiges Verkehrskonzept vorlegen. Des Weiteren soll die Städtische Verkehrspolizei den ruhenden Verkehr während dieser Veranstaltungen in den zum Ortsbezirk 1 gehörenden angrenzenden Gebieten überwachen und durch Abschleppen von Falschparker*innen für Sicherheit sorgen. Begründung: Das Rebstockgelände wird mehrfach im Jahr als Veranstaltungsgelände für kulturelle Zwecke und Festivals genutzt. Die Anbindung an das Gelände durch den ÖPNV ist über Busse und die Straßenbahnlinie 17 vorhanden, bei größeren Veranstaltungen aber nicht ausreichend. Gerade auswärtige Gäste reisen daher häufig mit dem Auto über A5 und A648 an und finden dann in der Nähe keinen Parkplatz. In den umgebenden Straßen und Wohngebieten wird entsprechend wild geparkt, im Ortsbezirk 1 ist vor allem die Straße und der Gehweg samt Böschung "Am Römerhof" betroffen. Der ohnehin schmale Gehweg unterhalb des Eidechsenlandes und die Fahrbahn weiter im Verlauf westlich sind dann flächendeckend zugeparkt und erschweren ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 889/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehwerkparken Pariser Straße unterbinden

02.05.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3945 entstanden aus Vorlage: OF 816/1 vom 12.04.2023 Betreff: Gehwerkparken Pariser Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Gehweg gegenüber der Pariser Straße 58 Südseite durch weitere Poller zu unterbinden. Begründung: Die aktuelle Situation hindert Fahrzeugführer noch nicht ausreichend daran, den Gehweg ordnungswidrig zu beparken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1692 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Poller Idsteiner Straße anbringen

02.05.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3940 entstanden aus Vorlage: OF 811/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Idsteiner Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße, östlich der Hattersheimer Straße, Poller oder ggf. Fahrradbügel anbringen zu lassen, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aktuell wird dort immer wieder ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt, was zu Behinderungen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1655 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern

02.05.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3939 entstanden aus Vorlage: OF 810/1 vom 12.04.2023 Betreff: Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Parkstreifens in der nördlichen Idsteiner Straße vor dem westlichen Ende der Hattersheimer Straße mittels rot-weißem Poller sowie einer Sperrflächenmarkierung abzusichern. Begründung: Durch die fehlende Absicherung wird immer wieder in den Kreuzungsbereich hinein geparkt, was die Sicht behindert und damit die Sicherheit gefährdet. Am anderen Ende des Parkstreifens wurde der Poller hingegen angebracht, wie in der Abbildung ersichtlich. Fahrzeug behindert Sicht im Kreuzungsbereich richtig Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1654 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterhin Falschparken und Behinderungen in der Niedernhausener Straße - endlich wirksame Maßnahmen ergreifen

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3930 entstanden aus Vorlage: OF 800/1 vom 12.04.2023 Betreff: Weiterhin Falschparken und Behinderungen in der Niedernhausener Straße - endlich wirksame Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen, um insbesondere die Schulwege in der Niedernhausener Straße auf der gesamten Länge vor Falschparkern besser zu schützen: 1. Einrichtung und eindeutige Beschilderung eines beidseitigen Halteverbots im gesamten Straßenverlauf; 2.tägliche Überwachung für mindestens eine Woche und regelmäßige Wiederholungen mit gleicher Intensität durch die städtische Verkehrsüberwachung; 3. Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch eine Liefer- und Ladezone je Straßenabschnitt. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger schildern in Zuschriften an den Ortsbeirat 1, dass sich seit Einführung des einseitigen Halteverbotes in einem Teilabschnitt der Niedernhausener Straße die Lage nicht verbessert, sondern weiter verschlimmert hat. Es wird von regelmäßigen Hupkonzerten, starkem Beschleunigen (weil man ja noch schnell vorbei muss, bevor der Gegenverkehr darf), wartenden Autos mit laufendem Motor, ständig abbremsenden und wieder anfahrenden Autos und weiterhin mitten auf der Fahrbahn stehenden Lieferfahrzeugen berichtet. Geparkt wird gegen die Fahrtrichtung bis in die Kurvenbereiche der Kreuzungen überall dort, wo vermeintlich Platz ist. Die Parkbuchten können nicht richtig genutzt werden, da wegen des Parkens in zweiter Reihe vor den Baumstandorten rückwärts Einparken nicht möglich ist. Daher stellen sich nun Autofahrende gegen die Fahrtrichtung in die Parklücken, was wiederum beim Ausparken alle anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Anwohnende, zu Fuß Gehende und Radfahrende sehen das zu Recht als schwere Behinderung und Gefährdung. Und mittags turnen hier Kinder aus den umliegenden Schulen zwischen den Autos hindurch, um über die Straße zu kommen. Ein Wunder, dass hier noch keine Unfälle mit Personenschaden passiert sind. Eindeutige Regelungen, Beschilderungen, Lieferzonen und Kontrolle sind notwendig, um die unhaltbaren und gefährlichen Zustände wirksam abzustellen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1690

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Längsparken Idsteiner Straße anordnen

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 809/1 vom 12.04.2023 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Magistrat wird gebeten , in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o. g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z. B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1652

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fahrradbügel Pariser Straße 1 anbringen

02.05.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3906 entstanden aus Vorlage: OF 817/1 vom 12.04.2023 Betreff: Fahrradbügel Pariser Straße 1 anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der östlichen Kurve der Pariser Straße Fahrradbügel gegenüber dem inzwischen fertiggestellten FAZ-Tower anbringen zu lassen. Dies kann ebenso durch den Eigentümer auf dessen Grundstück erfolgen, falls eine entsprechende Abstimmung möglich ist. Begründung: Seit Bezug des FAZ-Towers werden regelmäßig Fahrräder an den Baumscheiben vor dem Gebäude abgestellt. Der Platz reicht oftmals nicht aus. Teilweise kippen die Fahrräder um. Auf dem Grundstück des FAZ-Towers sind keine Abstellplätze für Fahrräder von Besuchern oder Mitarbeitern ersichtlich. Daher soll die Stadt auf den Eigentümer zugehen, um entsprechende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in ausreichender Anzahl zu schaffen, was heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Stadt selbst welche vor dem Gebäude anbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1695 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 92 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fahrradbügel Europa-Allee West/Ecke Pariser Straße anbringen

02.05.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 12.04.2023 Betreff: Fahrradbügel Europa-Allee West/Ecke Pariser Straße anbringen Vorgang: OM 2622/22 OBR 1; ST 2826/22 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Europa-Allee/Ecke Pariser Straße gemäß der Abbildung anbringen zu lassen, um den hier notwendigen Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu gewährleisten sowie das illegale Beparken des Gehwegs zu unterbinden. Begründung: Da ein geeigneter Ort in unmittelbarer Nähe zum ursprünglich genannten Standort für die Anbringung von Fahrradbügeln gefunden werden konnte, welche gleichzeitig das illegale Beparken des Gehwegs an anderer Stelle unterbinden können, gibt es nunmehr keinen Grund, diese abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2826 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1696 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Europa-Allee Mitte sichtbar machen

02.05.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3907 entstanden aus Vorlage: OF 818/1 vom 12.04.2023 Betreff: Radweg Europa-Allee Mitte sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der südlichen Europa-Allee Mitte ab Europa-Garten rot einzufärben, mit Fahrrad-Piktogrammen zu versehen und mittels Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" sichtbar zu machen. Begründung: Da der o. g. Radweg momentan ungenügend als solcher ausgewiesen ist, wird dieser Abschnitt regelmäßig von Pkws zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1699 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer für die Europa-Allee West

02.05.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3911 entstanden aus Vorlage: OF 822/1 vom 04.04.2023 Betreff: Fahrradständer für die Europa-Allee West Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich der Europa-Allee 10 bis 20 anzubringen. Begründung: Gäste, die zu den Restaurants MoschMosch oder Block House mit dem Fahrrad anreisen, finden dort keinerlei sichere Abstellmöglichkeiten. Es werden die wenigen vorhandenen Straßenschilder genutzt (siehe Bild 1). Daher sollten Fahrradständer aufgestellt werden, um die Anreise mit dem Rad attraktiver zu machen. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1958 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 408 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann wird die Grünfläche „Am Wasserturm“ realisiert?

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 765/1 vom 04.02.2023 Betreff: Wann wird die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert und für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht wird. Im Rahmen des Berichts soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden: 1. Ist die Herstellung der Grünfläche bereits ausgeschrieben? 2. Wann wird die Ausführung beginnen? 3. Wann ist mit einer Öffnung der Grünfläche für die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen? 4. Wurde mit der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Zugang zum Park aus Richtung Idsteiner Straße erfolgen soll, mittlerweile eine Vereinbarung für einen uneingeschränkten Zugang getroffen? Wenn nein, warum nicht? 5. Erwartet der Magistrat durch zukünftige Baustellen in der Nähe, wie z. B. den Bau der U-Bahn-Linie 5 oder den Bau des Hochhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Europa-Allee, Verzögerungen im Zeitplan? Begründung: Der Ortsbeirat hat den Planungen zum Anlegen der Grünfläche "Am Wasserturm" im Sommer 2022 zugestimmt. Da man auf dem Grundstück bislang kaum Veränderungen wahrnehmen kann, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1386 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Galluswarte umsetzen

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 762/1 vom 04.03.2023 Betreff: Fahrradständer Galluswarte umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer an der S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte", Ausgang Frankenallee, die von der Verkotung betroffen sind, umzusetzen, sodass diese nutzbar werden, bis eine Lösung für das Verkotungsproblem gefunden wird. Dabei handelt es sich v. a. um die Ständer direkt an der Kurve Frankenallee (Nord)/Ecke Günderrodestraße und die Ständer in der Mitte unter der Brücke. Begründung: Die auf den Bildern gezeigten Fahrradständer sind so gut wie nie in Benutzung, aus ersichtlichen Gründen: Niemand möchte sein Fahrrad abstellen, wenn klar ist, dass dieses dort mit Taubenkot verunreinigt wird. Anlage: Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1494 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen

20.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof „Galluswarte“/Ecke Bushaltestelle „Haus Gallus“

21.02.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

Anregung vom 21.02.2023, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 748/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sauberkeit und Tierwohl vereinen: Schmutzfang-Abhangdecke unter Bahnbrücke am S-Bahnhof "Galluswarte"/Ecke Bushaltestelle "Haus Gallus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG die Planung und Ausführung einer schräg angeordneten Abhangdecke unter der Bahnbrücke im Bereich des S-Bahnhofs "Galluswarte"/Frankenallee in Auftrag zu geben. Die Abhangdecke soll unterhalb der Brückenkonstruktion und oberhalb der beidseitigen Gehwege der Frankenallee bzw. im Bereich der Bushaltestelle in Richtung Schloßborner Straße in ausreichender Höhe installiert werden und Passantinnen und Passanten vor herabfallendem Taubenkot zuverlässig schützen. Revisionsöffnungen zur Säuberung und eine Gehwegbeleuchtung sind vorzusehen. Begründung: Die jahrzehntelangen Bemühungen des Magistrats und der beteiligten Ämter haben leider noch immer nicht dazu geführt, dass im Umfeld der Galluswarte ein Taubenhaus entstand. Das Schließen der Brückenzwischenräume mit Gittern und Netzen hat sich im Bereich der Tramhaltestelle in der Mainzer Landstraße nicht bewährt. Vor allem Jungtiere verenden dort qualvoll. Verschmutzungen durch Taubenkot entlang der Gehwege unter der Bahnbrücke werden zwar von der FES regelmäßig entfernt, jedoch wenige Stunden später sieht es dort wieder aus wie zuvor. Die Sitzbänke der nicht überdachten Bushaltestelle und die Gehwegoberfläche sind verkotet. Viele Menschen ekeln sich vor dem Kot, jedoch nicht vor den Vögeln. Ein Schutz vor herabfallendem Kot durch eine schräg angeordnete und gut zu säubernde Abhangkonstruktion schafft Sauberkeit und mehr Akzeptanz für Stadttauben. Ein Taubenhaus ist weiterhin notwendig. Anlage: Visualisierung einer Schmutzfang-Abhangdecke - Alexander Mitsch Anlage 1 (ca. 224 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 328 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3028, 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.03.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Temporärer Entfall Bushaltestelle „Dubliner Straße“ - Radfahrende schützen

21.02.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3592 entstanden aus Vorlage: OF 754/1 vom 04.02.2023 Betreff: Temporärer Entfall Bushaltestelle "Dubliner Straße" - Radfahrende schützen Der Magistrat wird gebeten, mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats, der VGF, traffiQ und weiteren Beteiligten einen Ortstermin einzuberufen, um eine Lösung für eine sichere Umgestaltung der Bushaltestelle "Dubliner Straße" der Linie M 46 in Richtung stadteinwärts während des Bestehens der U5-Baustelle vor a llem in Bezug auf Radfahrende zu finden. Begründung: Aufgrund der U5-Baustelle ist der bisherigere Radweg entfallen und es wurde durch die engeren Platzverhältnisse lediglich ein Schutzstreifen für Radfahrende angelegt, welcher sich seitdem mit der in diesem Zuge verlegten Bushaltestelle "Dubliner Straße" überlappt. Diese befindet sich seitdem ungünstig in einer Kurve wenige Meter entfernt zur Bushaltestelle "Stephensonstraße". Weil Bus und Fahrräder nach der Ampel an der Kreuzung Lissabonner Straße ungefähr gleich schnell beschleunigen, kommt es an der Haltestelle "Dubliner Straße" immer wieder zu gefährlichen Beinahe-Kollisionen zwischen Bus und Radfahrenden. Erst kürzlich drängte der Bus eine Schülerin ab, sodass diese auf den Bürgersteig ausweichen musste und dabei stürzte. Da sich derartige Situationen ständig wiederholen, wird es höchste Zeit, dieses gefährliche Verkehrsgeschehen zu korrigieren. Fahrgäste haben die Möglichkeit, alternativ die wenigen Meter entfernt liegende Haltestelle "Stephensonstraße" oder die ebenfalls nahe gelegene Haltestelle "Den Haager Straße" zu nutzen. Anlage: Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1597 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher Straße

21.02.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3588 entstanden aus Vorlage: OF 749/1 vom 31.01.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Parken in der Schwalbacher Straße Vorgang: OM 2626/22 OBR 1; ST 2828/22 Der Ortsbeirat stimmt der Vorplanung des Magistrates gemäß Stellungnahme vom 13.12.2022, ST 2828, und der Anlage 1 zur Überplanung der Parkflächen in der Schwalbacher Straße zu mit der Maßgabe, dass folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend zur Stellungnahme ST 2828 umgesetzt werden : 1. Schaffung von Sichtachsen und Aufstellung von Radbügeln vor den Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen zur Erhöhung der Sicherheit der zu Fuß Gehenden und der Kinder auf ihren Schulwegen. 2. Umwandlung zweier Parkplätze vor der Liegenschaft Frankenallee 144 in eine Lade- und Lieferzone für zwei Fahrzeuge. 3. Anbringung zusätzlicher Fahrradbügel insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Paul-Hindemith-Schule und der Kita. 4. Schaffung einer Abstellzone für E-Scooter. 5. Berücksichtigung der Anlage 1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegten Planungen weisen in die richtige Richtung. Insbesondere werden auf allen Geh- und Schulwegen die erforderlichen Mindestbreiten eingehalten. Ob die Markierungen auf den Gehwegen ein Überfahren durch Pkw verhindern, muss künftig überprüft und ggf. nachjustiert werden. Eine Optimierung der Planung durch die Schaffung zusätzlicher Fahrradbügel vor Kreuzungen und Einmündungen sowie die Einrichtung einer E-Scooter-Abstellzone erhöht die Verkehrssicherheit. Auch die Fahrbahnbreite wird dadurch weniger eingeschränkt als bisher. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze können zahlreiche Fahrradstellplätze und eine Lade- und Lieferzone geschaffen werden, sodass die Gehwege frei gehalten werden und künftig insgesamt mehr Stellplätze zur Verfügung stehen als zuvor. Anlage 1: ST_2828_2022_AN1 mit Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen Anlage 1 (ca. 916 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2626 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2828 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 193

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotprojekt Spielstraßen

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3594 entstanden aus Vorlage: OF 760/1 vom 21.02.2023 Betreff: Pilotprojekt Spielstraßen Vorgang: E 36/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; OM 2495/22 OBR 4; ST 2427/22 Gemäß Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2427, und Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14, zum Etatantrag E 36, wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Straße für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Die Ortsbeiräte sollen unter Beachtung der Randbedingungen geeignete Vorschläge unterbreiten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, mindestens eine Straße aus den Vorschlägen des Ortsbeirats 1 aufzugreifen. Geeignete Straßen wären: 1. Große Fischerstraße 2. Karmelitergasse 3. Fischbacher Straße 4. Hattersheimer Straße Begründung: Die genannten Straßenabschnitte befinden sich in einer Tempo-30-Zone, es verkehrt kein ÖPNV-Linienverkehr, es sind keine zentralen Einrichtungen vorhanden und der Straßenraumquerschnitt ist ausreichend breit. Damit sind die genannten Voraussetzungen für eine Umgestaltung zu einer Spielstraße vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1359 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 753/1 vom 31.01.2023 Betreff: Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes Der Ortsbeirat stimmt der vorgelegten und in der Ortsbeiratssitzung am 24. Januar 2023 vorgestellten Planung des Grünflächenamtes zur Gestaltung der Grünfläche West mit der Maßgabe zu, das folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend von der Planung umgesetzt werden: 1. Erhalt der beiden Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung, die gemäß Planung vorsorglich gefällt werden sollten. 2. Einrichtung eines Tiny Forest mit biodiverser Bepflanzung entlang der Grundstücksgrenze in Richtung des Hochhauses "Axis", der möglichst nach der Miyawaki-Methode angelegt wird und einen Sichtschutz und Durchlaufschutz zur Wohnbebauung bildet. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgelegte Planung wird begrüßt. Es werden circa 65 neue Bäume gepflanzt. Leider müssen jedoch auch elf Bäume im Böschungsbereich gefällt werden, um einen barrierefreien Zugang und eine Anbindung des Gallus an das Europaviertel herstellen zu können. Zwei Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung können jedoch erhalten werden, wenn die Oberfläche des Weges nicht verdichtet oder versiegelt wird. Jeder erhaltenswerte Baum trägt zur Sauerstoffproduktion und Beschattung und somit zum Klimaschutz im Ortsbezirk bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1077 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller Europa-Allee West anbringen

21.02.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3593 entstanden aus Vorlage: OF 755/1 vom 08.01.2023 Betreff: Poller Europa-Allee West anbringen Vorgang: OM 2622/22 OBR 1; ST 2826/22 Der Magistrat wird gebeten, statt den Radbügeln herkömmliche Poller an besagter Stelle, Europa-Allee 130, anbringen zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme vom 15.12.2022, ST 2826, begründet der Magistrat die Ablehnung der Radbügel damit, dass zu wenig Platz vorhanden sei. Wenn kein Platz für Fahrradbügel vorhanden ist, möchte der Magistrat herkömmliche Poller anbringen, um das illegale Beparken des ohnehin schon schmalen Gehwegs zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2826 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1155

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10

01.02.2023 · Aktualisiert: 03.03.2023

Antrag vom 01.02.2023, OF 751/1 Betreff: Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10 Vorgang: V 146/21 OBR 1; ST 2736/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Laut ST 2736 gehört(e) der Bunker der BIMA. Wann ging dieser in den Besitz der Stadt oder der ABG über? 2. Warum gab es im Jahr 2015 für den Ankauf mehrerer Bunker eine Magistratsvorlage (M 69 / 2015), für diesen Bunker nun anscheinend aber nicht? 3. Laut ST 2736 wollte der Magistrat für den Bunker in der Eppenhainer Straße prüfen, ob dieser sich nach den bekannten Sanierungsarbeiten als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg nutzen lässt. Was ist bei der Prüfung herausgekommen oder wurde diese nicht durchgeführt? 4. Wann ist mit Ende der Abbrucharbeiten zu rechnen? 5. Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung der Wohnungen zu rechnen? 6. Wann ist geplant das Projekt öffentlich im OBR 1 vorzustellen? 7. Ist geplant die anderen 4 Bunkeranlagen langfristig auch abzureißen und Wohnraum zu schaffen? Begründung: In der Herxheimer Straße wird ein ehemaliger Bunker abgerissen und laut ABG entstehen insgesamt 42 öffentlich geförderte Wohnungen. Im Dezember 2022 berichtete der Magistrat jedoch erst, dass das Gebäude der BIMA gehöre und eine Prüfung als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg angedacht sei. Es stellen sich auch seitens der Anwohnerinnen und Anwohner weitere Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 616 2023 Die Vorlage OF 751/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Taxi-Standplätze auf Höhe Europa-Allee 91 zeitlich begrenzen

01.02.2023 · Aktualisiert: 03.03.2023

Antrag vom 01.02.2023, OF 756/1 Betreff: Taxi-Standplätze auf Höhe Europa-Allee 91 zeitlich begrenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das vor der Liegenschaft Europa-Allee 91 (Deloitte) eingerichtete Halteverbot zu Gunsten von Taxen zeitlich zu begrenzen. Die Parkplätze sollen lediglich montags-freitags von 7-20 Uhr exklusiv von Taxen genutzt werden können und in den Nachtstunden sowie am Wochenende jedem als Parkraum zur Verfügung stehen. Begründung: Der Parkdruck im Gallus ist enorm hoch, daher sollten die legalen Parkplätze nur in Ausnahmefällen für Sondernutzungen der Allgemeinheit entzogen werden. Die Taxen, die den Taxistand nutzen sollen, werden im Wesentlichen von Arbeitnehmern in den an der Europa-Allee angesiedelten Büros genutzt. Die eingeschränkten Zeiten sollten daher kein Problem darstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 756/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und Die Partei gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierungen Frankenallee erneuern

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 715/1 vom 07.12.2022 Betreff: Markierungen Frankenallee erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf der Frankenallee in Höhe der Einmündung Münsterer Straße und Sulzbacher Straße die Straßen-/Bodenmarkierungen erneuern zu lassen. Begründung: Die Markierung, die anzeigt, dass man dort nicht parken darf, ist in einem schlechten Zustand und fast nicht mehr sichtbar. Der Überweg von bzw. zur Mitte der Frankenallee ist jedoch gerade für Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl o. Ä. sehr wichtig und wird viel frequentiert. Häufig parken in letzter Zeit aber wegen der nicht erkennbaren Markierungen dort Autos und verhindern so, dass der Zugang zum Mittelstreifen der Frankenallee genutzt werden kann. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1197 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geh- und Schulweg in der Frankenallee frei halten

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 717/1 vom 09.01.2023 Betreff: Geh- und Schulweg in der Frankenallee frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Frankenallee Hausnummer 104 bis 110 wieder frei benutzbar zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Baucontainer, die für die Baustelle Frankenallee Hausnummer 98 bis 102 auf dem Gehweg aufgestellt wurden, versetzt werden, zum Beispiel auf die Fahrbahn. Eine temporäre Sperrung der Fahrbahn ist ggf. in Erwägung zu ziehen. Begründung: Auf dem Gelände Frankenallee Hausnummer 98 bis 102 (ehemals Autohaus Gruber) besteht seit Längerem eine Baustelle. Der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee wurde deshalb zunächst direkt vor, dann auch im Umfeld der Baustelle gesperrt. Dieser Gehweg ist ein Schulweg. Um trotzdem einen sicheren Schulweg für die Schulkinder zu ermöglichen, wurde zwischenzeitlich vor der Frankenallee 110 ein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet, der zum Grünstreifen in der Mitte der Frankenallee führte. Im Dezember wurden nun auch vor der Frankenallee Hausnummer 104 bis 110 mehrere Baucontainer aufgestellt, was auch den Gehweg vor diesen Häusern unpassierbar und den Eingang zur Hausnummer 104 unmöglich macht - lediglich ein schmaler Zugang zu den Containern selbst ist noch frei. Da die Positionierung der Baucontainer zudem eine Sichtbehinderung darstellte, wurde der seit Sperrung des Gehwegs auf der Nordseite eingerichtete temporäre Fußgängerüberweg entfernt; statt die Sichtbehinderung zu entfernen, wurde der Überweg entfernt. Stattdessen wurde ein temporärer Überweg an der Kreuzung Kriegkstraße/Frankenallee markiert. Die aktuelle Situation führt dazu, dass für direkt Anwohnende und Schulkinder der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee nun mindestens für den Bereich der Hausnummer 94 bis 110 gesperrt/unpassierbar geworden ist. Der Unmut und die Empörung der Anwohnenden über die Einschränkungen des öffentlichen Raums und des Fußverkehrs aufgrund der Baustellenarbeit ist groß, da sie als unverhältnismäßig wahrgenommen werden. Für Anwohnende und Schulkinder, die dennoch den gewohnten, nunmehr entfernten Überweg kreuzen oder z. T. sogar direkt an der Baustelle entlanglaufen, entstehen darüber hinaus zudem gefährliche Situationen. Vor dem Hintergrund der ohnehin geplanten Umgestaltung der Frankenallee und des allgemeinen Wunsches nach Verkehrsberuhigung sollte die Maßgabe sein, bei der Lösung der Konfliktsituation konsequent "von innen nach außen" zu denken, also zuerst die Belange der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und erst sekundär die des motorisierten Verkehrs in den Blick zu nehmen. Die Expertinnen und Experten des ASE sollten die Situation prüfen, neu bewerten und konsequent von den schwächsten Verkehrsteilnehmenden her denken. Foto: Daniela Mehler-Würzbach Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 886 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Aktueller Stand Grundschule Europaviertel und Container

02.01.2023 · Aktualisiert: 03.02.2023

Antrag vom 02.01.2023, OF 725/1 Betreff: Aktueller Stand Grundschule Europaviertel und Container Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Liegen die Bauten für die neue Grundschule Europaviertel im Zeitplan? 2. Wann ist aktuell die Eröffnung geplant? 3. Wann werden die Container in der Stephensonstraße von der Grundschule Europaviertel voraussichtlich verlassen werden können? 4. Was ist mit den Containern und dem Gelände anschließend geplant? 5. Ist es möglich, dass die geplante Grundschule auf dem FAZ-Areal in den Containern startet, während ihr Gebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal erbaut wird um die umliegenden Grundschulen, v.a. die Günderrodeschule, zu entlasten? Begründung: Der Bau der Grundschule geht augenscheinlich voran. Allerdings gibt es immer wieder Anfragen von Eltern von (zukünftigen) Schulkindern, die gerne wissen möchten, ob alles im Zeitplan ist und ab wann die Kinder im Neubau unterrichtet werden können. Außerdem stellt sich die Frage nach der Nutzung der Container. Da die Grundschule auf dem ehemaligen FAZ-Areal dringend benötigt wird, wäre es sinnvoll, diese bereits zu gründen und die Schülerinnen und Schüler in den freiwerdenden Containern zu unterrichten, sobald dies möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2023 Die Vorlage OF 725/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 677/1 vom 11.11.2022 Betreff: Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten Der Magistrat wird gebeten, entlang der Europa-Allee stadteinwärts zwei Liefer- und Ladezonen einzurichten. Hierzu sollen jeweils Parkplätze umgewidmet werden. Eine Lieferzone soll direkt hinter der Kreuzung Europa-Allee/Eppenhainer Straße eingerichtet werden, eine weitere hinter der Ausfahrt Europatunnel vor dem Prädium. Die Liefer- und Ladezonen sollen werktags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: In den genannten Abschnitten befinden sich zahlreiche Einzelhändler, Gewerbe und Gastronomiebetriebe, die beliefert werden müssen. In zwei Kiosken befinden sich zudem Filialen von Paketlieferanten, die mehrmals täglich von Paketdiensten beliefert werden. Vor allem große Pakete werden von Kundinnen und Kunden auch mit dem Auto abgeholt. Fast rund um die Uhr während üblicher Liefer- und Geschäftszeiten wird in diesen Bereichen neben dem Parkstreifen in zweiter Reihe geparkt. Die Europa-Allee wird von der Buslinie M 46 und aufgrund der vielen Baustellen von zahlreichen Lkws befahren, die hier immer wieder behindert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich durch die Einrichtung der Zonen eine Entschärfung der Falschparkersituation und mehr Sicherheit auf der Europa-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 789 Antrag vom 21.05.2023, OF 890/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4067 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel

06.12.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3255 entstanden aus Vorlage: OF 691/1 vom 20.11.2022 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei einen mobilen Blitzer für mehrere Wochen in der Europa-Allee aufstellen. Dies soll durch eine Bestreifung durch KART in der Europa-Allee und der Straße der Nationen ergänzt werden. Für den mobilen Blitzer wird der mittlere oder westliche Abschnitt der Europa-Allee als geeignet angesehen. Die Kontrollen durch KART sollten vor allem freitags und samstags in den späten Abend- und Nachtstunden stattfinden. Begründung: Die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner in der Europa-Allee über schnelle und laute Fahrzeuge häufen sich wieder. Da Lärmblitzer aufgrund der Zweispurigkeit nicht eingesetzt werden können, erhoffen sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Aufstellung mobiler oder festinstallierter Blitzer mehr Ruhe und Sicherheit auf der Straße. Auch auf der an das Europaviertel angrenzenden Straße der Nationen haben Anwohnerinnen und Anwohner von der Brücke aus mehrfach vermeintlich getunte, laute Autos und Motorräder beobachtet, die hier auch Rennen fahren. Dies sollte durch KART unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 877 Antrag vom 23.05.2023, OF 675/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4499 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 15.11.2022 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone; 2. Gutleut: Haltestelle "Erntestraße" (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke); 3. Gallus: Frankenallee/Schwalbacher Straße; 4. Gallus: Krifteler Straße/Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, REWE ); 5. Gallus: Galluswarte nahe der S-Bahn-Station (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen). Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380, schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 783

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz im Alten Rebstockpark

05.12.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?

05.12.2022 · Aktualisiert: 16.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Zuschuss Gallus Garten II

18.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Antrag vom 18.11.2022, OF 675/1 Betreff: Zuschuss Gallus Garten II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung einer Projektförderung in Höhe von EUR 1500,00 aus dem Ortsbeiratsbudget zur Deckung von laufenden Ausgaben und Sachinvestitionen des Gallus Garten II. Begründung: Der Gallus Garten II bildet einen Treffpunkt für alle im Gallus. Derzeit arbeiten die Verantwortlichen an der Installierung des Kunstobjekts "Dach für den Garten". In 2019 und 2020 stellten sich die Verantwortlichen im OBR1 vor und erreichten in 2020 einen überparteilichen Beschluss für eine Projektförderung in Höhe 1.500€. Jedoch ist diese Förderung dann doch nicht angekommen. Stattdessen wurden 1.500€ vom Grünflächenamt für "Anlagevermögen", wie für Anschaffungen, wie Werkzeug, Schrauben, Folien, Mäusegitter, Rasenmäher,... über den damaligen Trägerverein, Kinder im Zentrum e.V. (Mehrgenerationenhaus), abgewickelt. Doch damit sind die laufenden und Ausgaben und Sachinvestitionen nicht gedeckt: für den Bau von Hochbeeten, Laubsammler und Bioschütten, Paletten-Werkzeugschrank, Sitzplätze, wie 12 Stämme, schräge Parkbank, rote Gartenbank und seit kurzem das genehmigte Kunstobjekt "Dach für den Garten". Die Verantwortlichen bauen diese Objekte aus gerettetem Baumaterial von Baustellen, was nachhaltiges Rohstoffrecycling / Upcycling darstellt. Dies ist leider personal-/zeitintensiv und damit kostenwirksam - d.h. nicht über Anträge ex-post abrechnungsfähig. Langfristiges Ziel ist eine Institutionelle Förderung, aber bis dahin braucht der Gallus Garten II für die angefallenen und bestehenden Aufgaben eine Projektförderung, damit die Verantwortlichen nicht auch noch selbst weiter in Vorlage für die Materialkosten treten müssen, wenn diese schon in ihrer freien Zeit freiwillig für die Biodiversität im Gallus arbeiten. Konkret soll jetzt, nach 3 1/2 Jahren Aufbauarbeit, mit Flyern, Plakaten und gezielter Kommunikation in die Nachbarschaft (ca 5.000 Haushalte), den Stadtteil und die Stadt gewirkt werden. Als nicht-institutioneller Gemeinschaftsgarten verfügt der Gallus Garten II bisher nicht einmal über die notwendigen Mittel für eine Homepage, Vereinskorrespondenz/-logo/-visitenkarten; geschweige die Technik um die o.g. Plakate und Flyer in A3 farbig zu drucken, etc. Dennoch gelang es mit großem persönlichem Einsatz des neuen Trägervereins und seines Vorstands, Ralf Harth, Eva Bloch-Ibn-Abdoulai und Dr. Shekiba Rahim, die Infrastruktur für das Hochbeetgärtnern in der Frankenallee zu verstetigen. Der Vorstand würde sehr gerne weiter wichtige Fragen der Stadtnatur und der Klimakrise an der Galluswarte öffentlichkeits- und massenwirksam thematisieren. Dafür wird jetzt endlich die erste und wahrscheinlich letzte Projektförderung des OBR1 für das Einzelprojekt "GallusGarten II an der Galluswarte" benötigt. Dies gibt den Verantwortlichen die Möglichkeit, Altlasten abzubauen, vernetzter und konkreter nach vorn zu denken und professioneller für die Stadtnatur im Gallus arbeiten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 188 2022 Die Vorlage OF 675/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folg ergänzt wird: "Alle Ausgaben sind durch den Verein bei der Stadtverwaltung mit Belegen nachzuweisen und abzurechnen. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, dem Ortsbeirat die Abrechnung und Nachweise in Kopie vorzulegen." Zudem wird der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, 2 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Artenschutz im Ortsbezirk 1: Wildbienenhabitate für das Gallus

15.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Antrag vom 15.11.2022, OF 671/1 Betreff: Artenschutz im Ortsbezirk 1: Wildbienenhabitate für das Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 GOOBR bzw. NR1005 vom 11.09.2014, Beschluss der STVV vom 16.10.2014 §5183 Folgendes beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem gemeinnützigen Verein "Gemeinschaftsgarten an der Galluswarte gem. e.V." (Gallus Garten II) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 800,00€ als Anschubfinanzierung für das Projekt "Wildbienenhabitate für das Gallus" in der Frankenallee zwischen Galluswarte und Hellerhofstraße. Alle Ausgaben sind durch den Verein bei der Stadtverwaltung mit Belegen nachzuweisen und abzurechnen. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, dem Ortsbeirat die Abrechnung und Nachweise in Kopie vorzulegen. Begründung: Der Verein setzt sich bereits seit langer Zeit nachhaltig für den Klima- und Artenschutz im Ortsbezirk 1 ein. Das Senckenberg Projekt "Insektenwiesen Hessen" unterstützt und berät bei der Schaffung geeigneter Nistplätze und ganzjähriger Nahrungsquellen für lokale Wildbienenarten. Außerdem soll die Bevölkerung für die Belange des Artenschutzes sensibilisiert werden. Eine langjährige wissenschaftliche Begleitung ist geplant. Anlage: Projektbeschreibung Wildbienenhabitate inkl. Kostenübersicht Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 112 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 187 2022 Die Vorlage OF 671/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Ehrenamtliche Arbeit des Vereins ist dabei nicht zu vergüten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verlegung der Hundeauslauffläche im Gallus in den Europagarten

12.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Antrag vom 12.11.2022, OF 676/1 Betreff: Verlegung der Hundeauslauffläche im Gallus in den Europagarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundeauslauffläche im Gallus, die zwischen Pariser Straße, Römischem Ring, Straße der Nationen und dem Baufeld 44 der Messe liegt, zu verlegen. Die Auslauffläche soll nach Eröffnung des Europagartens auf Teilflächen im mittleren oder westlichen Europagarten eingerichtet werden. Bis zur Eröffnung des Europagartens soll die nordöstliche Wiese im Lotte-Specht-Park als Hundeauslauf dienen. Die Fläche soll durch Niedernhausener Straße, Schwalbacher Straße und dem den Lotte-Specht-Park diagonal querenden Weg begrenzt werden. Die Hundeauslauffläche soll auf der Internetseite der Stadt Frankfurt aufgeführt werden, eine Detailkarte und Luftbilder sollen erstellt werden. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, die Detailkarte, Luftbilder und Übersichtskarte auf der Internetseite der Stadt wieder zugänglich zu machen, da die Links aktuell alle nicht geöffnet werden können. Begründung: Die auf Grund der Anregung vom Ortsbeirat 1 eingerichtete Hundeausfläche im Gallus wird genutzt, birgt auf Grund der zwei die Fläche durchquerenden Wege aber hohes Konflikt- und Unfallpotential. Während Auslaufflächen in anderen Ortsbezirken in größere Grünflächen integriert sind und durch Wege begrenzt werden, wurde im Ortsbezirk 1 eine einzige, ungeeignete Fläche ausgewiesen. Vor allem der in der Mitte gelegene asphaltierte Weg wird viel von Radfahrer*innen und E-Scooter-Nutzer*innen befahren. Diese nehmen wenig Rücksicht auf freilaufende, rennende, sich gegenseitig jagende Hunde, so dass es schon mehrmals zu Zusammenstößen kam, die für Mensch und Hund schmerzhaft sein und zu Verletzungen führen können. Daher meiden viele Halter*innen die Fläche. Der Europagarten wird nach seiner Eröffnung ausreichend Rasenflächen bieten, um sowohl dem Freizeitbedürfnis der Menschen als auch dem Freilaufbedürfnis der Tiere gerecht zu werden. Der Europagarten ist weitestgehend an den Promenaden durch Heckenbepflanzungen eingegrenzt, so dass ein sicherer Abstand zur Niedernhausener und Pariser Straße eingehalten werden kann. Bis zur Eröffnung soll ein kleiner Teil des Lotte-Specht-Parks genutzt werden, der allerdings weniger sicher und von der Grundfläche her nicht dauerhaft ausreichend ist. Quelle: Geoportal Frankfurt, in rot: aktuelle Fläche, in blau: mittlerer und westlicher Europagarten Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 676/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten

01.11.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 637/1 vom 16.10.2022 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inklusive Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, Lkws, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13. September parkten auf diesem Abschnitt sechs Pkws auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messezeiten, obwohl es für Messebesucher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr Grün zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o. g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was regelmäßig zu Hupkonzerten führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als fünf Meter ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 399

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bank Frankenallee austauschen/erneuern

01.11.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 643/1 vom 05.10.2022 Betreff: Bank Frankenallee austauschen/erneuern Der Magistrat wird gebeten, im Mittelbereich der Frankenallee in Höhe der Kreuzung mit der Schwalbacher Straße die südliche Sitzbank erneuern zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob diese ggf. auch gegen eine Picknickbank getauscht werden kann und dabei ausreichend Platz für mobilitätseingeschränkte Personen besteht . Begründung: Die Bank ist in einem schlechten Zustand und nicht sehr einladend für Menschen, die sich dort niederlassen wollen. Da viele Restaurants in der Nähe sind, die oft Essen zum Mitnehmen verkaufen, essen die Menschen dieses meistens in der Mittagspause draußen auf der Frankenallee. Daher wäre es wünschenswert, wenigstens eine Picknickbank in diesem Bereich anzubieten. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 307

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lieferzone für die Pariser Straße

01.11.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 entstanden aus Vorlage: OF 662/1 vom 16.10.2022 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße Vorgang: OM 2825/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in der Parkbucht zwischen Pariser Straße 10 und 12 eine Lieferzone einzurichten, welche von Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gilt. Diese Anregung soll parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Begründung: Aktuell wird der Gehweg vor Pariser Straße 10 häufig zugeparkt, sodass Eltern mit ihren Kindern morgens beim Verlassen des Hauses behindert werden. Das Café in der Pariser Straße 8 benötigt Platz für Anlieferungen. Ebenso wird häufig die Pariser Straße von breiten Lkws zugeparkt, welche die Linienbusse an der Durchfahrt behindern, was zu langen und lauten Hupsignalen führt. Mit der Einrichtung der Lieferzone kann die Situation entschärft werden. Damit sich die Situation vor Ort nicht weiter verschärft, soll diese Anregung parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Vorschlag Lieferzone Falschparkende auf dem öffentlichen Gehweg innerhalb der amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2351 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Antrag vom 02.02.2025, OF 1524/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Skatepark/Pumptrack Europaviertel

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2800 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 15.09.2022 Betreff: Skatepark/Pumptrack Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Gallus für einen Skatepark und/oder eine Pumptrackanlage geeignete Flächen vorhanden sind. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit dies in Einklang gebracht werden kann mit den Wünschen einiger Jugend lichen für die noch zu entwickelnde Fläche am Ende der Europa-Allee. Begründung: Gerade ältere Kinder und Jugendliche brauchen weitere Bewegungsangebote in der Stadt. Mehrere Eltern und Jugendliche haben diesen Wunsch, auch gab es dazu eine Petition auf FFM.de - Frankfurt fragt mich, die über 200 Unterstützer generieren konnte. Da die Antwort der Verwaltung etwas zurückhaltend war, soll diesem Wunsch hiermit nochmal Nachdruck verliehen werden. Des Weiteren hat das Grünflächenamt den Ortsbeirat per E-Mail über das Beteiligungsverfahren zur Grünfläche West informiert und dort mitgeteilt, dass sich die beteiligten Jugendlichen "u. a. ein Basketballfeld, ein Fußballplatz, eine Skateranlage und Tischtennisplatten" wünschen. Daher soll geprüft werden, ob dort oder in der Nähe genügend Platz ist, eine Skateranlage/Pumptrack zu installieren. Falls nicht, soll die Skateranlage/Pumptrack an einem anderen Ort im Europaviertel oder altem Gallus entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2809

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Niedernhausener Straße anbringen

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2802 entstanden aus Vorlage: OF 602/1 vom 18.09.2022 Betreff: Fahrradbügel Niedernhausener Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, an der Niedernhausener Straße auf Höhe der Einmündung Altenhainer Straße auf beiden Straßenseiten auf dem Bürgersteig Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die o. g. Maßnahme soll das illegale Parken von Pkw-Fahrern auf dem Bürgersteig unterbinden sowie eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder bieten, da es in diesem Bereich noch keine entsprechenden Möglichkeiten gibt. Niedernhausener Straße Südseite, östlich der Altenhainer Straße Niedernhausener Straße Südseite, westlich der Altenhainer Straße Niedernhausener Straße Nordseite, östlich der Altenhainer Straße Niedernhausener Straße Nordseite, westlich der Altenhainer Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen

04.10.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 18.09.2022 Betreff: Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die äußeren beiden Poller auf dem Bürgersteig vor der Pariser Straße 14 und 16 zu versetzen und um einen zusätzlichen Poller zu ergänzen, welcher für Wartungen und Anlieferungen entnommen werden kann. An der ursprünglichen Position der beiden Poller vor der Bordsteinkante sollen Fahrradbügel angebracht werden. Begründung: Der Gehweg zwischen Pariser Straße 14 und 16 wird fortwährend zum illegalen Parken von Pkws missbraucht. Durch die o. g. Maßnahme soll dies künftig unterbunden werden. Dieser Bereich muss lediglich bei Wartungsarbeiten oder größeren Anlieferungen befahren werden, weshalb z. B. der Hausmeister die Poller entnehmen können muss. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt auf der gegenüberliegenden Seite über den Römischen Ring. Daher ist es nicht notwendig, diese Zufahrt dauerhaft offen zu halten. Da in diesem Bereich bisher keine Möglichkeit existiert, Fahrräder sicher abzustellen, besteht dringender Bedarf an Fahrradbügeln. Beispiel Falschparkende Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 662/1 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 321 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen

04.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2803 entstanden aus Vorlage: OF 603/1 vom 17.09.2022 Betreff: Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße vor der Idsteiner Straße an der AWO Kita Europagarten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Da es an der o. g. Stelle Bedarf für sichere Fahrradbügel gibt, wie man dem Bild entnehmen kann (aktuell notdürftig am Rammschutz der Baumscheibe angeschlossen, wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist), sollen Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern angebracht werden. Diese würden ebenso dazu beitragen, das illegale Beparken des Gehwegs durch Pkw-Fahrer zu unterbinden. An der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zu diesem Zweck bereits Poller montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer für die Speyerer Straße/Frankenallee

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2804 entstanden aus Vorlage: OF 604/1 vom 16.09.2022 Betreff: Fahrradständer für die Speyerer Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite der Frankenallee an der Speyerer Straße unter Berücksichtigung der Bodenleitsysteme weitere Fahrradständer anzubringen. Begründung: In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Straßenschilder und Laternen genutzt, um zusätzliche Fahrräder an der Seite der Frankenallee an der Einmündung des Abschnitts der Speyerer Straße abzustellen. Offensichtlich sind bereits vorhandene Fahrradbügel nicht mehr ausreichend. Auf dem Gehweg ist nach Einschätzung des Ortsbeirates noch ausreichend Platz, um weitere Fahrradbügel zeitnah anbringen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bouleplatz im Gallus

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2805 entstanden aus Vorlage: OF 606/1 vom 11.09.2022 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule, aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2810

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