Meine Nachbarschaft: Eschersheimer Landstraße
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Vorlagen
Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543
Fußgängerbrücke über der Miquelallee sofort wieder öffnen - Baustelle auf die Ferien verschieben
Antrag vom 12.05.2025, OF 1152/2 Betreff: Fußgängerbrücke über der Miquelallee sofort wieder öffnen - Baustelle auf die Ferien verschieben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die wegen der vorgesehenen Renovierung und Ertüchtigung gesperrte Fußgängerbrücke über die Miquelallee sofort wieder zu öffnen und die vorgesehenen Arbeiten auf die Ferienzeit nach dem 7. Juli 2025 zu verschieben. Begründung: Für Schüler des Adornogymnasiums und der Holzhausenschule, die nördlich der Miquelallee wohnen, ist die Brücke die wichtigste Schulwegverbindung. Der Weg über die ampelgesteuerte Kreuzung Miquelallee / Hansaallee ist weit und mit zusätzlichen Gefahren verbunden: mangelhafter Platz für Fußgänger an der Ampel, dort direkte Kollission mit dem flächenmäßig deutlich bevorzugten Radverkehr, Gefährdung durch rücksichtslos abbiegenden Autoverkehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.05.2025, OF 1155/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1152/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1155/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme)
Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen
Antrag vom 12.05.2025, OF 1139/2 Betreff: Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1.) Auch in den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg werden bis zur endgültigen Entscheidung Baumkübel wie im Oederweg aufgestellt. 2.) Entsprechend der Baumkübel im Oederweg sollten witterungsresistente Baumkübel entwickelt werden, die wegen der unter der Straße liegenden Versorgungsleitungen mit Bäumen bepflanzt auf der Straßendecke aufgestellt werden können. 3.) Diese witterungsresistenten Baumkübel sollen in Straßen Aufgestellt werden, in denen aufgrund darunter Liegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Begründung: In Zeiten des beschleunigten Klimawandels steigen die Temperaturen in Frankfurt von Jahr zu Jahr. Zur Verbesserung der Lebensqualität ist eine umfangreiche Begrünung im Stadtraum notwendig, die u.a. durch die massive Anpflanzung von Bäumen herbeigeführt werden kann. Wenn keine Bäume im Erdreich angepflanzt werden können, müssen Alternativen entwickelt werden. Eine dieser Lösungen wäre, wenn man gemäß den im Oederweg aufgestellten Baumkübel witterungsresistente Kübel herstellt, die jahrelang genutzt werden können. Diese witterungsresistenten Baumkübel sind in Straßen aufzustellen, in die wegen der unter Straßendecke liegenden Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Die Aufstellung solcher Kübel und die darin vorgesehene Anpflanzung von Bäumen tragen dazu bei das Stadtklima zu verbessern. Ein erfolgreiches Modell befindet sich vor der Universitätsbibliothek in Bockenheim. Die Chance der Verbesserung des Stadtklimas durch Baumkübel muss in Zeiten des Klimawandels genutzt werden. Anlage 2 Fotos Baumkübel Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur Sitzung am 08.09.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadttauben in Preungesheim
Antrag vom 06.10.2025, OF 1114/10 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der weiter steigenden Anzahl der Stadttauben in Preungesheim begegnet werden soll? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee
Antrag vom 08.05.2025, OF 883/3 Betreff: Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge den nördlichen Fahrradweg der Adickesallee zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstrasse so zweispurig gestalten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Die Fahrradstrecke auf der Adickesallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wird viel von Kindern genutzt, die zu ihrem Vereinssport auf der Bertramswiese und den Sportstätten von Frankfurt 1880 eV radeln. Es würde sowohl Sicherheit als auch Selbstständigkeit erhöhen, wenn Kinder auf dem Weg auf der nördlichen Seite fahren könnten, die mit einem Grünstreifen von der stark befahrenen Fahrbahn getrennt ist. Es gibt auf der Seite auch deutlich weniger Stichstraßen, die überquert werden müssen, gerade die Eysseneckstraße und Falkensteinerstraße sind aufgrund der schlechten Sicht nur schwer zu queren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544
Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578
Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1017/9 vom 07.05.2025 Betreff: Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass zwischen den Fahrradständern vor der Eschersheimer Landstraße 224 Autos abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1552
Reich-Ranicki-Platz umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1020/9 vom 04.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Platz umgestalten Vorgang: V 21/01 OBR 9; ST 604/01; M 165/14; V 428/22 OBR 9; ST 2532/22; OM 3382/23 OBR 9; ST 1103/23; ST 42/24 Der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Reich-Ranicki-Platzes zu erarbeiten, das folgende Kernpunkte umfasst: 1. bessere Abgrenzung des Platzes gegen die Belastungen durch fahrenden Verkehr; 2. offene Begegnungszone mit Sitzgelegenheiten, die auch für Veranstaltungen genutzt werden kann (im südlichen Bereich des Platzes); 3. Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zum Lesen und Verweilen (im nördlichen Bereich des Platzes hinter der Grünfläche); 4. Bezug zu den Namensgebern Marcel und Teofila Reich-Ranicki; 5. klimaresiliente Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat hat dazu bereits verschiedene konkrete Ideen entwickelt. Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: Zu 1.: - Abgrenzung zur Eschersheimer Landstraße mit vertikalen begrünten Elementen (z. B. der Fa. OMC-C https://omc-c.com); - alternativ: abgrenzende Bepflanzung; - Bestehende Baumscheibe im Bereich der Parkplätze neu bepflanzen; - evtl. neue Baumscheibe am Ende des Lieferparkplatzes; - Neustrukturierung des Parkraums an der Eschersheimer Landstraße prüfen, die jenseits des beizubehaltenden Lieferparkplatzes das Parken von Wohnmobilen und Lastwagen verhindern soll; - Prüfung, ob eine Begrünung vor der Einmündung Carl-Goerdeler-Straße angesichts der dort liegenden Feuerwehrzufahrt möglich ist. Zu 2.: - zusätzliche Sitzelemente, die den Platz einrahmen, z. B. eine runde/kreisförmige Sitzbank am Rande des Platzes oder begrünte Sitzelemente, die eine zusätzliche Abgrenzung zur Straße bieten würden; - Versetzung des Bücherschranks in den nördlichen Bereich des Platzes (vgl. Ziffer 4. Buchinstallation); - Strom- und Wasseranschluss für Veranstaltungen. Zu 3.: - In der Mitte des Platzes, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grünfläche, könnte eine Sitzecke entstehen. Um Raum dafür zu schaffen, könnte die bestehende Grünfläche etwas reduziert werden. Als Ausgleich dafür, könnte nördlich der Sitzecke eine neue Grünfläche entstehen, die die drei dort befindlichen Bäume verbindet. Die Sitzecke wäre dann von Grün eingerahmt. - Es sollten zusätzliche Sitzgelegenheiten entstehen. - Ein Kinderbücherschrank könnte zusätzlich installiert werden. - Die dort befindlichen Radbügel sollten versetzt werden. - Der dort befindliche Standplatz für einen Weihnachtsbaum könnte in den südlichen Bereich des Platzes verlegt werden. - Um die Aufenthaltsqualität bei Hitze zu erhöhen, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. ein Trinkbrunnen, eine Vernebelungsanlage oder zusätzliche Beschattungselemente. Zu 4.: - Installation einer Statue von Teofila und Marcel Reich-Ranicki, die ggf. aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden könnte; - Bezug durch die geplante Leseecke; - Buchinstallation, die über einen reinen Bücherschrank künstlerisch und räumlich hinausgeht und an die Geschichte der Reich-Ranickis (insbesondere im Nationalsozialismus und als "Anwalt" der deutschen Literatur) erinnern soll. Zu 5.: - Siehe die Maßnahmen unter 3. Der Magistrat wird gebeten, diese Aspekte bei den Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2532, wies der Magistrat darauf hin, dass eine Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Neubenennung erwünscht ist. Dieser Meinung schließt sich der Ortsbeirat an. Die bestehenden Planungen für eine Neugestaltung des Platzes vom 19.09.2014, M 165, werden den Anforderungen einer klimaresilienten Stadtgestaltung nicht mehr gerecht und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden. Mit den genannten Einzelmaßnahmen erscheint eine Aufwertung des Platzes und eine angemessene Würdigung der Namensgeber möglich. Um diese in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen, wird auf die Expertise des Magistrats zurückgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2001, V 21 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2001, ST 604 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 428 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2532 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3382 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung von Radfahrern
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1727
Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße
Antrag vom 15.12.2025, OF 1188/10 Betreff: Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, 1. die Fahrten von Fahrzeugen der Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen 2. der Polizei 3. des Zivilschutzes durch die Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und der Gießener Straße so zu lenken, dass diese, falls die Fahrt durch diesen Abschnitt nicht erforderlich ist, diese über die Gießener Straße in den nördlichen Bereich des Ortsbezirkes fahren zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt der Homburger Landstraße muß dringend verkehrsberuhigt werden. Einzelne Lenkungsmaßnahmen wären sehr hilfreich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße
Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 02.04.2025, OF 984/9 Betreff: Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts befindet sich vor dem Abzweig der Straße Hinter den Ulmen eine versiegelte Fläche, die derzeit mit neun, nie benutzten Omegabügeln belegt ist. Im Zug der Bemühungen um eine Entsiegelung von Flächen sollte dieser Bereich analog dem Bereich am anderen Ende des Blocks nach der Einmündung der Straße Am Lindenbaum bepflanzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Bereich bis zu dem gepflasterten Parkstreifen zu entsiegeln und zu begrünen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 03.03.2025 Betreff: Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Eschersheimer Landstraße, auf Höhe der Hausnummern Wolfsgangstraße 63 bis 65, deutlich - bestenfalls mit roter Farbe - als solchen zu markieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Sicherheit für Radfahrende im genannten Bereich der Wolfsgangstraße zu verbessern. Der Radweg ist nicht deutlich als solcher erkennbar. Dies führt dazu, dass Pkw diesen befahren und hierdurch Radfahrende gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1053
Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6837 entstanden aus Vorlage: OF 977/9 vom 28.03.2025 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Die Route der Buslinie 69 verbindet die verschiedenen Teile von Eschersheim. Leider werden in der Straße Hinter den Ulmen öfters die Parkmarkierungen ignoriert. Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende zusätzliche Markierungen und/oder Schilder dafür zu sorgen, dass die Busse jederzeit problemlos durch die Straße fahren und so auch den Fahrplan einhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1275
Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 959/9 vom 05.03.2025 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der zunehmende Gebrauch von E-Scootern führt bekanntlich dazu, dass diese oft willkürlich und ungeordnet abgestellt werden, wodurch es zu erheblichen und teils gefährlichen Beeinträchtigungen für alle Fußgänger*innen kommt. Hiervon ist besonders die direkte Umgebung von S- und U-Bahn-Stationen betroffen. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich an strategisch sinnvollen Stellen gekennzeichnete und ausgeschilderte Abstellflächen für E-Scooter an den Haltestellen zu schaffen, die nicht nur das Stadtbild verbessern, sondern auch die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten würden. Für die S-Bahn-Station "Eschersheim" schlägt der Ortsbeirat vor, eine Fläche am Ende der Thielenstraße direkt neben der neuen Fahrradrampe zur Maybachbrücke als Abstellfläche einzurichten. Es wird um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 986 Aktenzeichen: 92-10
Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6825 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 09.04.2025 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1618/19; OM 6986/20 OBR 3 Angesichts der starken Verkehrsbelastung der Eckenheimer Landstraße wird der Magistrat erneut gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage zu sorgen. Als eine Sofortmaßnahme wird erneut vorgeschlagen, den Fahrradweg rot zu markieren, damit auch für die Autofahrer/innen die Führung des Fahrradweges quer über die Straße einschließlich der Schienen auf die Verkehrsinsel deutlich wird. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größeren Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem derzeit stark erhöhten Verkehrsaufkommen aufgrund der Baustelle auf dem Oeder Weg sind die Gefahren noch gestiegen. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon vier Mal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern bzw. zumindest einen Lösungsansatz vorzulegen. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1618 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1371
Toiletten am „Eschenheimer Tor“ revitalisieren
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6653 entstanden aus Vorlage: OF 1544/1 vom 25.02.2025 Betreff: Toiletten am "Eschenheimer Tor" revitalisieren Der Magistrat wird gebeten, auf das Amt für Bau und Immobilien (ABI) einzuwirken, um die stillgelegte, ehemalige öffentliche Toilette in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" zu revitalisieren und den Menschen in der Notunterkunft außerhalb der Öffnungszeiten der Notübernachtung (21:30 Uhr bis 10:00 Uhr) sowie allen Fahrgästen wieder zugänglich zu machen. Begründung: In Räumen der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" ermöglicht die Stadt Frankfurt in Trägerschaft mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten obdachlosen Menschen Übernachtungen in einem geschützten Raum. Es gibt dort Toiletten und Waschgelegenheiten, die allerdings nicht außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden können, weshalb einige Menschen ihre Notdurft innerhalb der Station oder auf der Straße verrichten. Der Weg zur WC-Anlage in der U-Bahn-Station "Hauptwache" ist meist zu weit. Die ertüchtigten Toiletten in der B-Ebene würden den wohnungs-/obdachlosen Menschen die Möglichkeit geben, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Notübernachtung ihre Notdurft unter menschenwürdigen Umständen zu verrichten und zugleich allen Fahrgästen zugutekommen. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt?
Antrag vom 25.08.2025, OF 1179/2 Betreff: Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es die Ordungsbehörden sehenden Auges zugelassen haben, dass im System Change Camp im Grüneburgpark das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt wurde. Gibt es für das Camp eine Ausnahmegenehmigung? Ist eine Durchsetzung anhand des Fotomaterials zumindest ex post geplant? Wurden überhaupt Freiheitsstrafen oder Geldbussen verhängt? Begründung: Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (z. B. bei Fußballspielen[1]) eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird im VersG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 511 Euro bedroht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG). Die Antragstellerin und die anwesenden Bürger und Bürgerinnen wurden während des Ortstermins am Nachmittag des 22.08.25 massiv vom gezielten Lärmen einer größeren Gruppe Vermummter, die am Camp teilnahmen, gestört. Beim Verlassen des Parkes ging eine weitere Gruppe Vermummter sehr dicht neben und hinter der kleineren Gruppe der Teilnehmer des Ortstermins. Auch zu anderen Terminen werden im Camp immer wieder Vermummte gesichtet. Fotos 1 und 2: Antragstellerin Foto 3: Dr. Veronika Fabricius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle
Antrag vom 14.12.2025, OF 1180/10 Betreff: Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch eine Allgemeinverfügung auf dem Gravensteiner Platz das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu untersagen. Im Zeitraum 31.12.2026 bis 01.01.2027 soll das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (u. a. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien) trotz § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) speziell für diesen Standort verhindert werden. Begründung: Der Gravensteiner Platz hat sich in den letzten Jahren zum zentralen "Böllerplatz", zu Lasten der Anwohnenden, entwickelt. Neben dem übermäßigen Müll, der Luftverschmutzung um dem verschlechterten subjektiven Sicherheitsgefühls ist die unmittelbare Nähe zum Altenheim ausschlaggebend. Auch die Menschen in Preungesheim und ihre Haustiere haben ein sicheres und angenehmes Neujahrsfest verdient. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre
Antrag vom 20.08.2025, OF 1071/9 Betreff: Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, sich mit den zuständigen Ämtern ins Benehmen zu setzen, um zu prüfen, ob und inwieweit rund um das Haus der Chöre mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt werden können, ohne ebenfalls benötigte Parkflächen dafür zu beseitigen. Begründung: Das Haus der Chöre in der Sigmund-Freud-Straße wird stark frequentiert. Viele Besucher kommen mit dem Fahrrad, finden aber nicht ausreichend Abstellmöglichkeiten vor, um ihre Räder sicher anschließen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1071/9 wurde zurückgezogen.
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 947/9 vom 04.02.2025 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu sammeln. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden. Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze, sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Bauleitplanung. Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: 1. Welche abgeschlossenen und laufenden Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw. werden zur Beteiligung gemäß § 4c HGO bei diesen Vorhaben entwickelt und angewendet? 3. Welche Schulen und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4. Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet? Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!" erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.01.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds durch die Hessische Gemeindeordnung (§ 4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungserfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185 Aktenzeichen: 51
Existenz von Gastronomie und Einzelhandelsunternehmen im Grüneburgweg sichern
Antrag vom 11.10.2025, OF 1247/2 Betreff: Existenz von Gastronomie und Einzelhandelsunternehmen im Grüneburgweg sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Hat der Magistrat bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs zur "fahrradfreundlichen Nebenstraße" die Bedürfnisse der in den Erdgeschossen angesiedelten Gastronomie und Einzelhandelsbetrieben ausreichend berücksichtigt? 2. Wie stellt der Magistrat die Existenzgrundlage von Unternehmen sicher, die nach dem Straßenumbau deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, insbesondere von solchen, die im Erdgeschoss angesiedelt sind? 3. Der Abbau der Diagonalsperren soll geprüft werden 4. Die Verlegung der Fahrradstraße in eine geeignete Parallelstraße soll geprüft werden. 5. Wie stellt der Magistrat bei zukünftigen Vorhaben sicher, dass die Sorgen und Nöte der Gewerbetreibenden besser berücksichtigt werden? Begründung: In einer von der IHK Frankfurt am 02.10.2025 veröffentlichten Befragung unter Gewerbetreibenden im Grüneburgweg, deren Geschäftsräume im Erdgeschoss angesiedelt sind, beklagt die Mehrzahl der Betriebe Umsatzeinbußen aufgrund des Umbaus der Straße. Laut IHK hat die Begleitforschung der Stadt Frankfurt nur ein unzureichendes Bild der Situation der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg geliefert. Denn im Erdgeschoss angesiedelte Unternehmen seien auf Kundenströme angewiesen und daher besonders stark vom Straßenumbau betroffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1247/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/ WalterWeisbeckerWeg/MarieBittdorfAnlage
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 957/9 vom 05.03.2025 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittdorf-Anlage Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/ Ricarda-Huch-Straße/Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittor f-Anlage eine Anhebung des Straßenniveaus auf das Niveau des Bürgersteigs vorzunehmen. Dadurch soll in diesem Bereich ein Plateau entstehen, das sich zwischen den Häusern in der Ricarda-Huch-Straße 2 bzw. 1 und dem Kinderhaus in der Eichendorffstraße erstreckt. Dieses Plateau dient als integrierte Verbindungsmaßnahme im Grünen Ypsilon und soll insbesondere die Sicherheit bei der Straßenüberquerung erhöhen sowie eine Verkehrsberuhigung zwischen der Marie-Bittorf-Anlage/Walter-Weisbecker-Weg und der Jean-Paul-Straße mit dem angrenzenden Grünbereich bewirken. Zudem bietet die Maßnahme Vorteile für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Geh- oder Fahrhilfen angewiesen sind. Die vorhandenen Grünflächen im betroffenen Gestaltungsbereich bleiben unberührt. Eine mögliche Verbesserung oder Erweiterung des Grünraums wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt. Bei dem Ortstermin am 3. Februar 2025 wurde die Maßnahme von den beteiligten Ämtern als umsetzbar eingestuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 981
Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 959/9 vom 05.03.2025 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der zunehmende Gebrauch von E-Scootern führt bekanntlich dazu, dass diese oft willkürlich und ungeordnet abgestellt werden, wodurch es zu erheblichen und teils gefährlichen Beeinträchtigungen für alle Fußgänger*innen kommt. Hiervon ist besonders die direkte Umgebung von S- und U-Bahn-Stationen betroffen. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich an strategisch sinnvollen Stellen gekennzeichnete und ausgeschilderte Abstellflächen für E-Scooter an den Haltestellen zu schaffen, die nicht nur das Stadtbild verbessern, sondern auch die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten würden. Für die S-Bahn-Station "Eschersheim" schlägt der Ortsbeirat vor, eine Fläche am Ende der Thielenstraße direkt neben der neuen Fahrradrampe zur Maybachbrücke als Abstellfläche einzurichten. Es wird um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 986 Aktenzeichen: 92-10
Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6679 entstanden aus Vorlage: OF 956/9 vom 05.03.2025 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorffstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorffstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Südrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen und zu berichten, die Mierendorffstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz vorzulegen . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1130
Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274
Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße
Antrag vom 05.02.2025, OF 942/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten zur nächsten Ortsbeiratssitzung einen Vertreter des ASE einzuladen, der zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der Kurhessenstraße in Höhe des geplanten Kreisverkehrs in Höhe der Straße "Am Schwalbenschwanz" Stellung nimmt. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner entlang der Baustraße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 942 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 942/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
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