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Erinnerung: Überdachte Bushaltestellen am Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1149 entstanden aus Vorlage: OF 118/12 vom 12.11.2021 Betreff: Erinnerung: Überdachte Bushaltestellen am Riedberg Vorgang: OM 6451/20 OBR 12; ST 2085/20 Der Magistrat wird erneut gebeten, die in der Stellungnahme vom 27.11.2020, ST 2085, in Aussicht gestellten überdachten Bushaltestellen endlich zu errichten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, über den Planungsstand der Haltestelle "Ludwig-Fulda-Weg" zu berichten. Begründung: Die ursprüngliche Anregung aus dem Jahr 2018 wurde schon positiv beschieden. Nach über drei Jahren, positiver Reaktion des Magistrats und mehreren Erinnerungen scheint eine Durchführung durchaus angemessen. Für die sachliche Begründung wird auf die ursprünglichen Anregungen verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6451 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2085 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 634 Anregung vom 09.12.2022, OA 296 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4908 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 13
Konrad-Zuse-Straße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 26.11.2021 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-links-Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" ist eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße" vorzunehmen. 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße ist durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat zu überprüfen und der Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße Zur Kalbacher Höhe und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr ist an dieser Stelle die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohnerinnen und Anwohner klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen, in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung Zum Kreuzegut kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrerinnen und Autofahrer erwarten. Die jüngst angepassten Querungen für die Römische Straße zeigen, wie eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bittet der Ortsbeirat um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Konrad-Zuse-Straße sicherer machen
Antrag vom 15.11.2021, OF 121/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße insbesondere an der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" zu verbessern, z. B. durch eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des fast fertigen Grünzuges "Römische Straße". Begründung: Anwohner:innen klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung der Straße "Zum Kreuzegut" kommt es dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen, die auch schon zu mindestens einem Unfall geführt haben. Dies wird weiter dadurch begünstigt, dass der Topographische Weg in diesem Bereich spürbar nach Süden abfällt und dadurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrer:innen erwarten. Die jüngst anpassten Querungen für die Römische Straße zeigen, eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 121/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße
Antrag vom 12.11.2021, OF 135/12 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Mit der ST 1679 vom 17.09.2021 macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass der Ortsbeirat den neuen Standort für die Altglascontainer der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH mitteilen soll. Dies vorausgeschickt wird die Ortsvorsteherin gebeten Kontakt zur zuständigen Stelle der FES Kontakt aufzunehmen und folgenden Standort vorzuschlagen: 3-4 Pkw-Parkplätzen sollen in der Ferdinand-Braun-Straße/Ecke Altenhöferallee für die Altglascontainer bereitgestellt werden. Die Flächen in Rot markiert dienen als präzise Darlegung, welche Flächen gemeint sind. Der Ortsbeirat 8 ist hierüber zu informieren. Quelle: Google maps Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsvorsteherin im Sinne der Vorlage gebeten wird, zuständigkeitshalber Kontakt mit ihrer Kollegin in dem Ortsbeirat 8 aufzunehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee
Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau- und Erschließung zu formulieren mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, aus den vier beigefügten Bildern vom 31.10.2021 ergibt sich, dass sich schon bei geringsten Niederschlagsmengen das Wasser auf dem Zebrastreifen staut. Der Abfluss ist dort höher. Daher ist an dieser Stelle ein Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen nicht möglich. Die zwischenzeitliche telefonische Kontaktaufnahme mit dem und persönliche Inaugenscheinnahme durch das Stadtentwässerungsamt hat ergeben, dass es sich um eine notwendige bauliche Maßnahme handelt, die die Zuständigkeit Ihres Amtes erfordert. Um kurzfristige Anpassung des Gullydeckels wird gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Ergibt sich aus den privaten anliegenden Fotos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 141/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "In diesem Zuge könnte auch gleich der Asphalt-Rest am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels entfernt werden, der von einer früheren Baumaßnahme zurückgeblieben ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geschwindigkeitsüberprüfung per ViaCount entlang der Konrad-Zuse-Straße
Antrag vom 12.11.2021, OF 137/12 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung per ViaCount entlang der Konrad-Zuse-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Überprüfung der Geschwindigkeit auf der Konrad-Zuse-Straße ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von z.B. einem Monat zu installieren und 2. den Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Es kommt immer häufiger zu Beschwerden von Anwohner*innen gegenüber dem Ortsbeirat 12, dass die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 entlang der Konrad-Zuse-Straße von den Verkehrsteilnehmer*innen nicht eingehalten und der Fußgängerübergang nicht beachtet wird. Dies bringt gerade die Schüler*innen der Grundschule Riedberg in Gefahr, denn die Konrad-Zuse-Straße sowie der Fußgängerübergang entlang des topographischen Wegs sind Bestandteil ihres Schulwegs. Um Klarheit über die Häufigkeit der Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bitten wir um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Über das Ergebnis soll der Ortsbeirat 12 in Nachgang informiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 137/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 40 für den Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Erhöhung der Verkehrssicherheit mittels Poller/Fahrradbügel auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 973 entstanden aus Vorlage: OF 104/12 vom 14.10.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit mittels Poller/Fahrradbügel auf dem Riedberg An einigen Stellen auf dem Riedberg werden Fußgängerinnen- und Fußgängerwege oder Straßenüberquerungen durch parkende Autos blockiert und es entstehen dadurch gefährliche Situationen, insbesondere für jüngere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit einem Hilfsmittel wie z. B. Rollator oder Rollstuhl. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Überquerungen oder Fußgängerinnen- und Fußgängerwegen Poller und entsprechende Fahrbahnmarkierungen zu installieren oder mithilfe von Fahrradbügeln (Stiftung-Waisenhaus-Weg 2/7/13) Abhilfe zu schaffen. Walther-Nern st-Straße 1 Leberecht-Migge-Anlage 35 Kuve Stiftung-Waisenhaus-Weg 2/7/13 Quelle Bilder: privat Begründung: Mit den beschriebenen Maßnahmen kann ein effektiver Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0
Ortstermin zur Ermittlung zusätzlicher geeigneter Flächen für Fahrradstellplätze auf dem Riedbergplatz und im Umfeld der U-Bahn-Station „Uni Campus Riedberg“ anberaumen
Antrag vom 18.10.2021, OF 102/12 Betreff: Ortstermin zur Ermittlung zusätzlicher geeigneter Flächen für Fahrradstellplätze auf dem Riedbergplatz und im Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" anberaumen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und den betroffenen Grundstückseigentümern, soweit keine öffentlichen Flächen betroffen sind, mit dem Ziel anzuberaumen, auf dem Riedbergplatz und im Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" Flächen für weitere geeignete Fahrradabstellplätze zu ermitteln. Begründung: Im Bereich des Riedbergplatzes und im Umfeld der U-Bahn Station "Uni-Campus Riedberg" ist immer wieder festzustellen, dass keine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen besteht. Daher sollten im Rahmen eines Ortstermins weitere geeignet Flächen ermittelt werde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 102/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ergebnisse der Verkehrszählung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 730 entstanden aus Vorlage: OF 11/12 vom 26.04.2021 Betreff: Ergebnisse der Verkehrszählung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Vorgang: OM 6439/20 OBR 12; ST 2010/20 Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der in Stellungnahme ST 2010 angekündigten Verkehrszählung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee auf Höhe der Marie-Curie-Schule vorzulegen. Begründung: Die angekündigte Berichterstattung ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6439 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2010 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 61 10
Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 entstanden aus Vorlage: OF 53/12 vom 23.06.2021 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: OM 336/21 OBR 12 In der Anregung OM 336 des Jahres 2021 wird der Magistrat gebeten, einen möglichen zukünftigen Schulweg entlang der Alten Riedbergstraße zu beleuchten. Ein Blick auf den Stadtplan offenbart, dass ein Großteil des Einzugsbereichs der IGS aus Kalbach nördlich und nordwestlich der IGS kommen wird und somit der W eg über die Alte Riedbergstraße einen erheblichen Umweg bedeuten würde. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg nicht angenommen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Negative Beeinträchtigungen der Insekten- und Tierwelt durch Lichtverschmutzung sollen minimiert werden. Dies kann durch adaptiv geschaltete Lampen gesehen, eine Beschränkung der Leuchtdauer auf die entsprechenden Zeiten, in denen Kinder den Schulweg nutzen und/oder entsprechend tierfreundliche Beleuchtung. Hier bietet sich zum Beispiel die vom BUND empfohlene langwellige Beleuchtung an, die möglichst niedrig angebracht wird. Durch eine entsprechende Richtcharakteristik kann die Beleuchtung auf den Weg als solchen reduziert werden. Begründung: Der Weg entlang des Schlittenbergs entspricht der kürzesten Wegebeziehung und somit auch dem vermutlich faktischen Schulweg in der Zukunft. In vollem Bewusstsein, dass dieser Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft, sorgt dieser Weg jedoch dafür, dass die kürzeste Strecke mit Lampen versehen werden muss. Auch wenn die Beleuchtung der Alten Riedbergstraße sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, werden hierdurch große Teile Kalbachs von einem kurzen und sicheren Schulweg abgeschnitten. Gleichzeitig verläuft der Weg entlang eines zukünftigen Vogelschutzgebiet, welches durch die Lampen beeinträchtigt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 601 entstanden aus Vorlage: OF 70/12 vom 22.06.2021 Betreff: Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter mit Haube in dem Abschnitt der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee zu veranlassen. Begründung: Auf dem gesamten Teilstück der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. Die Fußgängerinnen und Fußgänger haben daher keine Möglichkeit, ihren Müll, z. B. Behälter von to-go-Getränken, Taschentücher oder Tüten mit Hundekot, entlang dieses Teilstückes ordentlich zu entsorgen. Dies führt dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1618 Aktenzeichen: 79 4
Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 23.06.2021 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 6457/20 OBR 12; ST 2005/20 In der Stellungnahme vom 23.11.2020, ST 2005, bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll idealerweise bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf die ursprüngliche Anregung (OM 6457) verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen „Paul-Apel-Straße“ schaffen
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 590 entstanden aus Vorlage: OF 54/12 vom 22.06.2021 Betreff: Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" schaffen Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der beiden Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" zur sicheren Überquerung der Altenhöferallee integriert in die Mittelinsel analog der beiden Fußgängerüberwege im Bereich der Graf-von Stauffenberg-Allee in Höhe der Marie-Curie-Schule zu veranlassen. Begründung: Der SC Riedberg erfreut sich sehr vieler Mitglieder, zum großen Teil sind dies Kinder. Immer mehr dieser Kinder kommen selbstständig mit dem Bus oder zu Fuß aus den nahe gelegenen Wohngebieten zur Sportanlage. Durch den fehlenden Fußgängerüberweg ist eine sichere Querung der Altenhöferallee in der unmittelbaren Nähe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße", die direkt neben dem Sportgelände liegen, für diese Kinder nicht möglich. Die (auf 100 Meter) Tempo-30-Strecke bietet keinen ausreichenden Schutz bei dem immer weiter ansteigenden Verkehr auf der Altenhöferallee, sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts. Auch im Hinblick auf die zukünftige neue Sportanlage, die automatisch immer mehr Sportler und Besucher mit sich bringen wird, muss eine sichere Querung der Altenhöferallee geschaffen werden. Als gutes Beispiel dienen hierfür die beiden in eine Mittelinsel integrierten Fußgängerüberwege in Höhe der Marie-Curie-Schule (Fotos: privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2163 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 27/12 vom 03.05.2021 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Der Magistrat wird unter Einbindung des Ortsbeirates 8 gebeten, die Altglascontainer in Absprache mit der FES und der Firma Remondis von dem Standort Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße (vor der Apotheke - als Ziffer 3 gekennzeichnet) in diesem Bereich wenige Meter um die Ecke auf einen Parkplatz - als Ziffer 1 auf dem anliegenden Auszug aus dem Stadtplan GeoInfo der Stadt Frankfurt gekennzeichnet - in die Ferdinand-Braun-Straße unter Montage von zwei Sperrposten an der Altenhöferallee zu verlegen. Quelle: GeoInfo Begründung: Die oben genannten Altglascontainer sind zur Sicherheit von Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und der Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zu verlegen, um die Querung der Altenhöferallee aufgrund des abgesenkten Bürgersteigs künftig zu ermöglichen. Auch verhindert eine Verlegung in die Ferdinand-Braun-Straße das häufige widerrechtliche Halten von Fahrzeugen zur Entsorgung von Altglas in die Container auf dem Fahrradstreifen und sorgt dafür, dass Radfahrerinnen bzw. Radfahrer künftig nicht mehr ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1679 Antrag vom 27.01.2022, OF 112/8 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1691 Aktenzeichen: 66 5
Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?
Antrag vom 25.05.2021, OF 7/8 Betreff: Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor einigen Jahren wurde die ehemalige VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße, die in einem Naturschutzgebiet liegt, für die öffentliche Nutzung u.a. als Freizeitgelände gesperrt. Die Begründung seitens des privaten Eigentümers war, dass es hohe Vandalismusschäden gab und die Flächen als Parkplätze für den Bürokomplex Lurgiallee 5 vorgehalten werden müssen, was nach einer Mitteilung des Magistrats auch im Grundbuch als "unwiderrufliche" Dienstbarkeit eingetragen ist. Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG und ein Berliner Projektentwickler das "Lurgi-Haus" erworben haben mit dem Ziel, Wohnungsbau, Bildungseinrichtungen und Einzelhandel zu entwickeln. Anwohnerinnen und Anwohner würden die Fläche der ehemaligen Deponie gerne wieder zur Naherholung nutzen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welchen Sachstand kann der Magistrat zur Zersetzung der auf der Deponie abgelagerten Metalle und anderen Abfallstoffe mitteilen? 2. Zu welchem Ergebnis sind die vor ca. zehn Jahren durchgeführten Brunnenbohrungen hinsichtlich der Grundwasserqualität im Bereich der VDM-Deponie und im ganzen Bereich der ehemaligen VDM-Werke gekommen? Wie ist der Zustand des Grundwassers aktuell? 3. Ist es in den vergangenen zehn Jahren zu Schäden am Naturschutzgebiet gekommen? 4. Werden die Parkplätze auf der Deponie für den verkauften Bürokomplex Lurgiallee 5 noch benötigt? 5. Ist die ABG formal neue Nutznießerin der Parkflächen auf der ehemaligen Deponie? 6. Befürwortet der Magistrat eine Öffnung der VDM-Deponie für Freizeitzwecke? 7. Welches Konzept verfolgt der Magistrat bezüglich der Nutzung der VDM-Deponie im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2021 Die Vorlage OF 7/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. die Wörter "und wie lange ist die Haltbarkeit der Abdeckfolie?" und unter Ziffer 6 die Wörter "Wenn ja, wie wird Schutz und Wahrung des Naturschutzgebietes sichergestellt?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Gemeinsamer Termin mit dem Ortsbeirat 8 wegen etwaiger Veränderungen der Grenze zwischen den Ortsbezirken 8 und 12 bezüglich der Fläche zwischen Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße
Antrag vom 26.04.2021, OF 16/12 Betreff: Gemeinsamer Termin mit dem Ortsbeirat 8 wegen etwaiger Veränderungen der Grenze zwischen den Ortsbezirken 8 und 12 bezüglich der Fläche zwischen Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: (vertagen) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 8 zwecks Vereinbarung eines gemeinsamen Termins zur Besprechung etwaiger Veränderungen der Grenze zwischen den Ortsbezirken 8 und 12 bezüglich der Fläche zwischen Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße Kontakt aufzunehmen. Zu diesem Termin sollen auch die Anwohner/-innen eingeladen werden. Begründung: Im Vorfeld der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben sich Anwohner/-innen des Gebietes Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße an den Ortsbeirat 12 gewandt, weil sie keine Wahlbenachrichtigung für den Ortsbeirat 12 erhalten hätten, obwohl man doch auf dem Riedberg wohne. Langjährigen Einwohner/-innen ist die lebhafte Diskussion um die Zuordnung des Riedbergs noch bekannt, die am Ende zu einer "Grenzziehung" zwischen Wohnbebauung und Universität führte. Die zwischenzeitlich fertige Wohnbebauung zwischen Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße überschreitet diese "Grenze" und führte zu der eingangs beschriebenen Verwunderung. Aus Sicht des Ortsbeirates 12 wäre es weiterhin sinnvoll, auch da alle Gemeinbedarfsflächen innerhalb des Ortsbezirkes 12 liege, die Wohnbebauung auf dem Riedberg vollständig dem Ortsbezirk 12 zuzuordnen. Dem Ortsbeirat 12 ist es jedoch vor dem Hintergrund der langjährigen Diskussionen um die Zuordnung der Flächen des Riedbergs zu den einzelnen Ortsbezirken wichtig, etwaige Veränderungen der Grenzen zwischen den Ortsbezirken von vorneherein mit den Anwohner/-innen und dem Ortsbeirat 8 zu diskutieren und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 16/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 16/12 wurde zurückgezogen.
Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen
Antrag vom 26.04.2021, OF 7/12 Betreff: Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der nachstehend beschriebenen und in dem beigefügten Kartenausschnitt markierten Flächen zu prüfen und zu berichten, ob überhaupt und wenn ja unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen diese Flächen oder Teile davon zusätzlich beplant und als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden können mit dem Ziel, bestehende oder zukünftige Bedarfe unter moderater Erweiterung der bebauten Flächen zu befriedigen. Dabei soll der Magistrat insbesondere berichten, ob und inwieweit bei den angeführten Flächen, soweit sie bereits als Ausgleichsflächen für andere Bebauungen errichtet oder vorgesehen sind, eine Verlagerung der Ausgleichsfläche auf andere Flächen möglich ist. a) Südlich Carl-Herrmann-Rudloff-Allee und westlich Westflügel-Bebauung b) Nördlich Riedbergallee und östlich derzeitiger Bebauungsgrenze c) Nördlich L 3019 bis zur BAB 5 Begründung: Der Riedberg hat eine umfassende bauplanungsrechtliche Regelung in einer Vielzahl von Bebauungsplänen gefunden. Gleichwohl hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die Beplanung im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung von Flächen für Gemeinbedarfe (z.B. Schulen, Kitas, seniorengerechtes Wohnen, um einige Beispiele zu nennen) nicht hinreichend gewesen ist. Dies zeigt sich beispielsweise an der Notwendigkeit einer dritten Grundschule und der Bereitstellung ausreichender Flächen unter Einschluss der Erforderlichkeit eines angemessen großen Schulhofes. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in Folge der intensiven Beplanung des Riedbergs einschließlich der notwendig von Ausgleichsflächen natürlich herausfordernd ist, weitere Flächen zu aktivieren und dabei gleichzeitig möglichst wenig zusätzliche Versiegelung zu schaffen. Gleichwohl ist festzustellen, dass immer wieder solche Bedarfe entstehen können. Aus dem Blickwinkel des Ortsbeirates wäre es jedoch wünschenswert und geboten, insbesondere zu den im Tenor genannten Flächen, ein klares bauplanungsrechtliches Bild zu haben, damit bei zukünftig auftretenden weiteren Bedarfen die Möglichkeiten etwaiger Nutzungen besser bekannt sind und umfassende Einzelfallprüfungen dann unterbleiben können. Geobasisdaten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand mm.jjjj, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 44/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 7/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2021 1. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 44/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Verbesserung des Radverkehrs
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7237 entstanden aus Vorlage: OF 731/12 vom 17.02.2021 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine Verbesserung des Bahnüberganges über die U 2 an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße in Form von der Sicherung und der Einebnung umzusetzen; 2. eine Brücke über die Nidda an der A 661 (auf der dem Mertonviertel zugewandten Seite) und eine Verlängerung des Radweges entlang der A 661 nach Eschersheim zu bauen. Die o. g. Vorhaben sollen in Abstimmung mit den Ortsbeiräten 8 und 9 erfolgen. Begründung: Das Fahrrad als Verkehrsträger erfährt aktuell eine sehr große Popularität und erhält eine wichtige Rolle bei der Verkehrswende. Außerdem trägt der vermehrte Radverkehr einen äußerst positiven Beitrag zur Klimabilanz der Stadt Frankfurt bei. Genau aus diesen Argumenten gilt es, den Radverkehr auch in der städtischen Planung stärker zu berücksichtigen und für eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen zu sorgen. Ein erster Schritt dazu sind die oben beschriebenen Maßnahmen. Die genannten Radwege werden insbesondere von Radfahrerinnen und Radfahrer aus Kalbach-Riedberg und dem Norden - zumal dieser auch der Radweg in die Innenstadt ist - genutzt. Diese Maßnahmen erhöhen die Sicherheit und steigern die Attraktivität des Radweges in die Innenstadt. Das Bundesverkehrsministerium hat ein Sonderprogramm "Stadt und Land" aufgelegt, dass besonders vom Straßenverkehr getrennte Radwege aus- und neu gebaut werden sowie Fahrradstraßen, -brücken, -unterführungen und Abstellanlagen. Dafür wurden 660 Millionen Euro bereitgestellt, die seit Ende Januar 2021 beantragt werden können. Die oben genannten Vorschläge passen genau in diese Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1225 Aktenzeichen: 66 2
Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 730/12 vom 19.02.2021 Betreff: Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum Vorgang: OM 1455/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts für Lastenradparkplätze dedizierte Lastenradparkplätze in unmittelbarer Umgebung des Riedbergzentrums einzurichten. Hierfür sollen insbesondere diese vier Standorte geprüft und bei Machbarkeit umgesetzt werden: A: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite am östlichen Ende der Ernst-Abbe-Straße kann wie im Beispiel aus Berlin mit drei schräg geparkten Lastenrädern umgesetzt werden. B: Ungenutzte Pflasterfläche an der Südseite der Einmündung Ernst-Abbe-Straße/Altenhöferallee. An dieser Stelle würde es sich anbieten, den Bordstein des kleinen Stichwegs zur Altenhöferallee abzusenken. C: Ungenutzte Pflasterfläche ca. in der Mitte des Riedbergzentrums zur Altenhöferallee. An dieser Stelle existiert bereits ein abgesenkter Bordstein als Zufahrt (früher verlief dort der Radweg). D: Östlichster Abschnitt der Fahrradständer Richtung Riedbergallee, direkt hinter dem Bücherschrank - dies nur in Abstimmung mit den Begrünungsplänen für den Riedbergplatz. Bild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt das Pilotprojekt des Straßenverkehrsamts und schlägt die oben genannten Standorte für Lastenräder vor. Lastenräder bieten eine hervorragende Möglichkeit, mittelgroße Einkäufe gut und komfortabel auch ohne Auto durchzuführen und reduzieren dadurch den innerörtlichen Autoverkehr. Durch die Platzierung in Straßennähe geraten die etwas sperrigeren Lastenräder nicht in Konflikt mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Im Fall von Vorschlag A wird zusätzlich die Sicht am Fußgängerüberweg über die Ernst-Abbe-Straße verbessert (siehe OM 1455 von 2017). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2196 Aktenzeichen: 66 0
Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7221 entstanden aus Vorlage: OF 687/12 vom 04.01.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die mit dem Rad ankommenden Schülerinnen und Schüler auf der Westseite der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Riedberg besser vor dem Autoverkehr zu schützen. Hierzu ist zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die vier Parkplätze entlang der Altenhöferallee an dieser Stelle entfallen (rote Kreuze im Bild). Stattdessen sollen dort weitere Fahrradstellplätze oder alternativ Grünflächen geschaffen werden. 2. Der Radweg soll weitergeführt werden und erst hinter den entfallenden Parkplätzen enden. Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr am Zebrastreifen sollen durch eine Abzweigung, die über den letzten entfallenen Parkplatz direkt zu den Fahrradstellplätzen auf dem Gelände des Gymnasium Riedberg führt, entfallen. 3. Durch bauliche Maßnahmen soll verhindert werden, dass Autofahrende auf dem Radweg anhalten oder geöffnete Türen die Radfahrenden gefährden ("Dooring"). Zwischen Radweg und Fahrbahn können Poller, ein Zaun oder ein schmaler Grünstreifen errichtet werden, die verhindern, dass Türen von Autos auf der Fahrbahn auf der Beifahrerinnen- und Beifahrerseite auf den Radweg geöffnet werden. 4. Es soll verstärkt Kontrollen in der Zeit kurz vor Schulbeginn geben. Falschparken und Behindern von Radfahrenden soll konsequent geahndet werden. Luftbilder: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Morgens kurz vor acht Uhr kommen über 1.000 Schülerinnen und Schüler nahezu gleichzeitig an der Schule an. Gerade auf der Altenhöferallee und am dortigen Kreisel gibt es viele Konflikte zwischen den Verkehrswegen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto gebracht werden, und führen zu teils chaotischen Zuständen. Auslöser der meisten Probleme sind Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen und auf dem Radweg, auf dem Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg oder sogar im Kreisel anhalten. Das verursacht einen Rückstau, der vor allem in den kälteren Monaten über die Einmündung der Friedrich-Karl-Klausing-Straße hinaus reicht. Von den Autos, die in diesem Rückstau stehen, werden die Türen rücksichtslos auf den Radweg geöffnet und Schülerinnen und Schüler steigen auf den Radweg aus. Dies ist eine enorme Gefährdung für die Radfahrenden. Die Parkplätze vor dem Gymnasium verschärfen das Problem. Autos fahren oft rücksichtslos über den Radweg, um ein- oder auszuparken. Um die Fahrradstellplätze vor der Schule, die durch die Nähe zum A-Trakt überwiegend von Fünft- und Sechstklässlern genutzt werden, sicher zu erreichen, weichen viele Radfahrende auf die Gehwege und Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwege aus. Das gefährdet wiederum Fußgängerinnen und Fußgänger. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Die sinnvollste Lösung ist es, die Verkehrswege zu trennen, die Radfahrenden auf dem Radweg durch bauliche Maßnahmen vor Autotüren zu schützen und ihnen einen sicheren alternativen Weg zu den Fahrradstellplätzen anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1224 Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Auskunftsersuchen vom 09.09.2022, V 474 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6088 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 889 „An der Sandelmühle“
Antrag vom 08.02.2021, OF 632/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat dem Entwurf des Bebauungsplanes kein Konzept zur Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation vorangestellt hat. Vielmehr verweist er darauf, dass die "bestehenden allgemeinen Verkehrsprobleme im Umfeld . . im Rahmen des Bebauungsplanes nicht zu lösen" sind (S. 19). Die Stadtverordnetenversammlung hält diese Feststellung für unbefriedigend, denn im besten Fall erhalten neue Wohngebiete auch eine ausreichende Infrastruktur. Das gilt auch für die Verkehrsanbindung dieses neuen Wohngebietes, die ausschließlich über den überlasteten Bahnübergang Kupferhammer/Sandelmühle erfolgen soll. In Spitzenzeiten gibt es hier an der Schranke heute schon Wartezeiten von bis zu 20 Minuten. Um aus der Not eine Tugend zu machen, wird das Entwicklungsgebiet vom Magistrat kurzerhand zum "autoarmen" Wohngebiet erklärt, auch wenn geplante Tiefgaragen und Stellplätze zeigen, dass die Stadtplanung hier realitätsbezogen von normalem Autoverkehr ausgeht. In Kombination mit den bereits heute auf der Straße An der Sandelmühle bestehenden Kraftfahrzeugbewegungen (Siedlung Brühlfeld, Anwohner Sandelmühle, Gewerbebetrieb Diehl-Aerospace, Camping-Platz mit Hotel/Restaurant, Kleingartenverein Brühlwiese, P+R-Nutzungen am U-Bahnhof Heddernheim, Fußballplatz SV 07 Heddernheim, Freibad Eschersheim usw.) wird dies trotz optimaler ÖPNV-Erschließung zu einem verkehrlichen Desaster führen. Zudem wird es den Schleichverkehr über den Alexander-Riese-Weg erhöhen. Damit das geplante Wohngebiet auf dieser Brachfläche jetzt dennoch zügig verwirklicht werden kann, soll der Bebauungsplan mit Maßgaben beschlossen werden. Dies vorausgeschickt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Vorlage M 14 / 21 mit folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Der Magistrat stellt eine Erweiterung der Erschließungskapazität für Kraftfahrzeuge sicher. Er wird beauftragt, den folgenden Lösungsansatz zur Vermeidung eines absehbaren Verkehrskollaps am Bahnübergang Hessestraße/Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Sandelmühle umzusetzen: Zweite Erschließung im Bereich "Kaltmühle" (nördlich Urselbach) oder in Höhe "An den Mühlwegen" (südlich Urselbach) mit Lenkung der zu- und abfließenden Verkehrsströme innerhalb des Plangebietes und dadurch Verteilung auf zwei Engpunkte (z.B. als Ein- und Ausfahrt) an den Bahnübergängen anstelle der geplanten Ringerschließung allein über die Zufahrt "An der Sandelmühle". Das in dem Bebauungsplan ausgewiesene Baufeld wird nicht weiter verfolgt, da es einer einer späteren Neubewertung der Situation entgegen steht; der geringfügige Bauflächenverlust durch die zweite nördliche Zufahrt ist durch eine höhere Baudichte im Zentrum des Plangebiets auszugleichen. 2. Der Magistrat stellt Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat alle Zahlen und Berichte zu der Verkehrszählung vom März 2012 offen zur Verfügung. Er stellt zudem die Fahrgastzahlen der im Kreuzungsbereich Sandelmühle/Kupferhammer oftmals im Stau stehenden Buslinie 29 Nieder-Erlenbach-Hohe Brück / Nordwestzentrum zur Verfügung, gegliedert nach Gesamtzahlen und Fahrgastzahlen aus dem Einzugsbereich der Bushaltestellen Emil-v.-Behring-Straße, Sebastian-Kneipp-Straße, Sandelmühle, Zeilweg, Oberschelder Weg. 3. Der Magistrat prüft zur Entlastung der Fahrtzeiten auf der Olof-Palme-Straße im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 Lurgigelände eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße zwischen Lurgiallee und Marie-Curie-Straße/A661. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die Interessen des nichtstörenden Gewerbebetriebs An der Sandelmühle 13 (Betriebszeiten tagsüber und nachts, verkehrliche Erreichbarkeit usw.) gewahrt werden. 5. Der Magistrat realisiert die geplante Fahrradstraße auf der Straße "An der Sandelmühle" zwischen Bahnübergang und Alexander-Riese-Weg (ST 1998 v. 23.11.2020) vorerst nicht. Stattdessen ist zunächst eine aktuelle Radverkehrszählung sowie eine Radverkehrsprognose inklusive der voraussichtlichen Zweirad-Mobilität im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet durchzuführen, um den Bedarf für eine derartige Priorisierung des Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt zu belegen, der eine Erschließungsfunktion u.a. für einen wichtigen Gewerbebetrieb besitzt. 6. Der Magistrat plant für die Gemeinbedarfsfläche "Kita", die sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang befindet, separate Hol- und Bringflächen ein, damit der Verkehrsfluss auf der Straße "An der Sandelmühle" in den jeweiligen Hol- und Bringzeiten nicht gänzlich zum Erliegen kommt. 7. Der Magistrat prüft auf den Baufeldern für Mehrfamilienhäuser die Realisierung einer Seniorenwohnanlage, die speziell älteren Menschen aus Heddernheim, die gerne im Stadtteil bleiben wollen, wohnortnahes altersgerechtes Wohnen ermöglicht. 8. Der Magistrat sorgt für eine ausreichende Anzahl von Ladestationen für E-Mobilität in den Tiefgaragen der geplanten Blockbebauung. 9. Der Magistrat stellt im Plangebiet eine ausreichende Zahl oberirdisch angelegter abschließbarer Abstellplätze für E-Bikes und Lastenfahrräder zur Verfügung. 10. Der Magistrat legt dar, warum er neben den Erfahrungswerten der Anwohner und dort befindlichen Firmen selbst den dringenden Appell der Verkehrsexperten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main "Eine zweite Zufahrt in das Planungsgebiet ist aus verkehrspolizeilicher Sicht unbedingt erforderlich." (Stellungahme 17) nicht berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 632/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7062 entstanden aus Vorlage: OF 700/12 vom 29.12.2020 Betreff: Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Aufstellung von Fahrradständern oder Pollern, wie bereits an einigen Stellen vorhanden) dafür zu sorgen, dass auf den Fußwegflächen in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße /Robert-Koch-Allee nicht mehr geparkt werden kann und Fußgänger (auch mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren) sicher die Straße überqueren können. Begründung: Nicht nur die leider - trotz Zusage des Straßenverkehrsamtes - immer noch nicht markierte Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 13/Arthur-von-Weinberg-Straße 2-4, sondern auch die oben genannten Fußwegflächen werden regelmäßig mit Kraftfahrzeugen aller Art zugeparkt (Beispiel: siehe Foto). Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen und auch Fußgänger allgemein können die abgesenkten Bürgersteige nicht nutzen und sind gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Für Sehbehinderte sind die taktilen Leitsysteme auf den zugeparkten Flächen nicht mehr verfügbar. Für alle Verkehrsteilnehmer wird die Sicht in den Kreuzungsbereichen deutlich eingeschränkt und das allgemeine Unfallrisiko steigt. Aus den genannten Gründen sollte das Zuparken durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 982 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7047 entstanden aus Vorlage: OF 680/12 vom 04.01.2021 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit auf der L 3019 - Am Weißkirchener Berg zwischen der Einmündung der Altenhöferallee und der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/L 3019 (erste Einmündung nach Kalbach) durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h zu verbessern. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Aktuell besteht in diesem Bereich eine Mischung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von teils 60 km/h, teils 70 km/h. Eine einheitliche Regelung reduziert die Verwirrung und kann die Akzeptanz steigern. Da der genannte Straßenabschnitt gleichzeitig die primäre Autoverbindung zwischen den beiden Teilen Kalbach und Riedberg des Ortsbezirks 12 ist, liegt eine stärkere Anlehnung an innerörtliche Geschwindigkeiten ebenfalls nahe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Römische Straße zwischen Rudolf-Schwarz-Platz und Graf-von-Stauffenberg-Allee beleuchten
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7049 entstanden aus Vorlage: OF 684/12 vom 02.01.2021 Betreff: Römische Straße zwischen Rudolf-Schwarz-Platz und Graf-von-Stauffenberg-Allee beleuchten Vorgang: OM 1163/17 OBR 12; ST 759/17 Der Magistrat wird gebeten, durch das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung den Grünzug Römische Straße auf einer Länge von circa 200 Metern, vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee, mit einer Wegebeleuchtung mit Nachtabschaltung versehen und auf Höhe der Marie-Curie-Schule einen befestigten Weg zum Hintereingang der Schule erstellen zu lassen, da der hintere Zugang zur Marie-Curie-Schule bereits jetzt gerne von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Es ist davon auszugehen, dass viele Anwohner und Schulkinder künftig durch den Grünzug Römische Straße zur Graf-von-Stauffenberg-Allee laufen. Daher ist es sinnvoll, die bereits erstellte Beleuchtung durch den westlichen Kätcheslachpark an dieser Stelle weiterzuführen. Im Bereich vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee dauern die Bauarbeiten voraussichtlich noch bis in das Frühjahr 2021. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, dort Leuchten aufzustellen, bevor eine nachtr ägliche Installation aufwendiger und teurer wird. Da die Römische Straße an dieser Stelle direkt durch die Wohnbebauung führt, ist eine Beleuchtung der Grünfläche unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar. Dennoch sollte die Lichtverschmutzung so gering wie möglich gehalten werden, die Sicherheit der Fußgänger in der Dunkelheit aber gewährleistet sein. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 21.04.2017, ST 759, wurde dem Ortsbeirat für die gewünschte Nord-Süd-Richtung durch den westlichen Kätcheslachpark die Beleuchtung zugesagt und umgesetzt, was von den Anwohnern sehr begrüßt und gut genutzt wird. Mit der Umsetzung dieser Anregung würde die Maßnahme sinnvoll Richtung Graf-von-Stauffenberg-Allee fortgeführt. Wenn zunächst auch (noch) nicht als Schulweg ausgewiesen, stimmen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigstellung sicherlich mit den Füßen ab, denn die Strecke vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee beträgt ca. 230 Meter, der offizielle Schulweg vom Rudolf-Schwarz-Platz über die Ella-Bergmann-Michel-Straße zum Haupteingang der Marie-Curie-Schule beträgt ca. 370 Meter. Dass Kinder und Eltern gerne den kürzesten Weg wählen, kann man gut zwischen dem sogenannten Raketen-Spielplatz und der Turnhalle der Grundschule sehen. Von der Ella-Bergmann-Michel-Straße kommend wird dort der Grünstreifen als Weg genutzt und nicht um den Spielplatz herum über die Hans-Poelzig-Straße zum Schuleingang gegangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 985 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67 0
Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10)
Antrag vom 10.01.2021, OF 706/12 Betreff: Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Was war der Grund für den Auszug der Kinder und Erzieher*innen aus dem Kinderzentrum (KIZ 10)? 2. Wie lange dauert die Sanierung bzw. Renovierung? 3. Was ist an Maßnahmen und Ausweichquartieren geplant und in welchem Zeitfenster? 4. Wo und wie sollen diese errichtet bzw. gefunden werden? 5. Wie erfolgen in Zeiten des Lockdowns die Verteilung der Kinder und deren Erzieher*innen, um allen eine höchstmögliche Kontaktreduzierung unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? 6. Welche zusätzlichen Räumlichkeiten (z.B. zur Essensversorgung, Toiletten, Waschräume, etc.) werden an den drei aufnehmenden Einrichtungen (KIZ Im Hain 134, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße), geplant und/oder errichtet, um die Kinder aus den Turnräumen wieder in kindgerechten Gruppenräumen unterzubringen? 7. Wie soll der überschaubare Außenbereich der drei KIZ weitere Kinder aufnehmen? 8. Wie wird zeitnah sichergestellt, dass es nicht in allen drei aufnehmenden Einrichtungen eine Überbelegung gibt, die nun durch die zusätzlichen Kinder eingetreten ist? Begründung: Nach Auskunft einer Elternvertreterin des KIZ 10 erhielten die Eltern am Freitag, den 11.12.20 eine Information, dass ihre Kinder ab Montag, den 14.12.20 in drei verschiedenen Kitas (KIZ Im Hain, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße) ausgelagert werden müssen. Es stehen dringende Sanierungsmaßnahmen an, um eine sichere Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bei einer Ortsbegehung im KIZ 10 wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass diese Entscheidung getroffen werden musste. Seit dieser Zeit befinden sich in jeder der drei Kindergartengruppen des KIZ Im Hain je 5 zusätzliche Kinder und im Hort weitere 24 Kinder. Im KIZ Magda-Spiegel-Weg wird eine Kindergartengruppe mit 26 Kindern im Turnraum betreut und im KIZ Ernst- Balser-Straße werden 29 Kinder in einem Turnraum betreut. Dieser Zustand ist - gerade in der jetzigen Zeit - nicht zu akzeptieren und muss von Seiten der Stadt Frankfurt unverzüglich geändert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1895 2021 Die Vorlage OF 706/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlende Bäume im Quartier „Am Bonifatiusbrunnen“
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 675/12 vom 16.11.2020 Betreff: Fehlende Bäume im Quartier "Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/21 die im Folgenden aufgeführten gut zwei Dutzend fehlenden Bäume neu zu pflanzen und deren dauerhafte Bestandspflege sicherzustellen. Quelle: openstreetmap.org und Mitwirkende plus eigene Markierungen Wo Bild Ostende Bonifatiuspark: fehlender Baum auf dem gepflasterten Endplatz Parallel zur U 9-Strecke: Potenzial für zwei bis drei weitere Bäume Promenade zwischen "Skylineblick" und Bonifatiuspark: drei Bäume plus einer fehlen Zur Kalbacher Höhe, Querung Bonifatiuspark (im Bild vorne links): ein Baum fehlt Zur Kalbacher Höhe 3/Ecke Am Bonifatiusbrunnen: ein Baum fehlt Südende Monetweg, gegenüber Renoirallee 60: ein abgesägter Baum Renoirallee 93: Baum fehlt Direkt unterhalb der Grundschule Riedberg/Rampe Bonifatiuspark: drei Bäume fehlen, Baumstütze stabil ausgeführt? Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße: Zahlreiche Lücken in der mittleren Baumreihe, Potenzial für mehr als 12 weitere Bäume (Bilder von Ost nach West aufgenommen). Gegenüber dem 14. Polizeirevier vorerst keine Baumpflanzungen, da hier ggf. eine Querung für Einsatzfahrzeuge eingerichtet wird. Bilder: Marita Hörberg und Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen oder sind abgestorben. Der nun kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 552 Aktenzeichen: 67 0
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6936 entstanden aus Vorlage: OF 612/8 vom 09.11.2020 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Magistrat wird beauftragt, für das Quartier Mertonviertel/Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u. a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d. h. Freitag und Samstag bis 23:00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z. B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z. B. Spielplatz Hundertwasser-Kita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22:00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21:00 Uhr und 19:00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 613 Aktenzeichen: 51
Fahrradständer vor Lebensmittelmarkt Lurgiallee 6 instand setzen
Antrag vom 09.11.2020, OF 610/8 Betreff: Fahrradständer vor Lebensmittelmarkt Lurgiallee 6 instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den nur noch locker im Boden befestigten Fahrradständer vor dem Lebensmittelmarkt "Penny" in der Louis-Pasteur-Straße (vor Merton-Passage) instandzusetzen. Begründung: Einer der Fahrradbügel ist im Boden nicht mehr fest verankert und kann mit dem befestigten Fahrrad weggetragen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6733 entstanden aus Vorlage: OF 653/12 vom 12.10.2020 Betreff: Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/2021 die im Folgenden aufgeführten Bäume und Pflanzen auf ihre Schäden zu prüfen und - soweit nötig - durch Neupflanzungen zu ersetzen und durch dauerhafte Bestandspflege (Bewässerung) sicherzustellen. Cäsar-von-Hofacker-Straße 8: Drei Bäume mit sehr schwachem Wuchs und Blattwerk (Vergleich: Bäume im Bildhintergrund), ein Baum tot und Baumkrone abgebrochen. Graf-von-Stauffenberg-Allee 16: Ein Baum mit sehr schwachem Wuchs und geringem Blattwerk, ein Baum mutmaßlich abgestorben. Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 21: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 14: Schwacher Wuchs, geringes Blattwerk. Baum fehlt (abgesägt). Henning-von-Tresckow-Straße 20: Baum möglicherweise mit Schädling, Laub war einen Monat vor allen anderen Bäumen braun. Martin-Niemöller-Straße: Drei Bäume mit schwachem Wuchs und geringem Blattwerk. Nördliche Altenhöferallee: Vom Gymnasium Riedberg bis Graf-von-Stauffenberg-Allee und zwischen Paul-Apel-Straße und Ortsausgang/L 3019 fehlt praktisch auf der gesamten Strecke in einem Streifen von teils über einem Meter Breite das Straßenbegleitgrün. Bildquelle für alle Bilder: Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen, sind abgestorben oder weisen deutliche Wachstumsdefizite gegenüber anderen Bäumen gleicher Art in unmittelbarer Nachbarschaft auf. Der kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 101 Aktenzeichen: 67 0
Pfandringe für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6738 entstanden aus Vorlage: OF 660/12 vom 06.10.2020 Betreff: Pfandringe für Kalbach-Riedberg Im Sommer dieses Jahres hat das Umweltdezernat einen halbjährigen Test von Pfandringen in der Innenstadt begonnen. Bis Ende dieses Jahre s soll entschieden werden, ob die Pfandringe auch in anderen Stadtteilen montiert werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sofern der Versuch erfolgreich verläuft, Pfandringe auch in Kalbach-Riedberg zu montieren. Mögliche Standorte könnten Müllbehälter unter anderem in der Nähe der U-Bahn-Haltestellen sowie auf dem Riedbergplatz sein. Begründung: Durch das Anbringen von Pfandringen sollen Pfandflaschen zurück in den Recyclingkreislauf gebracht werden. Aktuell landen jährlich 23 Millionen Pfandflaschen im Müll. Darüber hinaus unterstützen sie Pfandflaschensammlerinnen und Pfandflaschensammler, sodass sie nicht im Müll suchen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 99 Antrag vom 26.04.2021, OF 24/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 74 Aktenzeichen: 79 1
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