Meine Nachbarschaft: Altenhainer Straße
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Vorlagen
Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 397 entstanden aus Vorlage: OF 82/1 vom 08.06.2021 Betreff: Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme umzusetzen: An der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße sollen die Grünphasen für zu Fuß Gehende dauerhaft eingerichtet und die Anforderungstaster für zu Fuß Gehende entfernt werden. Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sind angemessen lang zu bemessen. Begründung: Die gelben Taster an den Ampelmasten werden von zu Fuß Gehenden kaum benutzt, weil sie sich teilweise unterhalb der Bahnbrücke abseits des Überwegs befinden und daher auch mit Vogelkot übersät sind. Die Menschen nehmen die Taster nicht wahr oder ekeln sich, diese zu berühren. Außerdem queren zu Fuß Gehende die Kreuzung oft bei "Rot", weil sie die Wartezeiten bis zur nächsten Grünphase als zu lang empfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 414 entstanden aus Vorlage: OF 103/1 vom 09.06.2021 Betreff: Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen Der Magistrat wird gebeten, Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen zu installieren bzw. in einem Pilotprojekt die Auswirkungen einer solchen Ergänzung für die bereits bestehenden Mülleimer zu testen. Für ein solches Pilotprojekt werden folgende Standorte vorgeschlagen: 1. Tel-Aviv-Platz sowie der angrenzende Europagarten und Gleisfeldpark 2. Frankenallee (zwischen Krifteler Straße und Hufnagelstraße) 3. Spielplatz Schönstraße 4. Westhafen (Bachforellenweg und Karpfenweg) Begründung: Das Müllproblem im Ortsbezirk 1 nimmt stetig zu und wird mit steigenden Temperaturen immer mehr zur Belastung von Umwelt und Bürgern. Grund hierfür ist neben der dünnen Verteilung von Mülleimern auch fehlendes Fassungsvermögen der bestehenden Mülleimer. Gerade Pizzakartons passen nicht hinein oder verstopfen in ineffizienter Weise die vorhandenen Mülleimer. Diesem Problem kann man entgegenwirken, indem man die vorhandenen Mülleimer durch quaderförmige Pizzaständer (diese funktionieren ganz ohne Tüte) ergänzt oder flächendeckend die bereits in Frankfurt vorhandenen "Müllgaragen" aufstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0
Auskunft zu Parkgebühren in der Europa-Allee
Antrag vom 09.06.2021, OF 91/1 Betreff: Auskunft zu Parkgebühren in der Europa-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die Einnahmen der Parkgebühren der Stadt Frankfurt durch das Parken auf den kostenpflichtigen Parkplätzen entlang der Europaallee zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza? 2. Gibt es eine Aufstellung, an welchen Wochentagen und zu welchen Zeiten besonders hohe Einnahmen erzielt werden? 3. Werden in diesem Bereich (regelmäßige) Kontrollen durch die Stadtpolizei vorgenommen? 4. In welcher Höhe wurden seitens der Stadtpolizei Verwarngelder für Parken ohne Parkschein eingenommen? Begründung: In der Europaallee ist das Parken zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza von Montag-Samstag zwischen 9 und 20 Uhr kostenpflichtig. Die Parkplätze werden sehr gut angenommen. Anwohner*innen berichten, dass man selten einen Parkschein oder eine Parkscheibe im Auto sehen kann, die Parkplätze oft aber tagelang vom gleichen Fahrzeug belegt sind. Gleichzeitig sieht man selten "Knöllchen" an der Windschutzscheibe klemmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 88 2021 Die Vorlage OF 91/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351
Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1
Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 207 entstanden aus Vorlage: OF 56/1 vom 25.05.2021 Betreff: Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten! Vorgang: M 11/21; V 1960/21 OBR 1; ST 1062/21 Die Planungen und vorgesehenen Baumfällungen für die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen, sollen bis zu einer adäquaten Antwort an den Ortsbeirat und dem Vorliegen eines Bauantrages gestoppt werden. Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 11 zunächst zurückzuziehen, diese soll dementsprechend vorerst nicht auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses kommen. In diesem Rahmen wird die Stellungnahme ST 1062 bemängelt und formal zurückgewiesen. Die Antwort seitens der Stadt an ein Gremium wie den Ortsbeirat ist unverschämt. Es wird keine der Fragen aus dem Auskunftsersuchen V 1960 beantwortet, daher werden diese nochmals gestellt: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen gebeten: 4. Warum darf die ABG ein Wohngebäude errichten, falls keine Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung gestellt werden, obwohl für alle WA-Flächen im Europaviertel Tiefgaragenstellplätze vorgeschrieben sind? 5. Ist die am 14.10.2020 eingetragene Änderung in der Entwurfsplanung eine Änderung, die den Bebauungsplan betrifft (Hintergrund: Änderungen am Bebauungsplan müssen den direkten Anwohnern mitgeteilt werden, diese habe ein Widerspruchsrecht. Bisher haben die direkten Anwohner aber keinerlei Mitteilungen über bevorstehende Änderungen des Bebauungsplanes erhalten.)? 6. Für das Gebiet herrscht lediglich eine Parkflächenherstellungspflicht von 30 Prozent, weil es sich um eine "Zone III/Bereich mit guter ÖV-Erschließung" handelt. Diese Klassifizierung hat das Gebiet in Aussicht eines U-Bahn-Anschlusses erhalten, welcher seit 2019 aktiv sein soll. Die Realität zeigt, dass der U-Bahn-Anschluss nicht vorhanden ist und auch noch sehr lange auf sich warten lassen wird. Warum wurde die Einordnung in "Zone III" aufgrund der zeitverzögerten U-Bahn-Planung nicht revidiert? Begründung: Das Bauvorhaben stößt bei den Anwohnern und im Ortsbeirat auf Unbehagen, da noch viele Fragen offen sind, aber nun schon Fakten geschaffen und Bäume gefällt werden sollen. Auch ist die Frage der Parkplätze immer noch nicht geklärt. Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1740 Aktenzeichen: 63 0
Kameruner Rosengärtchen für ruhenden Verkehr sperren
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 203 entstanden aus Vorlage: OF 45/1 vom 15.05.2021 Betreff: Kameruner Rosengärtchen für ruhenden Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum Kameruner Rosengärtchen von der Schneidhainer Straße aus durch Poller für Autos zu sperren. Die Poller sollen entfernt werden können, sodass Fahrzeuge für Pflegetätigkeiten an den Grünanlagen weiterhin Zufahrt haben. Begründung: Das Kameruner Rosengärtchen ist ein Fußweg, der Idsteiner Straße und Schneidhainer Straße verbindet. Entlang des Fußwegs und im Mündungsbereich liegen mehrere Kindertagesstätten und ein Hort. Durch die parkenden Autos wird teilweise der Weg versperrt und die Sicht auf die Straße eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2049 Aktenzeichen: 32 1
Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen
Antrag vom 14.05.2021, OF 43/1 Betreff: Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Um die Müllproblematik auf der Frankenallee in den Griff zu bekommen, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Die Mülleimer auf der Frankenallee sollen, soweit noch nicht installiert, Schutzvorrichtungen / Abdeckungen erhalten. 2. Die Mülleimer neben Parkbänken sollten zusätzlich durch größere Mülleimer ersetzt werden. 3. An neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally Frankenallee 166/223) an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, sollen Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: In letzter Zeit fällt auf, dass die Grünstreifen im Bereich Frankenallee, besonders im Bereich zwischen der Maria Hilf Kirche und der Gemeinde Frieden und Versöhnung, zugemüllt werden. Es handelt sich bei dem Müll um Elektrowaren, Altpapier, Essensreste, Getränkeflaschen uvm. Sowohl die Abfalleimer quellen über als auch im Gebüsch liegt Müll. Da die Abfalleimer offen sind, kommt hinzu, dass die Vögel den Abfall herauspicken und verteilen. Auch kommt vor, dass große Müllbeutel, die eigentlich zum Hausmüll gehören, dort entsorgt werden und die Mülleimer zu schnell voll sind. Fotos: (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/1 wurde zurückgezogen.
Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 entstanden aus Vorlage: OF 13/1 vom 16.04.2021 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Anwohner der Baustelle des FAZ-Hochhauses an der Europa-Allee (Ecke Pariser Straße) wirksam vor Baulärm zu Nachtzeiten geschützt werden. Unvermeidbare, stark lärmverursachende Tätigkeiten sollen tagsüber ausgeführt werden. Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Aktuell werden auf der Baustelle vom frühen Morgen an sehr lärmintensive Betonierarbeiten durchgeführt, ohne dass die Anwohner hierüber informiert worden wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Antrag vom 22.08.2021, OF 149/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 697 Aktenzeichen: 63 1
Guter Verkehrsfluss statt Stop-and-go auf der Europa-Allee
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 52 entstanden aus Vorlage: OF 19/1 vom 17.04.2021 Betreff: Guter Verkehrsfluss statt Stop-and-go auf der Europa-Allee Der Verkehrsfluss auf der Europa-Allee muss verbessert werden, wofür folgende Maßnahmen in Kombination zu prüfen und bei Umsetzungsmöglichkeit umzusetzen sind: 1. Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30. 2. Schaltung einer "Grünen Welle" vom Skyline Plaza bis zur Mündung des Tunnels bzw. bis zum westlichen Ende der Europa-Allee sowie in der Gegenrichtung. 3. An allen Kreuzungen sollen Umlaufschaltungen eingerichtet werden, die Linksabbieger berücksichtigen. Für weitere Vorschläge des Magistrats zur Verbesserung des Verkehrsflusses ist der Ortsbeirat ebenso offen. Begründung: In der vergangenen Wahlperiode gab es verschiedene Versuche, die Situation auf der Europa-Allee zu verbessern, jedoch bislang ohne Erfolg. Fährt man zurzeit auf der Europa-Allee die vorgeschriebenen maximal 50 km/h, so führt dies dazu, dass man praktisch an jeder Ampel anhalten muss. Das dauernde Anfahren ist nicht nur für alle Verkehrsteilnehmer nervig, sondern auch für die Umwelt nicht gut. Der Stop-and-go-Verkehr führt innerorts zu bis zu doppelt so hohen Emissionen wie bei flüssigem Verkehr. Daher müssen die Ampeln so abgestimmt werden, dass man bei Tempo 30 dank einer "Grünen Welle" die Europa-Allee passieren kann. Zusätzlich soll Tempo 30 helfen, die Schadstoffbelastung in der Luft zu reduzieren und anderen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit zu verschaffen, da die Europa-Allee leider immer wieder von Anwohnerinnen und Anwohnern als "Hotspot" der Poser- und Raserszene gemeldet wird. Auch sind Teile der Europa-Allee als Schulweg ausgeschildert und werden somit von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Europaviertel genutzt. Für diese wäre eine erhöhte Sicherheit durch potenziell langsamere Autos ebenso begrüßenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1368 Aktenzeichen: 32-1
Europa-Allee für Radfahrerinnen und Radfahrer sicher machen!
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7323 entstanden aus Vorlage: OF 1570/1 vom 06.02.2021 Betreff: Europa-Allee für Radfahrerinnen und Radfahrer sicher machen! Vorgang: OM 6706/20 OBR 1; ST 143/21 Der Magistrat wird gebeten, bis zur Umsetzung der im Rahmen der Anregung OM 6706 unter Bürgerbeteiligung bestimmten umfangreichen Maßnahmen für die Europa-Allee die Sicherheit für Radfahrende wie folgt zu gewährleisten: - Schaffung einer vorgezogenen Haltelinie für Kraftfahrzeuge an allen Kreuzungen, sodass Radfahrende im Kreuzungsbereich vor den Kraftfahrzeugen sicher die Kreuzung nach der Rotphase überqueren können. - In den Kreuzungsbereichen sollen verkehrsbauliche Maßnahmen getroffen werden, um Radfahrende zu schützen. - Rotmarkieren des Schutzstreifens an allen Kreuzungsbereichen, um Rechtsabbieger auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Begründung: Auf der Europa-Allee ist es für Radfahrende dort besonders gefährlich, wo der Radweg nicht baulich von der Fahrbahn getrennt ist, sowie in allen Kreuzungsbereichen. Langfristiges Ziel muss es daher sein, den gesamten Radweg der Europa-Allee von der Straße baulich zu trennen und Gefahrenquellen wie "Dooring" (Unfälle durch offene Autotüren) oder durch Rechtsabbieger zu beseitigen. Die Europa-Allee als Verkehrsverbindung zur Innenstadt ist viel befahren und immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Da die Umsetzung umfangreicherer Maßnahmen nach einer Bürgerbeteiligung entsprechend der Anregung OM 6706 keine kurzfristige Verbesserung der Situation versprechen, müssen ebendiese zur Verhinderung weiterer Unfälle zeitnah umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6706 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 143 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1324 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern!
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 entstanden aus Vorlage: OF 1568/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte aufg rund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den Ortsbeirat 1 Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.de, die dort eine Fußgängerpassage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten REWE, ALDI, Lidl, denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer neuen Kita in der Altenhainer Straße
Antrag vom 06.02.2021, OF 1564/1 Betreff: Einrichtung einer neuen Kita in der Altenhainer Straße Vorgang: V 1618/20 OBR 1; ST 192/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in einer der kommenden Sitzungen über den Neubau der Kita in der Altenhainer Straße (ST 192) berichten zu lassen, sodass Fragen bezüglich der Planungen gestellt und Anregungen aufgenommen werden können. Begründung: Kürzlich wurde durch den Magistrat mitgeteilt, dass die ABG in der Altenhainer Straße den Bau eines neues Mehrfamilienhauses mit Kita plant. Anwohnerinnen und Anwohnern haben hierzu verschiedene Fragen sodass eine Vorstellung im Rahmen der Ortsbeiratssitzung zielführend ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2020, V 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 192 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1564/1 wurde zurückgezogen.
Parkplätze für Neubau
Antrag vom 06.02.2021, OF 1566/1 Betreff: Parkplätze für Neubau Vorgang: M 11/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding plant die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen. Auf dem Gelände soll eine Kita und 18 geförderte Mietwohnungen entstehen. (Siehe M 11 vom 15.01.2021) Dies voran gestellt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Begründung: Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1960 2021 Die Vorlage OF 1566/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Grün für die Lahnstraße im Bereich zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 entstanden aus Vorlage: OF 1532/1 vom 07.12.2020 Betreff: Mehr Grün für die Lahnstraße im Bereich zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Lahnstraße im Abschnitt zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße eine möglichst hohe Anzahl an Bäumen gepflanzt wird. Begründung: Das Gallus ist in Bezug auf Fläche und Bevölkerungszahl mit Grünflächen und Straßenbäumen unterversorgt. Der Stadtteil wuchs in den letzten Jahren stark und wächst auch weiter. Daher muss jede Chance zur Begrünung ergriffen werden. Die Gehwege in diesem Bereich der Lahnstraße bieten sich dazu an, zumal die anderen Abschnitte der Straße bereits mit Bäumen bepflanzt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1813 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Aktenzeichen: 66 0
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Radweglückenschluss entlang des Europagartens
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7025 entstanden aus Vorlage: OF 1531/1 vom 10.12.2020 Betreff: Radweglückenschluss entlang des Europagartens Der derzeitige Radweg auf der westlichen Europa-Allee endet stadteinwärts derzeit auf dem Tel-Aviv-Platz und wird dort nicht fortgeführt. Der Radverkehr muss sich von dort einen Weg um den Europagarten herum suchen, um dann wieder am Ende des Tunnels auf den Radweg zu gelangen. Ähnliches gilt für die gleiche Strecke in umgekehrter Richtung. Wünschenswert wäre, dass der Radverkehr durchgehend ohne unnötige Unterbrechungen und möglichst zügig wie auch sicher auf der Europa-Allee in beiden Richtungen fahren kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, durchgehende Radwegverbindungen nördlich und südlich des Europagartens (dabei nicht über den Tel-Aviv-Platz) errichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 951 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1533/1 vom 07.12.2020 Betreff: Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße Die Fahrbahnen der Lahnstraße sind in diesem Abschnitt ziemlich breit, trotzdem wird auf dem Gehweg geparkt. Dies hat zur Folge, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. Fahrzeuge im genannten Abschnitt ausschließlich im Straßenbereich und nicht mehr auf dem Gehweg zum Parken abgestellt werden können; 2. Behinderungen durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig geahndet werden; 3. fahruntüchtige Fahrzeuge umgehend entfernt werden. Begründung: Das grundsätzlich verbotene Parken auf dem Gehweg gefährdet und behindert den Fußverkehr und stellt insbesondere für Kinder eine große Gefahr dar. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob das Gehwegparken durch eine Beschilderung "legalisiert" wurde oder nicht. In den meisten Fällen werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass zu Fuß Gehende nicht genügend Platz haben. Vielmehr wird mehr darauf geachtet, dass die Fahrbahn durch das teilweise auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeug nicht eingeengt wird. Markierungen - sofern überhaupt vorhanden - werden großzügig ignoriert. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann." Nach den gültigen Straßenbaurichtlinien muss ein solcher Gehweg (-rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Diese Gehwegbreite ist im beschriebenen Abschnitt der Lahnstraße so gut wie gar nicht gegeben, und offensichtlich waren oder sind der Behörde die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht immer gegenwärtig. Die Rückverlegung des Parkens auf die Straße trägt auch zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit bei, was ein weiterer Beitrag zur Sicherheit, der Lärmreduzierung und der Minderung von Luftschadstoffen im Wohnquartier bedeutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 950 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Aktenzeichen: 32 1
Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6972 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 13.11.2020 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Magistrat wird gebeten, mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P+R zu verhandeln, geeignete (Express-) Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B 44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der Stellungnahme ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P+R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 mit P+R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P+R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch hält er es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und gegebenenfalls umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A 648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 hätte es ab circa 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhof-Quartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in andere Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 720 Antrag vom 21.05.2021, OF 35/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 34 Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6925 entstanden aus Vorlage: OF 1507/1 vom 08.11.2020 Betreff: Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzen Im Auftrag der Stadtbahn Europaviertel wurden Gutachten zum Lärm- und Erschütterungsschutz eingeholt. Dabei zeigt sich, dass im Juni 2020 der Lärm tagsüber und nachts an bestimmten Messpunkten mit Werten zwischen 65 und 70 dB(A) erheblich über den Vorgaben liegt. Im Juli lagen die Werte zwischen 63 und 69 dB(A), im August zwischen 64 und 70 dB(A). Im Planfeststellungsbeschluss wurden (abweichend von der AVV Baulärm) die einzuhaltenden Pegel auf 62 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts festgelegt. Der Pegel ist also sowohl tagsüber als auch nachts deutlich lauter, als im Planfeststellungsbeschluss vorgegeben. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, endlich Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Schallpegel im Rahmen des Erlaubten bleiben. Die Maßnahmen haben sich dabei auf den gesamten Baustellenbereich zu beziehen. Solange keine Maßnahmen ergriffen werden und wirksam sind, haben die Bauarbeiten auf der gesamten Baustelle zu ruhen. Dies muss insbesondere die lärmintensiven Schweiß- und Transportarbeiten betreffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten, warum die Pegel lauter sind als erlaubt. - Warum hält man sich nicht an die Werte im Planfeststellungsbeschluss? Warum werden die Werte aus den Schallgutachten ignoriert? - Wie ist es überhaupt möglich, dass weitergebaut wird, wenn die Pegel nicht eingehalten werden? - Wer ist verantwortlich, dass trotzdem weitergebaut wird, obwohl bekannt ist, dass Werte nicht eingehalten werden? - Die Baustelle verfügt über sehr viel Fläche. Die Bedingungen sind im Vergleich mit anderen Baustellen geradezu luxuriös. Maßnahmen zum Lärmschutz, wie eine Einhausung, könnten ohne Probleme vorgenommen werden. Warum wird dies nicht getan, obwohl es geboten ist? Begründung: Die Stadt Frankfurt hat sich an die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss zu halten. Es ist völlig inakzeptabel, wie mit dem Wohl der Anwohnenden umgegangen wird. Es ist allgemein bekannt und muss nicht weiter erläutert werden, dass Lärmbelästigungen rund um die Uhr zu gesundheitlichen Schäden bei den Anwohnenden führen. Die Stadt sollte ihre Bürger davor schützen und sie nicht mutwillig dem Lärm aussetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1066 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Östliche Europa-Allee: StVO-konforme Mobilität für MIV, Bus- und Radverkehr ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6924 entstanden aus Vorlage: OF 1506/1 vom 08.11.2020 Betreff: Östliche Europa-Allee: StVO-konforme Mobilität für MIV, Bus- und Radverkehr ermöglichen Die östliche Europa-Allee zwischen Emser-Brücke und dem Einkaufszentrum "Skyline-Plaza" ist weiterhin eine Zumutung in puncto Mobilität. Diese Feststellung vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, damit auch dort eine StVO-konforme Fortbewegung möglich ist: 1. Stadteinwärts wird derzeit der Radstreifen ab Höhe der Athener Straße als Radweg getrennt von der Fahrbahn geführt. Dadurch ist aber ab Höhe der Europa-Allee 25 kein Geradeausfahren in Richtung Einkaufszentrum mehr möglich, und Radfahrende werden in einem 180-Grad-Turn auf die Frankenallee geführt und damit wieder in Richtung stadtauswärts. Hier ist die Radwegbenutzungspflicht auf der Europa-Allee aufzuheben. Auf der Europa-Allee sind auf allen drei Fahrspuren deutliche Markierungen und Piktogramme (Radsymbol) anzubringen, sodass auch ein Radverkehr geradeaus auf das Einkaufszentrum als auch "nach links" in Richtung Norden in die Den Haager Straße möglich ist. 2. Ab der Fußgängerampel hinter der Athener Straße ist die durchgezogene Linie zwischen rechter und mittlerer Fahrspur rechts zu stricheln, analog zur Linie zwischen mittlerer und linker Fahrspur. Dies wird für den Radverkehr als auch für den Busverkehr benötigt. Derzeit riskiert dort jeder Radfahrende und Busfahrende ständig seine Fahrerlaubnis, weil er die durchgezogene Linie überfahren muss, um in Richtung Den Haager Straße zu gelangen. 3. Ab der Athener Straße sind deutliche, wiederholte Markierungen und Symbole für eine Temporeduzierung anzubringen. In der Kurve zwischen Athener Straße und Den Haager Straße soll Tempo 30 gelten. Die Verkehrsführung ist dermaßen verworren, dass kein höheres Tempo möglich ist. In der "Kurve" vor dem bereits erwähnten Einkaufszentrum wird dennoch häufig viel zu schnell gefahren, was aufgrund der komplizierten Baustellensituation, der Fußgängerampeln und der Berücksichtigung des intensiven Radverkehrs nicht angemessen ist. 4. Der kombinierte Fuß- und Radweg entlang der Fassade der Liegenschaft Europa-Allee 2 bis Europa-Allee 6 ist deutlicher zu markieren, und es ist auf eine vorsichtige Fahrweise der Radfahrenden hinzuweisen. Hier passieren immer wieder Unfälle zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, was auf die engen Platzverhältnisse und unzureichende Ausschilderung zurückzuführen ist. Begründung: Im Bereich (Bild 1) wird der Radverkehr auf den getrennten Radweg geführt. Im Bereich (Bild 2) ist dann nur noch ein Abbiegen nach Süden möglich, was im weiteren Verlauf zu einem 180-Grad-Turn auf die Frankenallee mündet (Schaubild 1). Die Baustellensituation auf der Europa-Allee mit der U 5-Baustelle und den verschiedenen Hochhausbaustellen zu Beginn der Europa-Allee rechtfertigt keine StVO-inkonforme Gestaltung der Verkehrswege. Gerade in dieser Situation ist auf eine klare Verkehrsführung zu achten und notfalls die Komplexität zu reduzieren. Bild 1: Auffahrt auf den getrennten Radweg vor der Athener Straße (Foto: Manuel Denkwitz). Bild 2: Abfahrt vom getrennten Radweg ohne Möglichkeit der Geradeausfahrt oder des Abbiegens nach links (Foto: Manuel Denkwitz). Schaubild 1: Benötigte Strichelung der Linie, damit Radverkehr und Busverkehr in Richtung Den Haager Straße fahren können (www.geoinfo.frankfurt.de, eigene Markierungen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 671 Aktenzeichen: 32 1
Menschengerechte und klimagerechte Neugestaltung der Europa-Allee Ost
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6923 entstanden aus Vorlage: OF 1505/1 vom 07.11.2020 Betreff: Menschengerechte und klimagerechte Neugestaltung der Europa-Allee Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu folgenden Punkten zu prüfen und zu berichten: 1. Für welchen Zeitpunkt genau ist die endgültige Umgestaltung der Europa-Allee Ost geplant? 2. Sind in die Neuplanungen der Europa-Allee Ost die Ergebnisse der bisher stattgefundenen Bürgerinnenbeteiligungen bzw. Bürgerbeteiligungen eingeflossen? a) Wenn ja, in welcher Weise? Welche Punkte wurden berücksichtigt? 3. Ist die Bürgerinnenbeteiligung bzw. Bürgerbeteiligung dokumentiert? a) Wenn ja, wo? b) Wenn ja, kann diese Dokumentation dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden? 4. Aus welchem Jahr stammt die umzusetzende Planung der Europa-Allee Ost? 5. Erachtet der Magistrat die Planung zur Umgestaltung der Europa-Allee Ost noch als zeitgemäß im Hinblick auf Klimaschutz, Rad- und Fußverkehr und den Anteil begrünter und entsiegelter Flächen? Begründung: Im Bereich der Europa-Allee Ost zwischen Emser Brücke und dem Einkaufszentrum "Skyline Plaza" finden derzeit die Arbeiten zum Tunnelbau der U-Bahn-Linie U 5 statt. Die Straßenführung wurde für die Dauer der Bauzeit verlegt. Radfahrende und zu Fuß Gehende sowie Schulkinder werden Risiken ausgesetzt. Die Anwohnenden beklagen immer wieder, dass ihre Anregungen, Bedenken und Wünsche nicht ausreichend in der Planung des künftigen Straßenraums berücksichtigt worden sind. Insbesondere der Anteil versiegelter Flächen ist extrem hoch, und Regenwasser kann nicht versickern, sondern wird in die Kanalisation geleitet. Es sind kaum intensiv begrünte Flächen mit hochwertiger insektenfreundlicher Bepflanzung vorgesehen. Radwege verlaufen nur teilweise baulich getrennt und verspringen häufig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen. Die beiden Fahrspuren für Pkw je Richtung verleiten zum Rasen und beeinträchtigen insbesondere die Schulwegsicherheit, aber auch die Sicherheit allgemein. Die Planung der Europa-Allee Ost soll unter Einbeziehung umfangreicher vergangener und künftiger Bürgerinnenbeteiligung bzw. Bürgerbeteiligung so gestaltet werden, dass sie die künftigen Anforderungen an eine gerechte Verteilung der Flächen für Rad- und Fußverkehr, Pkw-Verkehr, Biodiversität, Verschattung durch Bäume, Fassadenbegrünung, Speicherung und Nutzung von Regenwasser und Klimaschutzkriterien erfüllt. Dadurch werden hohe sommerliche Temperaturen messbar reduziert und die Aufenthaltsqualität für die Menschen deutlich erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 719 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2093 Aktenzeichen: 61 1
Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 07.11.2020 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für zu Fuß Gehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für zu Fuß Gehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem circa 600 Meter langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende. Immer wieder queren zu Fuß Gehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 703 Aktenzeichen: 32 1
Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6906 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 05.11.2020 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten , härtere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. an verschiedenen Orten im Ortsbezirk 1, vor allem im Gallus, zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr-) Müll abladen verboten" o. Ä. an neuralgischen Plätzen, an denen regelmäßig illegaler Müll entfernt werden muss. Die Schilder sollen außerdem auf die Sperrmüllanmeldung/Telefonnummer der FES und Bußgelder für illegale Entsorgung hinweisen. 2. Wirksame Überwachung der bekannten Plätze, Bestandsaufnahme von neuralgischen Punkten, die täglich durch die Stadtpolizei kontrolliert/abgefahren werden. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. 4. Schaffung einer ämterübergreifenden Stelle inklusive Telefonhotline, die Meldungen zu Müll, analog zum Mängelmelder in der FFM.de-App, gebündelt annimmt und sehr zeitnah die Abholung veranlasst. Begründung: Durch die Corona-Pandemie hat sich die Menge an illegal entsorgtem Müll jeder Art leider weiter erhöht. Öffentlichen Plätze und Straßen werden vermehrt Orte für widerrechtliche Müllablagerungen (siehe Fotos aus dem Gallus - Idsteiner Straße vom 22.08.2020 und 24.08.2020). Zwar kann über die FFM.de-App illegaler Sperrmüll schnell und einfach gemeldet werden, aber es sollte erst gar nicht zum illegalen Abladen kommen. Außerdem sind je nach Ablageort drei verschiedene Ämter zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich aber einfach und schnell an eine zentrale Stelle wenden können, die zeitnah reagiert. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 530 Aktenzeichen: 32 0
Aufwertung Endhaltestelle „Schloßborner Straße“
Antrag vom 08.11.2020, OF 1501/1 Betreff: Aufwertung Endhaltestelle "Schloßborner Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kurvenbereich der Idsteiner Straße zur Schlossborner Strasse das Parken der PKW als auch das wilde Sperrmüllabladen zu unterbinden und so Platz zu schaffen für Bänke und Begrünung für die Bewohnenden und die Einkaufenden im benachbarten Kiosk. Begründung: Durch das unkontrollierte Parken im Kurvenbereich sowie das ständige Abladen von Sperrmüll auf dem Gehwegbereich werden sowohl die Fußgehenden als auch die Busse der Linie 52 behindert. Der Gehwegbereich ist stark frequentiert, da er eine Verbindung zwischen der Hellerhofsiedlung, der Anspacher Straße und der Busendhaltestelle mit Kiosk darstellt. Wild abgeladener Sperrmüll auf den Gehwegen steht insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fußgehende und Fahrgäste des ÖPNV eine Gefahr dar. PKW-Stellplätze im Straßenraum sind in allen umliegenden Straßen beidseitig in ausreichender Zahl vorhanden. Verspätungen im Busverkehr insbesondere auf der Linie 52 sind leider an der Tagesordnung. Die Linie verkehrt zu den Hauptverkehrszeiten im 7-Minuten-Takt. Behinderungen auf der Strecke insbesondere durch ein- und ausparkende PKW müssen abgebaut werden, um das Busnetz zu beschleunigen. Es fehlen Bänke und hochwertige Pflanzflächen. Daher sollen im Kurvenbereich entlang der Fahrbahnmarkierung Pflanzkübel und Bänke aufgestellt werden. So können die ÖPNV-Nutzenden sich setzen, solange sie auf den Bus warten. Die Kund*innen des Kiosks können die Sitzgelegenheiten nutzen und die Menschen im Viertel können sich dort treffen. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1501/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 3 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme)
Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung der Europa-Allee nach Fertigstellung der U 5-Baustelle
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6706 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 03.10.2020 Betreff: Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung der Europa-Allee nach Fertigstellung der U 5-Baustelle Vorgang: OA 617/20 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die Gestaltung der Europa-Allee mit einer breiten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger - und unter Berücksichtigung der bisherigen Beteiligungsverfahren - durchführen zu lassen. Wesentliche Entscheidungen, wie die Anzahl der Spuren (Fuß, Rad, Auto), die Anzahl und Anordnung von Überwegen über die Gleise, die Zurverfügungstellung von Lieferantenparkplätzen und Ladestationen, die Schaffung von Aufenthaltsbereichen sowie Außengastronomie, die Berücksichtigung von Sportplätzen, Spielplätzen und Hundewiesen sowie die ökologische Gestaltung mit Baumaterialien und Pflanzen für den Klimaschutz, sollen von den Bürgerinnen und Bürgern mitentschieden werden. Wichtige qualitative Themen, wie der Schutz vor Hitze und der Lärmschutz, sowie Smart-City-Elemente, wie adaptive Beleuchtung und adaptive Ampeln, müssen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden, um die Wohnquartiere nicht mehr wie eine seelenlose Bürostadt zurückzulassen. Die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2020, OA 617, "Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten - hier: ‚Schwammstadt' gegen Regenflut und Hitze" ist zu berücksichtigen und die Pflanzfläche mit Abweisern sichern zu lassen. Begründung: Die U 5-Baustelle schreitet voran, die erste Tunnelröhre ist nahezu fertig. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Gedanken, wie die Infrastruktur vor ihrer Haustür demnächst aussehen wird. Nachdem die bisherige Bebauung sehr investorengetrieben war (visuell: "Stalin-Allee-Image"), soll die Infrastruktur nun von der Stadt Frankfurt gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern - und zwar besser - gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.10.2020, OA 617 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 143 Antrag vom 06.02.2021, OF 1570/1 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7323 Aktenzeichen: 69 0
Lärmschutz beim Bau der U-Bahn U 5 in der Europa-Allee
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6538 entstanden aus Vorlage: OF 1407/1 vom 26.08.2020 Betreff: Lärmschutz beim Bau der U-Bahn U 5 in der Europa-Allee Die Baustelle der U 5 auf der Europa-Allee beinhaltet diverse Lärmquellen: - Tunnelentlüftungsanlage und diverse Generatoren: Diese sollen eigentlich eingehaust sein. Hierzu gibt es bereits regen Schriftverkehr zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und dem Regierungspräsidium. Jedoch ist der Lärm nicht in allen Bereichen signifikant zurückgegangen, und insbesondere im mittleren Bereich bei Hausnummer 49 weiterhin sehr laut. Es ist auch visuell nicht erkennbar, ob Einhausungen bei allen ständigen Lärmquellen vorgenommen wurden. - Kran: Ein Kran hebt den Aushub aus dem Tunnelschacht ans Tageslicht. Dieser Kran ist erheblich laut und quietscht. - Baggerarbeiten: Samstags und sonntags wird der Erdaushub gelagert und nicht durch Lkw abtransportiert. Jedoch ist dann ein Bagger samstags und sonntags damit beschäftigt, die Erde auf der Lagerfläche hin- und herzutragen. Damit entsteht doppelter Lärm: Einerseits durch das Planieren am Wochenende, andererseits am Montag durch das wegtransportieren. Foto: Privat - Schweißarbeiten: Unter freiem Himmel werden bis in die Abendstunden regelmäßig Schweißarbeiten vorgenommen. Hier stellt sich die Frage, ob dies unter freiem Himmel notwendig ist oder ob dies bei mehr Schallschutz durchgeführt werden kann. - Hupen: An den Einfahrten und Ausfahrten nutzen einige Fahrende gelegentlich die Hupe als Anforderungssignal für das Öffnen der Schranke, um schon aus der Ferne eine freie Durchfahrt anzufordern. Dies betrifft weniger die Lkw, sondern mehr das Baustellenpersonal. Hier sollte das Baustellenpersonal noch mal auf die StVO hingewiesen werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, auf eine Minimierung dieser und weiterer Lärmquellen hinzuwirken. Begründung: Die Stadt Frankfurt sollte sich im Sinne des Gesundheitsschutzes und insbesondere, wenn es sich um eigene Baustellen handelt, dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötigem Lärm ausgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 254 Aktenzeichen: 92 1
Bäume an der Europa-Allee
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6539 entstanden aus Vorlage: OF 1408/1 vom 28.08.2020 Betreff: Bäume an der Europa-Allee An der Europa-Allee auf Höhe der Hausnummer 12 gibt es auf beiden Straßenseiten mehrere mit Teer aufgefüllte, viereckige Bodenflächen auf dem Fußgängerweg (siehe Fotos). Der Magistrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind die beschriebenen Bodenflächen ursprünglich für die Pflanzung von Bäumen vorgesehen? 2. Wenn ja, warum wurden dort bisher keine Bäume gepflanzt? 3. Wenn nein, ist es möglich, dort Bäume zu pflanzen? Falls die Möglichkeit besteht, dort Bäume zu pflanzen, wird der Magistrat gebeten, dort sobald wie möglich Bäume pflanzen zu lassen. Begründung: Die Wichtigkeit von Bäumen im innerstädtischen Bereich für das Mikroklima ist bekannt und muss nicht näher ausgeführt werden. Auch wenn die Europa-Allee noch an vielen Stellen eine Baustelle ist, sollten doch so schnell wie möglich Bäume an den Stellen gepflanzt werden, an denen es geht. Gerade im Bereich der Bushaltestellen sind Bäume ein wohltuender Schattenspender für Wartende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 255 Aktenzeichen: 66 0
Auf ein Neues: Schulwegsicherung für die Grundschule Europaviertel
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6537 entstanden aus Vorlage: OF 1406/1 vom 25.08.2020 Betreff: Auf ein Neues: Schulwegsicherung für die Grundschule Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg an der Ecke Pariser Straße/Europa-Allee in einen Zustand zu versetzen, dass Schulkinder diese Gefahrenstelle sicher bewältigen können. Dazu sind verschiedene Maßnahmen denkbar, v. a. Kontaktaufnahme zum Bauträger des FAZ-Hochhauses zwecks Zurücksetzung des Bauzaunes, um den Gehweg zu verbreitern. Des Weiteren müssen Maßnahmen getroffen werden, damit Fahrzeuge dort nicht (illegal) parken, und so die Sicht auf Rad-/Gehweg und Straße versperren und den Gehweg zustellen. Des Weiteren sollte im Schulwegeplan der Grundschule Europaviertel eine weitere alternative Route zur Umgehung dieser Gefahrenstelle ausgewiesen und auf den Gehweg/ die Durchquerung des Europagartens auf Höhe der Pariser Straße 4/6 hingewiesen werden. Begründung: Auch wenn Baustellen zum Alltag im Europaviertel gehören, dürfen sie nicht dazu führen, dass der Schulweg von Grundschülern beeinträchtigt und diese dadurch sogar gefährdet werden. Es ist dringend angebracht, die genannte Gefahrenstelle zu entschärfen und darüber hinaus eine - unabhängig von der Entwicklung der Baustellensituation - sicherere Alternative gerade für kleine Kinder auch von offizieller Seite aus aufzuzeigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 250 Aktenzeichen: 66 0
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 22.08.2020 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 233 Aktenzeichen: 66 0
Rennstrecke Europa-Allee entschleunigen - keine Funmeile für Raser, Tuner und Poser dulden
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6338 entstanden aus Vorlage: OF 1376/1 vom 25.07.2020 Betreff: Rennstrecke Europa-Allee entschleunigen - keine Funmeile für Raser, Tuner und Poser dulden Die Europa-Allee hat sich offensichtlich in einschlägigen Kreisen als ideale Strecke für Rennen und zum Austesten der Soundeffekte herumgesprochen. Insbesondere der Tunnel unter dem Europagarten in Kombination mit einer schnurgerade verlaufenden Straße bietet der Szene gute Bedingungen. Im Vergleich mit den Vorjahren hat sich das Problem enorm verschlechtert, und die Szene tritt auch tagsüber deutlich selbstbewusst auf, öffentlich und unbeeindruckt von der von ihnen ausgehenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die zulässige Geschwindigkeit auf der Europa-Allee (Einmündung Straße Am Römerhof bis Skyline Plaza) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 0 6:00 Uhr auf Tempo 30 zu beschränken; 2. diese Maßnahme nach einer angemessenen Übergangszeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen; 3. bis zur Umsetzung von "nachts Tempo 30" vor allem nachts Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen; 4. zu prüfen, ob bauliche Veränderungen an der Europa-Allee (insbesondere im Bereich der Tunneleinmündungen) möglich sind, die die Nutzung von Tunnel und Allee als Rennstrecke und Teststrecke für Soundeffekte von Fahrzeugen unattraktiv machen. Begründung: Aufgrund der baulichen Charakteristika der Europa-Allee wird die Straße zunehmend zu Rennen und Fahrten mit weit überhöhten Geschwindigkeiten ausgewählt. Anwohnende berichten von zahlreichen Gefahrensituationen; von Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeiten wurde sogar in der Presse berichtet. Mitglieder des Ortsbeirates wurden selbst Zeuge davon, dass abends und nachts häufig Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit und mit großer Lautstärke aus dem Tunnelmund "schießen" und dabei auch Rotsignale von Ampeln komplett ignorieren und ungebremst weiterfahren. Anwohnende haben sich bereits häufig an die Stadtpolizei gewandt. Auch mehrere Anwohnende haben sich schriftlich oder telefonisch bei Mitgliedern des Ortsbeirats gemeldet und darum gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu entschärfen. Die Einführung von Tempo 30 nachts wäre ein Versuch, den Anwohnenden mehr Ruhe und Sicherheit zu verschaffen. Allerdings sind hier auch Kontrollen erforderlich. Aus dem Schreiben einer Anwohnerin: "...aufgefallen, dass sich seit einigen Wochen vermehrt (junge) Männer mit ihren getunten Autos und teilweise am Auspuff manipulierten Motorrädern rund um den Tunnel unter dem Europagarten treffen, um sich entweder (sehr spät) abends, aber auch nachmittags bei ihrer viel zu schnellen und lauten Fahrt durch den Tunnel filmen zu lassen oder auch einfach nur so durch den Tunnel zu rasen. Dabei wird keine Rücksicht auf Spaziergänger oder andere Verkehrsteilnehmer genommen. Auf dem Video, dass ich an einem Nachmittag im April von einem dieser Treffen gemacht habe, sind die Fahrer leider nicht zu erkennen. Mehrere Passanten und wir haben sofort bei der (Stadt-)Polizei angerufen. Allerdings sind alle Beteiligten sofort verschwunden, nachdem sie gesehen haben, dass mehrere Zeugen telefonieren. Für uns Anwohner ist das extrem belastend, und jüngst gab es ja auch einen Unfall in der Europa-Allee. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das Verkehrsdezernat diesbezüglich noch einmal zu sensibilisieren." Eingang zum Tunnel - Standfotos aus einem Video - im Verlauf des Videos ist u. a. zu sehen (hören), dass eine Person am Tunneleingang steht, filmt. Die Fahrzeuge fahren nacheinander ein (blockieren damit auch die Fahrbahnen!) und aktivieren die Soundverstärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2013 Aktenzeichen: 32 4
Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten - verkehrliche Maßnahmen wegen Lärmschutz, Baustellen, schweren Unfällen und Autoposern anordnen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 01.08.2020 Betreff: Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten - verkehrliche Maßnahmen wegen Lärmschutz, Baustellen, schweren Unfällen und Autoposern anordnen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Europa-Allee im Umfeld der Baustellen umgehend Tempo 30 anzuordnen. Die Maßnahme soll an geeigneten Stellen mit leichten Bremsschwellen unterstützt werden, um zu schnell fahrende Fahrzeuge akustisch zu warnen und Raserei unattraktiv zu machen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, dazu beizutragen, die Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende zu verbessern. Dazu ist Folgendes umzusetzen: 1. Es soll geprüft werden, ob durch die Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Europa-Allee ein besserer Verkehrsfluss erreicht werden kann, indem auf die meisten Ampeln verzichtet wird. Derzeit stören die nicht getakteten Ampeln auf der Europa-Allee massiv den Verkehrsfluss. Durch den Abbau von Ampeln bei Tempo 30 könnte der Verkehrsfluss erheblich verbessert werden. Die Ampel an der Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße sollte jedoch grundsätzlich bestehen bleiben, um diese größere Verkehrskreuzung zu regeln. Auf die restlichen Ampeln könnte unter Umständen verzichtet werden. Sofern durch Tempo 30 keine Verbesserung des Verkehrsflusses eintreffen würde, soll grundsätzlich Tempo 40 (inklusive Ampeln) gelten. Im Europagartentunnel soll unabhängig davon Tempo 50 gelten. 2. Im Bereich von gastronomischen Betrieben mit Außengastronomie soll auf jeden Fall die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden und mit Fahrbahnmarkierungen und Bremsschwellen optisch und akustisch unterstützt werden. 3. Die Wegeverbindungen für den Radverkehr sind nach sachverständigen Normen zu verbreitern und zu verbessern. Dies betrifft vor allem den Schutzstreifen im östlichen Teil der Europa-Allee. 4. Bei den Einfahrten aus Nebenstraßen, bspw. bei der Madrider Straße, Dubliner Straße, Londoner Straße, Warschauer Straße, Athener Straße, Stockholmer Straße, Kopenhagener Straße - als auch im mittleren und westlichen Teil der Europa-Allee -, sind diese Kreuzungen im Kreuzungsbereich deutlich und farblich als Kreuzung zu markieren, damit auch Fahrende auf der Europa-Allee diese Kreuzungen wahrnehmen und Vorsicht walten lassen können. Zu enge Spuren zwingen zum Befahren Sichtbarrieren an der Dubliner Straße mehrerer Spuren (nahe der Emser Brücke) beim Einbiegen Begründung: Die Europa-Allee weist derzeit ein sehr niedriges durchschnittliches Fahrtempo auf. Die Baustellen und die sehr engen Fahrbahnen fordern ein langsames, umsichtiges Fahren. Die sieben stationären Ampeln und mehrere zeitweise aufgestellte Behelfsampeln sind nicht getaktet, zwingen immer wieder zum (unnötigen) Anhalten und hemmen dadurch den Verkehrsfluss erheblich. Weiterhin erfordert die uneinheitliche Anzahl an Fahrstreifen von den Fahrenden höchste Konzentration. Die Situation für Radfahrende ist insbesondere im östlichen Teil mit einem von Autos viel mitgenutzten Radschutzstreifen sehr gefährlich. Die Fahrzeuge kommen also - auch bei derzeitigem offiziell erlaubtem Tempo 50 - nur sehr langsam und mühselig voran. Regelkonform Fahrende können bereits heute ihre Geschwindigkeit nur an wenigen Stellen und für kurze Zeit (bis zur nächsten Ampel) auf Tempo 50 bringen, ohne andere zu gefährden. Dies berücksichtigt beispielsweise auch der Routenplaner von Google Maps für die 2.000 Meter lange Strecke auf der Europa-Allee, der derzeit eine Zeit von fünf Minuten ausweist. Dies entspricht gerade einmal einem Durchschnittstempo von 24 Kilometern pro Stunde. Und das, obwohl derzeit im Europagartentunnel "freie Fahrt" ist und oft schneller als erlaubt gefahren wird. Die Europa-Allee ist also in jeder Hinsicht sehr ineffizient, sehr langsam und an vielen Stellen eine Zumutung für die Fahrenden, zu Fuß Gehenden und Anwohnenden. Eine Geschwindigkeitsreduktion muss aus vier Gründen eingeführt werden: 1. Lärmschutz Anwohner beschweren sich immer wieder über den Lärm auf der Europa-Allee. Zwar sind im Europagartentunnel einige Lärmschutzmaßnahmen eingebaut. Diese Maßnahmen haben aber den Lärm nur geringfügig lokal rund um den Tunnel ein wenig reduziert. Die "Motorentests" der Autoposer und Motorräder im Tunnel als auch unter der Emser Brücke und in den Häuserschluchten stellen weiterhin eine enorme Lärmbelästigung dar. Nicht markierte Baustellenausfahrten nahe Emser Brücke Es bestehen vielfältige Lärmquellen: - Autoposer, Raser und insbesondere auch lärmende Motorräder sorgen vor allem in den Abendstunden und am Wochenende für unnötigen Lärm. - Die Baustelle für die U 5 im östlichen Teil der Europa-Allee sorgt rund um die Uhr für Baulärm und Dreck. - Der Baulärm und der Lkw-Verkehr zu den sonstigen Hochbau-Baustellen rund um die Europa-Allee sorgen für zusätzlichen Lärm und Dreck. Die Schallentwicklung ist derzeit zwischen den Häusern sehr hoch. Leider sind viele Bäume derzeit aufgrund der Baustellen entfernt worden oder haben - wie im westlichen Teil der Europa-Allee - noch eine sehr kleine Krone und/oder sind in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand. Dieser Mangel an Bäumen verhindert das effektivere Schlucken des Schalls. Der Autoverkehr und der Baulärm sind damit umso lauter. Wirkende Lärmschutzmaßnahmen (bis auf die geringfügigen Maßnahmen im Tunnel) gibt es also derzeit nicht. Eine Geschwindigkeitsreduktion wäre eine wirksame Maßnahme, um wenigstens die Lärmspitzen zu senken, und ist deshalb allein aus diesem Grund dringend notwendig. Nicht markierte Baustellenein- und -ausgänge mit Behelfsampeln 2. Gefahrensituationen durch Baustellen Die begleitenden Verkehrsmaßnahmen rund um die Baustellen auf der Europa-Allee sind uneinheitlich geregelt. Ab und zu wurde in der Vergangenheit entlang von Baustellen punktuell Tempo 30 ausgeschildert, beispielsweise im mittleren Teil der Europa-Allee an der Baustelle für die DB-Zentrale. Meist ist jedoch keine Beschränkung vorgenommen. Diese Uneinheitlichkeit verwundert. Eigentlich müsste bei dieser massiven Baustellendichte flächendeckend Tempo 30 angeordnet werden, denn - die Baustellen sorgen für Dreck und Lärm; - durch die Bauzäune und Container ist die Sicht eingeschränkt und die Straße optisch abgedunkelt. Die Baustellen engen die Straße optisch ein; - Beschäftigte der Baustellen gehen zu Fuß über die Straße zu den Einlässen für die Baustellen. Die dortigen Behelfsampeln sind nur ungenügend markiert und beschildert; - Baustellenausfahrten sind schlecht einzusehen und werden teilweise als Parkraum missbraucht, sodass weniger Platz für das Einfädeln auf die Straße verbleibt; - die Verkehrsführung wird immer wieder geändert. Die Straßenführung ist vielfach behelfsmäßig und nicht logisch, sondern wird um die Baumaßnahmen herumgeführt. Dies kann selbst ortsansässige Fahrende verwirren, weil immer wieder die Verkehrsführung geändert wird und sich keine Routine einstellt; - am Straßenrand stehendes Baumaterial versperrt teilweise die freie Sicht auf andere Verkehrsteilnehmende; - die provisorischen Gestaltungen (beispielsweise mit den derzeit nicht genutzten Mittelstreifen für die U-Bahnen der U 5 im westlichen Bereich) schaffen eine unnatürliche Umgebung und vermitteln einen ungepflegten und rohen Zustand, der dann um so hemmungsloser für Autorennen oder Motorradrennen genutzt werden kann; - die Straßenführung ist derzeit viel zu eng und entspricht bei Weitem nicht sachverständigen Normen. Häufig passen bei den zweispurigen Strecken nicht zwei Autos plus Radfahrende nebeneinander. Auf den engen Fahrbahnen ist Tempo 50 völlig unverantwortlich! Allein aufgrund dieser unnatürlichen Einschränkungen durch die Baustellen und die provisorischen Zustände müsste Tempo 30 angeordnet werden. 3. Häufung an schweren Unfällen Die Europa-Allee wird immer mehr ein Ort zahlreicher schwerer, lebensgefährlicher und tödlicher Unfälle. - Am 26.07.2019 starb ein Radfahrer nach einem Unfall mit einem Lkw. - Am 20.05.2020 wurde ein Fußgänger von einem SUV schwer verletzt. - Am 06.06.2020 fuhren zwei Fahrzeuge ein Rennen, wobei beide ins Schleudern kamen und sich eines überschlug (!) und der Fahrer schwere Verletzungen erlitt. Plötzliche Reduzierung von zwei Spuren auf eine Spur im westlichen Europaviertel (Pariser Straße) Allein aufgrund der sich häufenden schweren Unfälle muss eine Geschwindigkeitsreduktion angeordnet werden. Links zu den Unfällen: - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-hessen-radfahrer-stirbt-unfall-gallus-zr- 12862494.html - https://www.fnp.de/frankfurt/mercedes-suv-frankfurt-unfall-fussgaenger-polizei-s perrung-gallus-schwer-verletzt-zr-13771412.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-unfall-porschefahrer-schwer-verletzt-wege n-illegalem-rennen-zr-13790539.html 4. Nutzung als Rennstrecke und Versuchsstrecke von Autoposern und lärmenden Motorrädern mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Die Problematik der Autoposer und lärmenden Motorräder ist weiterhin nicht gelöst. Eine Vergrämung mit den Lärmschutzeinbauten im Tunnel war bisher nicht erfolgreich und auch gar nicht erwartbar. Weitere Maßnahmen wurden trotz fortwährender Beschwerden leider nicht explizit ergriffen. Dieser unnötige Krach ist nicht hinnehmbar. Zudem geht es hierbei nicht nur um die gesundheitliche Gefährdung der Anwohnenden durch zu viel Lärm. Es geht auch um die Selbstgefährdung dieser Verkehrssünder und weiterer Verkehrsteilnehmer durch ihre rücksichtslose Fahrweise. Eine geringere Geschwindigkeit würde damit nicht nur die Lärmspitzen reduzieren, sondern auch für mehr Sicherheit für alle Betroffenen sorgen. Plötzliche Reduzierung von zwei Spuren auf eine Spur unter der Emser Brücke (Fotos: Manuel Denkwitz) Weitere Erläuterungen: Es ist ohne Weiteres möglich, auf Hauptstraßen Tempo 30 anzuordnen, wenn bestimmte Kriterien vorliegen, die in den obigen Abschnitten erläutert sind (Lärm, Baustelle, Unfälle). Beispielsweise hat das Umweltbundesamt die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptstraßen umfassend untersucht (Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/defau lt/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf). Negative Nebeneffekte für die Europa-Allee oder für andere Straßen sind nicht zu befürchten, wenn die Aufforderungen wie beantragt umgesetzt werden. Der Verkehr auf der Europa-Allee ist generell nicht so massiv, als dass andere Straßen von Verlagerungen betroffen sein könnten. Der Busverkehr ist durch Tempo 30 nicht nennenswert beeinflusst. Derzeit fährt der Bus sowieso bereits mit einem sehr niedrigen Durchschnittstempo, bei dem selbst Radfahrende hinterherfahren können. Aufgrund der nicht getakteten Ampeln ist das Durchschnittstempo darüber hinaus bereits sehr gering. Die Breite der Radwege auf der Europa-Allee ist nicht ausreichend. Wenn sich morgens und abends an den Ampeln jeweils Gruppen von Radfahrern bei "Rot" ansammeln, dann führt dies häufig zu gefährlichen Überholsituationen nach der "Grünphase". Die Radwege müssen so breit sein, dass auch ein Überholvorgang möglich ist. Die Ampeln entlang der Europa-Allee stören vielfach den Verkehrsfluss, vor allem auch den Verkehrsfluss der Radfahrenden. Die Ampeln senken massiv das Durchschnittstempo. Daher sollte geprüft werden, ob bei Tempo 30 auf die Ampeln verzichtet werden kann. Kreuzungen sind derzeit häufig schlecht einsehbar. Gerade im östlichen Teil betont die monotone Fahrbahnmarkierung die Geradlinigkeit der Europa-Allee und suggeriert eine freie Fahrt zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza ohne jegliche Einflüsse durch Querverkehr. Dies führt jedoch dazu, dass einzelne Fahrzeuge mit mutigen/übermütigen Fahrern häufig die zulässige Geschwindigkeit weit überschreiten, weil sie keinen Querverkehr erwarten. Dem ist aber nicht so. Aus den Nebenstraßen wollen Fahrzeuge auf die Europa-Allee einbiegen. Die Sicht aus den Nebenstraßen auf die Europa-Allee ist aber oft schlecht und teilweise auch durch parkende Autos, Zweite-Reihe-Parker oder Baumaterialien versperrt. Wenn dann aber auf der Europa-Allee die Fahrzeuge mit Tempo 70 "angeschossen" kommen, dann schafft dies erhebliche Gefahrensituationen beim Einbiegen aus den Nebenstraßen. Die Kreuzungsbereiche müssen also auch auf der Straße konkret so markiert werden, dass dort Kreuzungsbereiche bestehen und Verkehrsteilnehmer einbiegen könnten. An geeigneten Orten sind zudem Bremsschwellen einzulassen, um die Verkehrsteilnehmer an die Kreuzungsbereiche akustisch zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Antrag vom 06.12.2020, OF 1528/1 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 Aktenzeichen: 32 1
Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1383/1 vom 29.07.2020 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: - Mainzer Landstraße; - Europa-Allee; - Friedrich-Ebert-Anlage; - Goetheplatz; - Mainkai und - Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen , bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6341 entstanden aus Vorlage: OF 1379/1 vom 02.08.2020 Betreff: Überprüfung des Logistikkonzepts der U-Bahn-Baustelle auf der Europa-Allee Vorgang: OM 5351/19 OBR 1; ST 278/20 Derzeit besteht auf der Europa-Allee aufgrund der Tunnelbaustelle für die U-Bahn-Linie U 5 ein intensiver Lkw-Verkehr. Die Lkw pendeln im 30-Minuten-Takt (oder häufiger) mit Erdaushub zwischen Europa-Allee und Osthafen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das Logistikkonzept der U-Bahn-Baustelle in der Europa-Allee abändern zu lassen, um eine für Anwohnende und Gastronomen sinnvollere Verkehrsführung wie folgt zu ermöglichen: 1. Es soll geprüft werden, ob die Zufahrt und Ausfahrt der pendelnden Baulaster bereits im Osten möglich ist, damit die Lkw nicht über den gesamten Abschnitt der östlichen Europa-Allee und die Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße fahren müssen. Diese Kreuzung wird von den Lkw immer wieder für einen 180-Grad-Turn genutzt, obwohl dieser dort (bisher) nicht erlaubt ist. 2. Alternativ soll geprüft werden, ob eine Zufahrt und Ausfahrt von Westen erfolgen kann, sei es a) über die Autobahn, indem die Lkw nicht mehr quer durch die Innenstadt fahren, sondern außen herum über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die Autobahnen BAB 648, BAB 5, BAB 3 und BAB 661, b) oder über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die B 44 in Richtung Hauptbahnhof. Begründung: Derzeit drehen einfahrende Lkw auf der Europa-Allee eine "Ehrenrunde", wenn sie zur Baustelle fahren: - Die Lkw fahren von Osten her vom Skyline-Plaza auf die Europa-Allee auf und dann in Richtung Westen bis zur Kreuzung mit der Lissabonner Straße. Dort fahren die Lkw einen 180-Grad-Turn, obwohl dies dort (weiterhin) untersagt ist (die Stellungnahme ST 278 ist leider zum Zeitpunkt der Anregung noch immer nicht umgesetzt), um dann wieder in Richtung Osten zur Einfahrt der Baustelle zu fahren. Ein Umweg von fast 500 Metern. - Auf dem Rückweg verlassen die Lkw die Baustelle in Richtung Osten, drehen dann wiederum (verkehrswidrig) an der Kreuzung Lissabonner Straße und fahren damit wiederum einen Umweg von fast 500 Metern. Baustellen-LKW beim 180-Grad-Turn (Quelle: Manuel Denkwitz) Diese "Ehrenrunden" sind unnötig. Sie vermindern die Wohnqualität und stören den Einzelhandel und die Gastronomie. Alle Alternativen würden dazu führen, dass die Belastungen von Anwohnern, Einzelhändlern und Gastronomen im Ortsbezirk verringert werden würden, ohne dass jemand stärker belastet werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5351 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 331 Antrag vom 05.04.2022, OF 409/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2011 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung und Lärmbelästigung in der Europa-Allee reduzieren
Antrag vom 09.06.2020, OF 1374/1 Betreff: Verkehrsgefährdung und Lärmbelästigung in der Europa-Allee reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine gezielte Verkehrsüberwachung an der Europaallee in Form von Geschwindigkeitskontrollen und anderen ergänzenden Maßnahmen, wie etwa die Installation von Dialog-Displays, die durch regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen verursachte Gefährdung und Lärmbelästigung insbesondere der Anwohner zu reduzieren. Begründung: Seit der Öffnung des Europatunnels für den KfZ-Verkehr beklagen sich die Anwohner über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen auf der Europaallee sowie die damit einhergehende Verkehrsgefährdung und Lärmbelästigung. Nicht nur laute Sportwagen und Motorräder rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Wohngebiet, auch Busse und Baustellenfahrzeuge halten sich den Angaben der betroffenen Anwohner zufolge offensichtlich nicht an das Tempolimit. Der Magistrat ist daher aufgefordert, hier tätig zu werden und die mit den Geschwindigkeitsübertretungen einhergehende Verkehrsgefährdung und Lärmbelästigung in der Europaallee durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren, im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der dort lebenden Menschen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1374/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6014 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 15.03.2020 Betreff: Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßen-, Fahrbahn- und Fahrradmarkierungen im o. g. Bereich großflächig zu erneuern oder nicht mehr benötigte Markierungen abzutragen. Begründung: Viele wichtige Markierungen wie Zebrastreifen oder solche, die auf einen Radweg hinweisen, sind an mehreren Stellen auf der Frankenallee zwischen bzw. auf den genannten Straßen verblasst. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit empfiehlt sich dringend eine Erneuerung. Auch bestehen im Bereich der Quäkerwiese alte Markierungen auf der Frankenallee, welche offensichtlich keine Richtigkeit mehr haben und abgetragen werden sollten. Anlage: Bilder (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 7
Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6013 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 30.04.2020 Betreff: Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat Vorgang: OIB 410/20 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, eine naturnahe Aufwertung der Grünflächen in der Schneidhainer Straße zwischen Frankenallee und Spielplatz sowie vor der Idsteiner Straße vornehmen zu lassen und sich hierzu mit Kenntnissen, Ressourcen und Ideen aus dem Stadtteil versorgen lassen und das angefügte Konzept (Anlage) des Mehrgenerationenhauses als Handlungsgrundlage anzunehmen. Der Ortsbeirat ist zu gegebener Zeit zu beteiligen. Für Aktionen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat (OIB 410) einen Betrag in Höhe von höchstens 1.500 Euro zur Verfügung stellen. Begründung: Das Gallus ist mit Grünflächen und naturnahen Bereichen weiterhin unterversorgt. Initiativen zur Verbesserung dieses Missstandes verdienen die Unterstützung von Verwaltung und Politik. Um eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung an dem Vorhaben sicherzustellen und von dort viele Ideen einsammeln zu können, ist zur Unterstützung der Eigenleistung auch ein Geldbetrag erforderlich, der vom Ortsbeirat beigesteuert wird. Anlage 1 (ca. 663 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.05.2020, OIB 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1442 Aktenzeichen: 67 0
Querungsbereich auf Europa-Allee abpollern
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6012 entstanden aus Vorlage: OF 1274/1 vom 29.04.2020 Betreff: Querungsbereich auf Europa-Allee abpollern Der Magistrat wird gebeten, den Querungsbereich auf dem Mittelstreifen der Europa-Allee zwischen den Hausnummern 132 und 153 so abzupollern, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich ist und insbesondere ein Entfernen durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Begründung: Der vorbezeichnete Bereich wird häufig mit Fahrzeugen beparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1542 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Wenn schon Poller - dann richtig
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6021 entstanden aus Vorlage: OF 1291/1 vom 30.03.2020 Betreff: Wenn schon Poller - dann richtig Beim Gang durch die Straßen ist festzustellen, dass Poller ihren Zweck häufig nicht mehr erfüllen: - "Fest" einbetonierte Poller werden rausgezogen und liegen dauerhaft irgendwo daneben. - Poller, die entfernt werden können, damit z. B. Fahrzeuge des Grünflächenamts o. Ä . eine Fläche befahren können, werden aufgeschlossen und entweder ganz entfernt oder nach Bedarf entfernt und wieder eingesetzt. Möglich ist dies, weil - Poller nicht wirklich fest und stabil einbetoniert werden; - sich die Poller, die mit einem Schließsystem ausgestattet sind, mit einem handelsüblichen Drei- bzw. Vierkantschlüssel problemlos öffnen lassen. Damit erfüllen Poller an vielen Stellen offensichtlich nicht mehr ihre Funktion. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. abschließbare Poller mit einem sicheren Schließsystem zu versehen und einen Austausch gegen das bisherige (Drei- bzw. Vierkantschlüssel) System vorrangig dort vorzusehen, wo Poller häufig illegal entfernt werden; 2. Poller generell stärker zu verankern, sodass sie mit normalem Kraftaufwand nicht aus der Verankerung zu ziehen sind; 3. das Personal, das den ruhenden Verkehr überwacht, anzuweisen, eine Prüfung der Abpollerung mit vorzunehmen und Schäden umgehend zu melden; 4. Halter von Fahrzeugen, die in Bereichen stehen, die nur durch illegales Entfernen von Pollern befahren werden können, an Kosten zur Beseitigung des Schadens zu beteiligen. Zu beobachten ist auch, dass herausgezogene Poller an manchen Stellen bereits seit Monaten liegen und die eigentlich abzusperrenden Gehwege als Fahrfläche benutzt werden. Dabei liegen die entfernten Poller deutlich sichtbar am Straßen- bzw. Wegrand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum städtisches Personal bei Überwachung des ruhenden Verkehrs dies nicht bemerkt und den Schaden meldet. Begründung: Einige besonders unschöne Beispiele: - Gehweg Europa-Allee circa Höhe Hausnummer 133: Abschließbarer Poller ist dauerhaft nicht mehr abgeschlossen; Fahrzeugführer ziehen den Poller, fahren auf den Gehweg, stecken den Poller wieder in die Halterung; der Gehweg wird befahren und auf dem Tel-Aviv-Platz geparkt (vor Pizzeria Cimino). - Gehweg auf Höhe Europa-Allee 73: Poller sind dauerhaft entfernt, liegen am Gehwegrand. Der Gehweg wird als Parkplatz benutzt. - Gehweg Mainzer Landstraße/Ecke Kriegkstraße: Poller sind dauerhaft entfernt und liegen am Gehwegrand, da sie die Lieferfahrzeuge des ansässigen Fast-Food-Restaurants stören. In der Regel stehen hier zwei Fahrzeuge hintereinander (ein Parkplatz auf dem Grundstück). Für zu Fuß Gehende ist hier meist kein Durchkommen, und es muss (auch mit Kinderwagen!) auf die Mainzer Landstraße ausgewichen werden. - Fußweg "Kameruner Rosengärtchen"/Ecke Schneidhainer Straße: Poller locker in Halterung gesteckt, vor allem abends und nachts wird der Weg als Parkplatz genutzt. - Grünstreifen Frankenallee vor Hotel Franken: Immer wieder wird der Poller, der die Straße vom Grünstreifen trennt, entfernt; im Grünstreifen der Frankenallee sind dann Lieferfahrzeuge abgestellt (insbesondere zu Messezeiten). Fotos: privat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Brache am Ende der Europa-Allee Grünfläche mit Bolzplatz endlich herrichten
Antrag vom 31.03.2020, OF 1273/1 Betreff: Brache am Ende der Europa-Allee Grünfläche mit Bolzplatz endlich herrichten Vorgang: V 961/18 OBR 1; ST 2181/18 Im Nov. 2018 hatte der Magistrat mit ST 2181 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass Aurelis als privater Erschließungsträger zur Herstellung dieser Fläche verpflichtet ist. Die Planung für die ca. 1 ha große Grünfläche sollte voraussichtlich 2019 unter Einbeziehung von Sportkreis sowie Kindern und Jugendlichen über die Kinderbeauftragten im Viertel erfolgen und dem Ortsbeirat 1 zum Beschluss vorgelegt werden. Die Wohnungen im Quartier sind verkauft und bezogen, der Druck auf die Grün-, Frei- und Spielflächen ist enorm. Von Planung über Herrichtung der Fläche bis zur Abnahme der Stadt Frankfurt nach der Anwuchspflege durch Aurelis (siehe Europagarten!) vergehen gut zwei Jahre. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert dem Ortsbeirat: 1. den Sachstand zu übermitteln; 2. mitzuteilen, wann und in welcher Form die Aurelis Sportkreis und Kinderbeauftragte in den Planungs-/Gestaltungsprozess für die Grünfläche einbezieht; 3. mitzuteilen, was zwischen Nov. 2018 und April 2020 (1,5 Jahre) geschehen ist, um diese wichtige Freifläche im westlichen Europaviertel/Gallus zur Nutzung herzurichten; 4. mitzuteilen, ob Probleme hinsichtlich der Herrichtung der Brache als Grünfläche mit einer Teilfläche Bolzplatz aufgetreten sind und wenn ja, welche; 5. was der Magistrat tun wird, damit die Fläche möglichst schnell der Bevölkerung zur Verfügung steht. Begründung: Die Wohnungen, die mit satten Gewinnen verkauft werden können, wurden zügig hochgezogen; mit der notwendigen Infrastruktur lässt man sich Zeit! Die Lebensqualität der Menschen im Neubaugebiet und im nordwestlichen Gallus leidet unter den eingeschränkten Aufenthaltsmöglichkeiten. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 961 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2181 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1616 2020 Die Vorlage OF 1273/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1
Mülleimer an der Kreuzung Krifteler Straße und Neuenhainer Straße aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5893 entstanden aus Vorlage: OF 1233/1 vom 22.02.2020 Betreff: Mülleimer an der Kreuzung Krifteler Straße und Neuenhainer Straße aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung zwischen Krifteler Straße und Neuenhainer Straße einen Mülleimer aufzustellen. Begründung: Seit der Eröffnung des REWE-Centers, des Aldi-Marktes und eines Cafés/einer Bäckerei hat sich das Aufkommen an Personen, die in besagten Geschäften Lebensmittel auch zum sofortigen Verzehr erwerben und dann in Richtung Frankenallee laufen, sehr erhöht. Es finden sich leider immer wieder Verpackungen, Lebensmittelreste, Kaugummis und Zigarettenenden auf dem Gehweg der Krifteler Straße. Daher wäre an der Einmündung zur Neuenhainer Straße ein guter Standpunkt für einen weiteren Mülleimer (mit Zigarettenbehälter). Hier befindet sich bereits ein kleines Depot der Deutschen Post für Werbesendungen, welches fälschlicherweise oft als Mülleimer angesehen wird, und weshalb dort Müll abgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 924 Aktenzeichen: 79 4
Wen interessieren schon die Bedürfnisse der Bevölkerung - Hauptsache die Rendite stimmt Urban Pop-, Hip-Hop- und Rapfestival - Wireless Festival Wiederholung des Desasters von 2019 nun auch in 2020?
Anregung vom 10.03.2020, OA 546 entstanden aus Vorlage: OF 1241/1 vom 19.01.2020 Betreff: Wen interessieren schon die Bedürfnisse der Bevölkerung - Hauptsache die Rendite stimmt Urban Pop-, Hip-Hop- und Rapfestival - Wireless Festival Wiederholung des Desasters von 2019 nun auch in 2020? Vorgang: V 1378/19 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 20. August 2019, V 1378, spätestens bis zur Sitzung des Ortsbeirats im Mai 2020 zu beantworten; 2. spätestens bis zur Sitzung des Ortsbeirats im Mai 2020 eine Stellungnahme dazu abzugeben, warum das Auskunftsersuchen V 1378 nicht fristgerecht beantwortet wurde; 3. detailliert zu erklären, wie eine Interessensabwägung bei der Genehmigung der Veranstaltung stattgefunden hat. Die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung hinsichtlich der ungehinderten Nutzung ihrer Parks und Grünflächen sowie die Interessen von Anwohnenden und deren Schutz vor überdurchschnittlicher und nachweislich gesundheitsschädlicher Lärmbelästigung müssen abgewogen werden gegen das Gewinninteresse eines Veranstalters und (mögliche) Einnahmen der Stadt. Dieser Abwägungsprozess ist hier offenzulegen; 4. zu erläutern, welche Absprachen mit dem Veranstalter hinsichtlich Lärmemissionen getroffen wurden. Wie sich 2019 gezeigt hat, hatte die Ausrichtung der Bühnen tatsächlich den gewünschten Effekt, die direkt am Park gelegene Wohnbebauung weitgehend vor Schallemissionen zu schützen. Gleichzeitig konnte sich der Schall (insbesondere als unangenehm wahrgenommene Bässe) jedoch ungehindert über ein weites Gebiet in West-Ost-Ausrichtung über die Europa-Allee verteilen. Was wird in diesem Jahr getan, um dies zu unterbinden? Begründung: Das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom August 2019 hat der Magistrat trotz zweimaliger Aufforderung noch immer nicht bearbeitet. Deutlich schneller ging offensichtlich die Genehmigung des Festivals in 2020, hier werden bereits die Tickets verkauft: https://www.wireless-festival.de/de/tickets. In Nachbarschaftsforen von Gallus, Europaviertel und Rebstock sowie Kuhwald wird das für die Bevölkerung als "Horrorveranstaltung" wahrgenommene Ereignis bereits heftig diskutiert. - Der Rebstockpark wird als "übernutzt" wahrgenommen. Schäden an Grünflächen und Bäumen durch die heißen Sommer sowie Veranstaltungen, bei denen schwere Baumaschinen eingesetzt wurden, die den Boden verdichten, sind immer noch sichtbar. - Direkt Anwohnende fürchten sich vor den Schäden in ihrem Wohngebiet und Fäkalien in den Vorgärten. - Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus und Europaviertels - insbesondere entlang der "Schneise" Europa-Allee - "freuen" sich auf zwei Tage Beschallung mit wummernden Bässen von morgens bis nachts; Familien überlegen, dieses Wochenende außerhalb Frankfurts zu verbringen und fühlen sich aus der eigenen Wohnung vergrault. Im August 2019 hat der Ortsbeirat 1 auf diese Probleme für die Bevölkerung im Ortsbezirk hingewiesen, die durch das Festival im Ortsbezirk 2 entstehen. Die entsprechenden Hinweise des sachkundigen politischen Gremiums vor Ort interessieren den Magistrat offensichtlich nicht und sind ihm noch nicht einmal eine fristgemäße Behandlung wert. Mit der Commerzbank-Arena kann Frankfurt internationalen Veranstaltern einen Ort bieten, der sich hervorragend für Festivals eignet und insgesamt eine geeignete Infrastruktur bietet. Da dem Veranstalter für die Anmietung der Location Kosten entstehen, reduziert sich natürlich der Reingewinn. Bei dem Veranstalter des Festivals handelt es sich um einen US-Profiveranstalter mit einem Jahresumsatz von sieben bis acht Milliarden US Dollar (https://investors.livenationentertainment.com), der in Frankfurt von André und Marek Lieberberg vertreten wird. Dass die Lieberbergs beste Kontakte zu Oberbürgermeister Feldmann pflegen und in die Stadtregierung hinein gut vernetzt sind, ist inzwischen gut bekannt. Nachdem das Festival in der Commerzbank-Arena 2017 aufgrund der hohen Kosten für die Location mit "negativen Deckungsbeiträgen" abgeschlossen hatte, wurde nach einem kostengünstigen Veranstaltungsort gesucht und im Grüngürtel von Frankfurt gefunden: Dem alten Rebstockpark! Es stellt sich hier der Bevölkerung zu Recht die Frage, warum sie massive Beeinträchtigungen hinnehmen muss, um einem Unternehmen eine höhere Rendite zu ermöglichen. Neben Dreck und Beschallung an diesem Wochenende ist der Park an diesem Wochenende sowie in der Woche davor und in Teilen noch Wochen später für Freizeitaktivitäten aufgrund Aufbau-, Abbau- und Wiederherstellungsarbeiten nicht nutzbar. Der Rebstockpark ist ein wichtiger Naherholungspark für viele Familien aus den umliegenden Wohnquartieren. Gerade in den Ferien wird bei schönstem Sommerwetter vielen Menschen der Stadt die Möglichkeit kostenloser Freizeitgestaltung genommen. Für die Bevölkerung bringt das Festival an dieser Stelle keinerlei Gewinn - dafür erhebliche Einschränkungen. Dass gleichzeitig nicht profitorientierte Veranstalter von Festen massive Probleme haben, ihnen auch Auflagen zur Lärmvermeidung gemacht werden, die Feste zum Teil ganz verhindern, sorgt für erhebliche Verbitterung. Es geht nicht grundsätzlich um ein Verbot von Veranstaltungen mit Musik, und auch der Ortsbeirat begrüßt es, wenn prominent besetzte Veranstaltungen, die viele junge Menschen ansprechen, in Frankfurt stattfinden. Problematisch ist, wenn sie an ungeeigneten Orten genehmigt werden. Im Gegensatz zu anderen Musikveranstaltungen im Rebstockpark, wie z. B. dem afrikanischen und karibischen Fest, wirkt der bei Festivals mit Urban Pop, Hip-Hop und Rap erzeugte Schall stark im Niederfrequenzbereich. Insofern ist die Organisation einer solchen Musikveranstaltung inmitten der Wohnsiedlungen nicht empfehlenswert. Im August 2019 hatte der Ortsbeirat bereits auf einschlägige Erkenntnisse verwiesen (https://www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/infraschall-und-tieffrequenter-schall /wahrnehmung-und-gesundheitsrisiken/; https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/text e_40_2014_machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf). Der Rebstockpark stellt nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 2 ein wichtiges Naherholungsgebiet dar, sondern auch für die Bevölkerung der angrenzenden Wohngebiete Gallus und Europaviertel. Die Menschen interessieren sich für den Park, nehmen auch wahr, wie er unter den heißen Sommern gelitten hat, wie er von immer mehr Personen und Gruppen für Freizeitaktivitäten sowie zur Erholung genutzt wird. In seinem Einzugsbereich leben immer mehr Menschen - die Wohnsiedlungen wachsen, die Grünflächen aber nicht in gleichem Maße. Bereits im Jahr 2019 wurde die Vermutung geäußert, dass die Genehmigung erteilt wurde, weil die CEOs des Unternehmens (André und Marek Lieberberg) mit Oberbürgermeister Feldmann gut bekannt sind und auch ansonsten gute Kontakte zu Größen der Frankfurter Stadtpolitik bestehen. Da hat man sich dann bemüht, dass die Rendite stimmt - auf Kosten des Parks und der Frankfurter Bevölkerung. 2020 werden jetzt Verbindungen zu dem Bereicherungsskandal rund um die AWO gezogen: Wenn es darum geht, dass Kumpels Gewinne einfahren, schaut man nicht so genau hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.08.2019, V 1378 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1377 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 18.03.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 97 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 72 Beschluss: Der Vorlage OA 546 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5627, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 Aktenzeichen: 67 0
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