Meine Nachbarschaft: Eppenhainer Straße
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Vorlagen
Fahrradbügel Europa-Allee West/Ecke Pariser Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 12.04.2023 Betreff: Fahrradbügel Europa-Allee West/Ecke Pariser Straße anbringen Vorgang: OM 2622/22 OBR 1; ST 2826/22 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Europa-Allee/Ecke Pariser Straße gemäß der Abbildung anbringen zu lassen, um den hier notwendigen Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu gewährleisten sowie das illegale Beparken des Gehwegs zu unterbinden. Begründung: Da ein geeigneter Ort in unmittelbarer Nähe zum ursprünglich genannten Standort für die Anbringung von Fahrradbügeln gefunden werden konnte, welche gleichzeitig das illegale Beparken des Gehwegs an anderer Stelle unterbinden können, gibt es nunmehr keinen Grund, diese abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2826 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1696
Fahrradbügel Europa-Allee Mitte anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 820/1 vom 12.04.2023 Betreff: Fahrradbügel Europa-Allee Mitte anbringen Der Magistrat wird gebeten, entlang der südlichen Europa-Allee auf dem Abschnitt zwischen Europagarten und Emser Brücke auf Höhe der Wohnbebauung (sprich ohne das Objekt "Zebra") Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern anbringen zu lassen. Begründung: Auf dem o. g. Abschnitt werden Fahrräder aktuell an ungeschützten Bäumen auf dem Grünstreifen angeschlossen, was diese beim Wachsen beeinträchtigt. Nur am Objekt "Zebra" gibt es bisher ausreichende eigene Fahrradabstellplätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 933/1 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4217 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1649
Poller Europa-Allee West vor dm-drogerieMarkt anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3910 entstanden aus Vorlage: OF 821/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Europa-Allee West vor dm-drogerie-Markt anbringen Der Magistrat wird gebeten, ein bis zwei weitere Poller in der Europa-Allee West auf Höhe des Schaufensters des dm-drogerie-Markts anbringen zu lassen. Begründung: In der ursprünglichen Anregung waren Fahrradbügel gefordert, welche aus Platzgründen nicht realisiert werden konnten und stattdessen durch Poller ersetzt werden sollten. An o. g. Stelle wurden bisher jedoch keine Poller angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1688
Fahrradständer für die Europa-Allee West
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3911 entstanden aus Vorlage: OF 822/1 vom 04.04.2023 Betreff: Fahrradständer für die Europa-Allee West Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich der Europa-Allee 10 bis 20 anzubringen. Begründung: Gäste, die zu den Restaurants MoschMosch oder Block House mit dem Fahrrad anreisen, finden dort keinerlei sichere Abstellmöglichkeiten. Es werden die wenigen vorhandenen Straßenschilder genutzt (siehe Bild 1). Daher sollten Fahrradständer aufgestellt werden, um die Anreise mit dem Rad attraktiver zu machen. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1958 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 408 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Fahrradbügel und Poller Europa-Allee 138 anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3912 entstanden aus Vorlage: OF 823/1 vom 12.04.2023 Betreff: Fahrradbügel und Poller Europa-Allee 138 anbringen Der Magistrat wird gebeten, vor der Europa-Allee 138 auf der rechten Seite, soweit wie möglich, zwei Fahrradbügel in Längsrichtung zur Fahrbahn sowie einen Poller anbringen zu lassen. Begründung: An der o. g. Stelle wird illegal auf dem Gehweg geparkt und es gibt Bedarf für Fahrradbügel, da Besuchern hier objektseitig keine zur Verfügung stehen. Sollte die o. g. Anregung nicht exakt umsetzbar sein, soll eine Umsetzung derart erfolgen, wie es dem Antrag am nächsten kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1697
Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3928 entstanden aus Vorlage: OF 848/1 vom 30.04.2023 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Vorgang: B 145/23 Der Magistrat berichtet in seinem Bericht vom 24.03.2023, B 145, über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz, Priorität A HBF/Münchener Straße, Priorität A Weser-/Münchener Straße, Priorität A Rebstöcker Straße, Priorität A Schwalbacher Straße, Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen; 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen; 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60-11
Längsparken Idsteiner Straße anordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 809/1 vom 12.04.2023 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Magistrat wird gebeten , in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o. g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z. B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1652
Poller Idsteiner Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3940 entstanden aus Vorlage: OF 811/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Idsteiner Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße, östlich der Hattersheimer Straße, Poller oder ggf. Fahrradbügel anbringen zu lassen, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aktuell wird dort immer wieder ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt, was zu Behinderungen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1655
Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3939 entstanden aus Vorlage: OF 810/1 vom 12.04.2023 Betreff: Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Parkstreifens in der nördlichen Idsteiner Straße vor dem westlichen Ende der Hattersheimer Straße mittels rot-weißem Poller sowie einer Sperrflächenmarkierung abzusichern. Begründung: Durch die fehlende Absicherung wird immer wieder in den Kreuzungsbereich hinein geparkt, was die Sicht behindert und damit die Sicherheit gefährdet. Am anderen Ende des Parkstreifens wurde der Poller hingegen angebracht, wie in der Abbildung ersichtlich. Fahrzeug behindert Sicht im Kreuzungsbereich richtig Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1654
Gehwerkparken Pariser Straße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3945 entstanden aus Vorlage: OF 816/1 vom 12.04.2023 Betreff: Gehwerkparken Pariser Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Gehweg gegenüber der Pariser Straße 58 Südseite durch weitere Poller zu unterbinden. Begründung: Die aktuelle Situation hindert Fahrzeugführer noch nicht ausreichend daran, den Gehweg ordnungswidrig zu beparken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1692
Wann wird die Grünfläche „Am Wasserturm“ realisiert?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 765/1 vom 04.02.2023 Betreff: Wann wird die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert und für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht wird. Im Rahmen des Berichts soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden: 1. Ist die Herstellung der Grünfläche bereits ausgeschrieben? 2. Wann wird die Ausführung beginnen? 3. Wann ist mit einer Öffnung der Grünfläche für die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen? 4. Wurde mit der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Zugang zum Park aus Richtung Idsteiner Straße erfolgen soll, mittlerweile eine Vereinbarung für einen uneingeschränkten Zugang getroffen? Wenn nein, warum nicht? 5. Erwartet der Magistrat durch zukünftige Baustellen in der Nähe, wie z. B. den Bau der U-Bahn-Linie 5 oder den Bau des Hochhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Europa-Allee, Verzögerungen im Zeitplan? Begründung: Der Ortsbeirat hat den Planungen zum Anlegen der Grünfläche "Am Wasserturm" im Sommer 2022 zugestimmt. Da man auf dem Grundstück bislang kaum Veränderungen wahrnehmen kann, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1386 Aktenzeichen: 67-0
Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 entstanden aus Vorlage: OF 750/1 vom 27.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an Haltestelle "Rebstöcker Straße" gewährleisten Vorgang: OM 6015/20 OBR 1; ST 1543/20 Der Magistrat wird gebeten, den Radweg zwischen dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" und dem Fußgängerweg farblich eindeutig zu markieren, bis die versprochenen Maßnahmen aus dem Fahrradstadt-Beschluss umgesetzt werden. Begründung: Der hinter dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" entlang führende Radweg ist sehr schlecht erkennbar. Insbesondere bei Dunkelheit entstehen hier oft gefährliche Situationen, wenn aus der Tram aussteigende Fahrgäste den Radweg queren wollen, um zum Fußgängerweg zu gelangen. Eine Markierung würde den Radweg kenntlich machen und zur Verkehrssicherheit beitragen, da weiterhin nicht absehbar ist, wann die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und laut Stellungnahme vom 11.03.2020, ST 1543, auch nicht geplant ist, die Benutzungspflicht des Radweges an dieser Stelle aufzuheben. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1319 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357 Aktenzeichen: 66-5
Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 753/1 vom 31.01.2023 Betreff: Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes Der Ortsbeirat stimmt der vorgelegten und in der Ortsbeiratssitzung am 24. Januar 2023 vorgestellten Planung des Grünflächenamtes zur Gestaltung der Grünfläche West mit der Maßgabe zu, das folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend von der Planung umgesetzt werden: 1. Erhalt der beiden Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung, die gemäß Planung vorsorglich gefällt werden sollten. 2. Einrichtung eines Tiny Forest mit biodiverser Bepflanzung entlang der Grundstücksgrenze in Richtung des Hochhauses "Axis", der möglichst nach der Miyawaki-Methode angelegt wird und einen Sichtschutz und Durchlaufschutz zur Wohnbebauung bildet. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgelegte Planung wird begrüßt. Es werden circa 65 neue Bäume gepflanzt. Leider müssen jedoch auch elf Bäume im Böschungsbereich gefällt werden, um einen barrierefreien Zugang und eine Anbindung des Gallus an das Europaviertel herstellen zu können. Zwei Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung können jedoch erhalten werden, wenn die Oberfläche des Weges nicht verdichtet oder versiegelt wird. Jeder erhaltenswerte Baum trägt zur Sauerstoffproduktion und Beschattung und somit zum Klimaschutz im Ortsbezirk bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1077 Aktenzeichen: 67-0
Poller Europa-Allee West anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3593 entstanden aus Vorlage: OF 755/1 vom 08.01.2023 Betreff: Poller Europa-Allee West anbringen Vorgang: OM 2622/22 OBR 1; ST 2826/22 Der Magistrat wird gebeten, statt den Radbügeln herkömmliche Poller an besagter Stelle, Europa-Allee 130, anbringen zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme vom 15.12.2022, ST 2826, begründet der Magistrat die Ablehnung der Radbügel damit, dass zu wenig Platz vorhanden sei. Wenn kein Platz für Fahrradbügel vorhanden ist, möchte der Magistrat herkömmliche Poller anbringen, um das illegale Beparken des ohnehin schon schmalen Gehwegs zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2826 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1155
Taxi-Standplätze auf Höhe Europa-Allee 91 zeitlich begrenzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 756/1 Betreff: Taxi-Standplätze auf Höhe Europa-Allee 91 zeitlich begrenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das vor der Liegenschaft Europa-Allee 91 (Deloitte) eingerichtete Halteverbot zu Gunsten von Taxen zeitlich zu begrenzen. Die Parkplätze sollen lediglich montags-freitags von 7-20 Uhr exklusiv von Taxen genutzt werden können und in den Nachtstunden sowie am Wochenende jedem als Parkraum zur Verfügung stehen. Begründung: Der Parkdruck im Gallus ist enorm hoch, daher sollten die legalen Parkplätze nur in Ausnahmefällen für Sondernutzungen der Allgemeinheit entzogen werden. Die Taxen, die den Taxistand nutzen sollen, werden im Wesentlichen von Arbeitnehmern in den an der Europa-Allee angesiedelten Büros genutzt. Die eingeschränkten Zeiten sollten daher kein Problem darstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 756/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und Die Partei gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenSachstand Bunker Herxheimer Straße 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 751/1 Betreff: Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10 Vorgang: V 146/21 OBR 1; ST 2736/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Laut ST 2736 gehört(e) der Bunker der BIMA. Wann ging dieser in den Besitz der Stadt oder der ABG über? 2. Warum gab es im Jahr 2015 für den Ankauf mehrerer Bunker eine Magistratsvorlage (M 69 / 2015), für diesen Bunker nun anscheinend aber nicht? 3. Laut ST 2736 wollte der Magistrat für den Bunker in der Eppenhainer Straße prüfen, ob dieser sich nach den bekannten Sanierungsarbeiten als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg nutzen lässt. Was ist bei der Prüfung herausgekommen oder wurde diese nicht durchgeführt? 4. Wann ist mit Ende der Abbrucharbeiten zu rechnen? 5. Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung der Wohnungen zu rechnen? 6. Wann ist geplant das Projekt öffentlich im OBR 1 vorzustellen? 7. Ist geplant die anderen 4 Bunkeranlagen langfristig auch abzureißen und Wohnraum zu schaffen? Begründung: In der Herxheimer Straße wird ein ehemaliger Bunker abgerissen und laut ABG entstehen insgesamt 42 öffentlich geförderte Wohnungen. Im Dezember 2022 berichtete der Magistrat jedoch erst, dass das Gebäude der BIMA gehöre und eine Prüfung als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg angedacht sei. Es stellen sich auch seitens der Anwohnerinnen und Anwohner weitere Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 616 2023 Die Vorlage OF 751/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle „Rebstöcker Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413 entstanden aus Vorlage: OF 714/1 vom 03.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Vorgang: V 317/22 OBR 1; ST 1257/22; OM 2003/22 OBR 1; ST 1814/22 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgäste an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts nach dem Ortstermin am 8. März 2022 umgesetzt wurden. Des Weiteren soll die Funktionalität der Lichtsignalanlage vor der Zeitinsel überprüft werden, da diese möglicherweise nicht dauerhaft beim Einfahren der Straßenbahnen auf Rot springt. Begründung: In der Stellungnahme vom 30.05.2022, ST 1257, wird auf den Ortstermin mit Vertretern des Magistrates am 8. März 2022 sowie auf den Wunsch des Ortsbeirates 1 hingewiesen, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu hat der Ortsbeirat 1 bisher keine qualifizierte Rückmeldung erhalten. Gemäß Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1814, wurden Radbügel im Bereich der ehemaligen Pkw-Stellplätze entlang der Haltestelle gesetzt. Nach wie vor kommt es zu gefährlichen Situationen mit ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgästen, die beinahe von vorbeifahrenden Pkw und Lkw erfasst werden. Fahrgäste berichten, dass Autofahrende nach dem Öffnen der Türen ungehindert in den Haltestellenbereich eingefahren sind. Bis zum barrierefreien Umbau der Haltestelle werden laut Magistrat noch einige Jahre vergehen. Da nach Angaben des Magistrats Tempo 30 in diesem Abschnitt nicht möglich ist, hat der Ortsbeirat unter anderem eine Markierung der Fahrbahn in VGF-Grün (wie z. B. an der Haltestelle "Schweizer Straße/Gartenstraße") vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1280 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3255 entstanden aus Vorlage: OF 691/1 vom 20.11.2022 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei einen mobilen Blitzer für mehrere Wochen in der Europa-Allee aufstellen. Dies soll durch eine Bestreifung durch KART in der Europa-Allee und der Straße der Nationen ergänzt werden. Für den mobilen Blitzer wird der mittlere oder westliche Abschnitt der Europa-Allee als geeignet angesehen. Die Kontrollen durch KART sollten vor allem freitags und samstags in den späten Abend- und Nachtstunden stattfinden. Begründung: Die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner in der Europa-Allee über schnelle und laute Fahrzeuge häufen sich wieder. Da Lärmblitzer aufgrund der Zweispurigkeit nicht eingesetzt werden können, erhoffen sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Aufstellung mobiler oder festinstallierter Blitzer mehr Ruhe und Sicherheit auf der Straße. Auch auf der an das Europaviertel angrenzenden Straße der Nationen haben Anwohnerinnen und Anwohner von der Brücke aus mehrfach vermeintlich getunte, laute Autos und Motorräder beobachtet, die hier auch Rennen fahren. Dies sollte durch KART unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 877 Antrag vom 23.05.2023, OF 675/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4499 Aktenzeichen: 32-1
Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 677/1 vom 11.11.2022 Betreff: Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten Der Magistrat wird gebeten, entlang der Europa-Allee stadteinwärts zwei Liefer- und Ladezonen einzurichten. Hierzu sollen jeweils Parkplätze umgewidmet werden. Eine Lieferzone soll direkt hinter der Kreuzung Europa-Allee/Eppenhainer Straße eingerichtet werden, eine weitere hinter der Ausfahrt Europatunnel vor dem Prädium. Die Liefer- und Ladezonen sollen werktags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: In den genannten Abschnitten befinden sich zahlreiche Einzelhändler, Gewerbe und Gastronomiebetriebe, die beliefert werden müssen. In zwei Kiosken befinden sich zudem Filialen von Paketlieferanten, die mehrmals täglich von Paketdiensten beliefert werden. Vor allem große Pakete werden von Kundinnen und Kunden auch mit dem Auto abgeholt. Fast rund um die Uhr während üblicher Liefer- und Geschäftszeiten wird in diesen Bereichen neben dem Parkstreifen in zweiter Reihe geparkt. Die Europa-Allee wird von der Buslinie M 46 und aufgrund der vielen Baustellen von zahlreichen Lkws befahren, die hier immer wieder behindert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich durch die Einrichtung der Zonen eine Entschärfung der Falschparkersituation und mehr Sicherheit auf der Europa-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 789 Antrag vom 21.05.2023, OF 890/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4067 Aktenzeichen: 32-1
Verlegung der Hundeauslauffläche im Gallus in den Europagarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2022, OF 676/1 Betreff: Verlegung der Hundeauslauffläche im Gallus in den Europagarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundeauslauffläche im Gallus, die zwischen Pariser Straße, Römischem Ring, Straße der Nationen und dem Baufeld 44 der Messe liegt, zu verlegen. Die Auslauffläche soll nach Eröffnung des Europagartens auf Teilflächen im mittleren oder westlichen Europagarten eingerichtet werden. Bis zur Eröffnung des Europagartens soll die nordöstliche Wiese im Lotte-Specht-Park als Hundeauslauf dienen. Die Fläche soll durch Niedernhausener Straße, Schwalbacher Straße und dem den Lotte-Specht-Park diagonal querenden Weg begrenzt werden. Die Hundeauslauffläche soll auf der Internetseite der Stadt Frankfurt aufgeführt werden, eine Detailkarte und Luftbilder sollen erstellt werden. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, die Detailkarte, Luftbilder und Übersichtskarte auf der Internetseite der Stadt wieder zugänglich zu machen, da die Links aktuell alle nicht geöffnet werden können. Begründung: Die auf Grund der Anregung vom Ortsbeirat 1 eingerichtete Hundeausfläche im Gallus wird genutzt, birgt auf Grund der zwei die Fläche durchquerenden Wege aber hohes Konflikt- und Unfallpotential. Während Auslaufflächen in anderen Ortsbezirken in größere Grünflächen integriert sind und durch Wege begrenzt werden, wurde im Ortsbezirk 1 eine einzige, ungeeignete Fläche ausgewiesen. Vor allem der in der Mitte gelegene asphaltierte Weg wird viel von Radfahrer*innen und E-Scooter-Nutzer*innen befahren. Diese nehmen wenig Rücksicht auf freilaufende, rennende, sich gegenseitig jagende Hunde, so dass es schon mehrmals zu Zusammenstößen kam, die für Mensch und Hund schmerzhaft sein und zu Verletzungen führen können. Daher meiden viele Halter*innen die Fläche. Der Europagarten wird nach seiner Eröffnung ausreichend Rasenflächen bieten, um sowohl dem Freizeitbedürfnis der Menschen als auch dem Freilaufbedürfnis der Tiere gerecht zu werden. Der Europagarten ist weitestgehend an den Promenaden durch Heckenbepflanzungen eingegrenzt, so dass ein sicherer Abstand zur Niedernhausener und Pariser Straße eingehalten werden kann. Bis zur Eröffnung soll ein kleiner Teil des Lotte-Specht-Parks genutzt werden, der allerdings weniger sicher und von der Grundfläche her nicht dauerhaft ausreichend ist. Quelle: Geoportal Frankfurt, in rot: aktuelle Fläche, in blau: mittlerer und westlicher Europagarten Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 676/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenHaltverbot Hattersheimer Straße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 637/1 vom 16.10.2022 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inklusive Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, Lkws, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13. September parkten auf diesem Abschnitt sechs Pkws auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messezeiten, obwohl es für Messebesucher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr Grün zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o. g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was regelmäßig zu Hupkonzerten führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als fünf Meter ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 399
Lieferzone für die Pariser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 entstanden aus Vorlage: OF 662/1 vom 16.10.2022 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße Vorgang: OM 2825/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in der Parkbucht zwischen Pariser Straße 10 und 12 eine Lieferzone einzurichten, welche von Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gilt. Diese Anregung soll parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Begründung: Aktuell wird der Gehweg vor Pariser Straße 10 häufig zugeparkt, sodass Eltern mit ihren Kindern morgens beim Verlassen des Hauses behindert werden. Das Café in der Pariser Straße 8 benötigt Platz für Anlieferungen. Ebenso wird häufig die Pariser Straße von breiten Lkws zugeparkt, welche die Linienbusse an der Durchfahrt behindern, was zu langen und lauten Hupsignalen führt. Mit der Einrichtung der Lieferzone kann die Situation entschärft werden. Damit sich die Situation vor Ort nicht weiter verschärft, soll diese Anregung parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Vorschlag Lieferzone Falschparkende auf dem öffentlichen Gehweg innerhalb der amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2351 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Antrag vom 02.02.2025, OF 1524/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Skatepark/Pumptrack Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2800 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 15.09.2022 Betreff: Skatepark/Pumptrack Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Gallus für einen Skatepark und/oder eine Pumptrackanlage geeignete Flächen vorhanden sind. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit dies in Einklang gebracht werden kann mit den Wünschen einiger Jugend lichen für die noch zu entwickelnde Fläche am Ende der Europa-Allee. Begründung: Gerade ältere Kinder und Jugendliche brauchen weitere Bewegungsangebote in der Stadt. Mehrere Eltern und Jugendliche haben diesen Wunsch, auch gab es dazu eine Petition auf FFM.de - Frankfurt fragt mich, die über 200 Unterstützer generieren konnte. Da die Antwort der Verwaltung etwas zurückhaltend war, soll diesem Wunsch hiermit nochmal Nachdruck verliehen werden. Des Weiteren hat das Grünflächenamt den Ortsbeirat per E-Mail über das Beteiligungsverfahren zur Grünfläche West informiert und dort mitgeteilt, dass sich die beteiligten Jugendlichen "u. a. ein Basketballfeld, ein Fußballplatz, eine Skateranlage und Tischtennisplatten" wünschen. Daher soll geprüft werden, ob dort oder in der Nähe genügend Platz ist, eine Skateranlage/Pumptrack zu installieren. Falls nicht, soll die Skateranlage/Pumptrack an einem anderen Ort im Europaviertel oder altem Gallus entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2809
Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 18.09.2022 Betreff: Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die äußeren beiden Poller auf dem Bürgersteig vor der Pariser Straße 14 und 16 zu versetzen und um einen zusätzlichen Poller zu ergänzen, welcher für Wartungen und Anlieferungen entnommen werden kann. An der ursprünglichen Position der beiden Poller vor der Bordsteinkante sollen Fahrradbügel angebracht werden. Begründung: Der Gehweg zwischen Pariser Straße 14 und 16 wird fortwährend zum illegalen Parken von Pkws missbraucht. Durch die o. g. Maßnahme soll dies künftig unterbunden werden. Dieser Bereich muss lediglich bei Wartungsarbeiten oder größeren Anlieferungen befahren werden, weshalb z. B. der Hausmeister die Poller entnehmen können muss. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt auf der gegenüberliegenden Seite über den Römischen Ring. Daher ist es nicht notwendig, diese Zufahrt dauerhaft offen zu halten. Da in diesem Bereich bisher keine Möglichkeit existiert, Fahrräder sicher abzustellen, besteht dringender Bedarf an Fahrradbügeln. Beispiel Falschparkende Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 662/1 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 321 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2803 entstanden aus Vorlage: OF 603/1 vom 17.09.2022 Betreff: Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße vor der Idsteiner Straße an der AWO Kita Europagarten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Da es an der o. g. Stelle Bedarf für sichere Fahrradbügel gibt, wie man dem Bild entnehmen kann (aktuell notdürftig am Rammschutz der Baumscheibe angeschlossen, wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist), sollen Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern angebracht werden. Diese würden ebenso dazu beitragen, das illegale Beparken des Gehwegs durch Pkw-Fahrer zu unterbinden. An der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zu diesem Zweck bereits Poller montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2744 entstanden aus Vorlage: OF 435/2 vom 22.08.2022 Betreff: Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen vor dem Eingang zur Messe als Bedarfsampel für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schalten. Zu Fuß Gehende sollen hier mit Vorrang Grün erhalten, siehe Lageplan weiter unten. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger aus Richtung der Philipp-Reis-Straße in Richtung Pariser Straße müssen die Ampel vor dem Messeeingang passieren. Diese Ampel ist eine typische "Bettelampel", die für Fußgängerinnen und Fußgänger immer Rot zeigt, auch wenn fast kein Autoverkehr stattfindet. Zu Messezeiten gibt es hier lange Fahrzeugschlangen, die vor dem Eingang Messe trotz Grün halten müssen, bis sie einfahren können. Fußgängerinnen und Fußgänger brauchen auch hier die Möglichkeit, zeitnah die Straße überqueren zu können. Lageplan Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Fahrradbügel Europa-Allee West anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2622 entstanden aus Vorlage: OF 561/1 vom 18.08.2022 Betreff: Fahrradbügel Europa-Allee West anbringen Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Europa-Allee 130 links des Hauszugangs sowie rechts der Garagenzufahrt Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den o. g. Stellen parken häufig widerrechtlich SUVs auf dem Gehweg, wodurch sie dort eine Behinderung darstellen. Die hohen Bordsteine stellen für SUVs leider kein Hindernis dar, den Bürgersteig zu befahren. Wie in den Abbildungen unten ersichtlich, können Fahrräder aktuell nur an Schildermasten angeschlossen werden, was zeigt, dass hier Bedarf an Fahrradbügeln besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2826 Antrag vom 08.01.2023, OF 755/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3593 Antrag vom 12.04.2023, OF 819/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3908
Durchgehendes Haltverbot Pariser Straße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2623 entstanden aus Vorlage: OF 562/1 vom 09.06.2022 Betreff: Durchgehendes Haltverbot Pariser Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , entlang der gesamten Pariser Straße beidseitig ein Haltverbot für die Fahrbahn einzurichten (die Parkbuchten sind davon nicht betroffen). Begründung: Aktuell bestehen nur vereinzelte Haltverbote, z. B. in Einmündungsbereichen. Parkende Fahrzeuge (insbesondere SUV) "in zweiter Reihe" behindern jedoch häufig die Durchfahrt, sodass z. B. die Poller an der Kurveninnenseite angefahren werden und Busse und Lkw behindert werden. Dies ist bereits mehrfach vorgekommen und führt zu unnötigen Kosten für die Stadt, wenn z. B. Lkw hier nicht mehr problemlos vorbeikommen und aufgrund der Falschparkenden Poller und Bodenplatten beschädigt werden. Da am Tel-Aviv-Platz ein Parkhaus existiert, gibt es auch für Besuchende keinen Grund, auf der Fahrbahn zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2825
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 590/1 vom 16.08.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, die nordwestliche gepflasterte Gehwegfläche entlang der Idsteiner Straße neben dem Kreuzungsbereich mit der Eppenhainer Straße gegenüber der Bushaltestelle mit einer ausreichenden Anzahl an Radbügeln versehen zu lassen. Begründung: Viele Anwohnende aus dem Gallus nutzen die Buslinie 52 und legen die letzte Meile zu ihrer Wohnung mit dem Fahrrad zurück. Sie können ihr Rad derzeit jedoch nicht sicher anschließen. Anlagen: Auszug aus Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2815 Aktenzeichen: 66-2
Namensschild Grünfläche/Hundewiese „Am Stadtplatz“ anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 560/1 Betreff: Namensschild Grünfläche/Hundewiese "Am Stadtplatz" anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Grünfläche/Hundewiese "Am Stadtplatz" zwischen Römischer Ring, Pariser Straße und Messe entsprechende Straßennamensschilder anzubringen. Begründung: Die o.g. Schilder wurden bisher nicht angebracht, anders als am Gleisfeldpark, was dazu führt, dass viele Menschen die Fläche nicht kennen oder sich schwerer orientieren können. . Quelle: Googlemaps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 560/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterflur-Glascontainer für die Pariser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2426 entstanden aus Vorlage: OF 506/1 vom 07.06.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße Der Magistrat wird gebeten , die vorhandenen Altglascontainer in der Pariser Straße, jeweils in der westlichen und (insbesondere) östlichen Kurve, durch Unterflurcontainer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Entweder reichen die vorhandenen Container nicht aus oder der Leerungsrhythmus ist nicht optimal eingestellt. Zudem hat die zuständige Firma immer wieder Probleme bei der fristgerechten Entleerung. Da die Glascontainer auf einem stark frequentierten Bürgersteig stehen, auf dem auch viele Kinder unterwegs sind, stellen die Glasflaschen eine große Gefahrenquelle dar. In der Frankenallee wurden bereits Unterflurcontainer aufgestellt. Unterflurcontainer verfügen über ein größeres Volumen, erzeugen weniger Lärm und fügen sich optisch gut in die Umgebung ein. Aktuelle Situation (Fotos privat) Unterflurcontainer Frankenallee Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2428 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 07.06.2022 Betreff: Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, die Belange von Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Einrichtung von Baustellen zu beachten. Bei der Baustelle für den Spardabank-Tower an der Europa-Allee soll der rechte Fahrstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger freigegeben werden. Zudem sollen die vorderen Frankfurter Hütchen demontiert und der nun kombinierte Fuß-/Radweg ohne Stolperfallen eingerichtet werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Baustellenzufahrt auch über die Straße der Nationen und das Messegelände eingerichtet werden kann, sodass Fuß- und Radweg an der Europa-Allee uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Die Anlieferung der Baustelle für den Spardabank-Tower erfolgt zurzeit über die Europa-Allee, die Fahrzeuge fahren unterhalb der Emser Brücke auf das Gelände. Zu diesem Zweck wurde der Fußweg gesperrt und der Radweg auf die rechte Fahrspur stadtauswärts verlegt. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen nun vor der Brücke die Europa-Allee queren und können auf Höhe Parigot/Deutsche Bahn die Europa-Allee erneut queren. Für Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, erhöht sich die Gehzeit stark, da bis zu fünf Ampelphasen statt der bisherigen einen Ampelphase für die beiden zusätzlichen Querungen benötigt werden können. Die bisherige Trennung des Radstreifens durch Frankfurter Hütchen kann vor allem bei Dunkelheit zu einer Gefährdung führen, da sie schlecht zu sehen sind. Auch die Warnbaken und Absperrgitter stehen teilweise auf dem Weg und verengen diesen unnötig. Quelle: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2479 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2416 entstanden aus Vorlage: OF 494/1 vom 07.06.2022 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita Lahn`sche Höfe an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita Lahn`sche Höfe machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Planung Marie-Pfungst-Platz Quelle: Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2360 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Kölner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2423 entstanden aus Vorlage: OF 503/1 vom 09.05.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Der Magistrat wird gebeten, die geltende Vorfahrtsregel im Bereich der Einmündung Warschauer Straße in die Kölner Straße stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere sollen dabei Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich geprüft werden. Begründung: Die Kölner Straße ist beginnend von der Frankenallee als Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung ausgestaltet. Von der nördlichen Seite her (von der Europa-Allee) trifft die Warschauer Straße auf die Kölner Straße. Beide Straßen sind Teil einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone. Es gilt die Rechts-vor-links-Regel. Diese wird allerdings häufig nicht beachtet, weil die bauliche Situation dem Verkehr auf der Kölner Straße suggeriert, sich auf einer Vorfahrtstraße zu befinden. Eine Beschilderung existiert nicht, und der Blick in die Einmündung wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge versperrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2550 Antrag vom 17.06.2024, OF 1325/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5750 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Mehr Sichtbarkeit für den Schaukasten Gleisfeldpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2022, OF 509/1 Betreff: Mehr Sichtbarkeit für den Schaukasten Gleisfeldpark Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schaukasten Gleisfeldpark auf den Tel-Aviv-Platz umzusetzen. Begründung: Der Schaukasten des Ortsbezirks 1, welcher derzeit am Gleisfeldpark steht, konnte anfangs nicht auf dem zentralen Tel-Aviv-Platz des Europaviertels West aufgestellt werden, da die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen waren. Mit Fertigstellung des Tel-Aviv-Platzes ändert sich die Situation endlich, sodass der Schaukasten an seinem endgültigen und zentralen Bestimmungsort aufgestellt werden kann (ca. 60 m weiter südöstlich). Der Tel-Aviv-Platz verfügt aufgrund der zentralen Lage sowie aufgrund der Nahversorgungsmöglichkeiten über eine deutlich höhere Frequentierung von Anwohnenden des Ortsbezirks 1, als die Randlage zum Gleisfeldpark vor der Kuhwaldsiedlung (Ortsbezirk 2). Erschwerend kommt hinzu, dass der Gehweg von Westen kommend aufgrund der Baustelle (Flurstück 18) für die nächsten Jahre nicht mehr passierbar ist, weshalb die ohnehin schon geringe Sichtbarkeit des Schaukastens weiter abnimmt. Ein geeigneter Aufstellort wäre z.B. vor der östlichen Fassadenseite von Flurstück 22 (Europa-Allee 120), mit dem Rücken zur Fassade und Glasseite Richtung Osten. Mit der Rückseite zur Fassade würde man ebenso die ständigen Graffiti sowie nicht genehmigte Werbung verhindern. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 509/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 03.05.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen. 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße. 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut. 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte. 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14). 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Foto Vorschlag Buslinienkonzept Gallus). Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z. B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. (Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11
Parkbank an der Kirche Maria Hilf
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 454/1 vom 06.05.2022 Betreff: Parkbank an der Kirche Maria Hilf Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe bzw. am Platz vor der Kirche Maria Hilf im Gallus (Rebstöcker Straße 70) eine Parkbank auf städtischem Grund aufzustellen. Begründung: Die Gottesdienstbesucher sind meist älter und müssen zum Teil etwas laufen, bis sie zur Kirche gelangen. Bei einigen besteht der Wunsch, sich beim Warten auf den Beginn des Gottesdienstes setzen zu können. Da nicht ganz klar ist, welcher Bereich des Weges/Platzes der Stadt und welcher der Gemeinde Maria Hilf gehört, sollte die Stadt bestimmen, welcher Aufstellpunkt für die Bank am geeignetsten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1761 Aktenzeichen: 67 0
Zweiphasiger Umbau für den Übergang des Radwegs Gleisfeldpark auf die Pariser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2212 entstanden aus Vorlage: OF 463/1 vom 02.05.2022 Betreff: Zweiphasiger Umbau für den Übergang des Radwegs Gleisfeldpark auf die Pariser Straße Vorgang: OM 1372/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, den vom Mobilitätsdezernat in der März-Sitzung des Ortsbeirates 1 vorgeschlagen Anschluss des Radwegs Gleisfeldpark an die Pariser Straße in zwei Phasen umzusetzen. In einem ersten Schritt soll umgehend der Bordstein in Verlängerung des Radweges abgesenkt werden. In einem zweiten Schritt sollen zu einem späteren Zeitpunkt die vorgeschlagenen Fahrradbügel montiert werden. Der zweite Schritt soll erst erfolgen, wenn die Ersatzbushaltestelle entweder an ihren ursprünglichen Platz zurückverlegt wird oder sie nach Eröffnung der U 5 ersatzlos gestrichen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne zur Verbindung des Radwegs im Gleisfeldpark mit der Pariser Straße. Aktuell befindet sich an dem Übergang die Ersatzbushaltestelle "Maastrichter Ring" für die Linie M 46. In der Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1372, hat der Ortsbeirat im Januar den Magistrat bereits zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle aufgefordert. Dies kann durch das Absenken des Bordsteins erreicht werden. Die Absenkung ermöglicht dann auch Radfahrerinnen und Radfahrer die bequeme Zufahrt zum Gleisfeldpark. Die Aufstellung der Fahrradbügel soll zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, um den Wartebereich für Fahrgäste der M 46 nicht zu versperren und vor allem das Ein- und Aussteigen für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen problemlos zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1372 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2611 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1922 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fußgängerampel Europa-Allee vor Europagarten-Tunnel optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2208 entstanden aus Vorlage: OF 459/1 vom 08.05.2022 Betreff: Fußgängerampel Europa-Allee vor Europagarten-Tunnel optimieren Der Magistrat wird gebeten, die Schaltung der Fußgängerampel an der südlichen Europa-Allee vor der östlichen Ausfahrt des Europagarten-Tunnels (gegenüber dem Gebäude Praedium ) für zu Fuß Gehende zu optimieren. Begründung: Aktuell dauert es an der o. g. Stelle nach Betätigung des Tasters circa doppelt so lange im Vergleich zur nördlichen Europa-Allee (nördlich des mittleren "Grünstreifens"), bis zu Fuß Gehende eine Grünphase erhalten, was als unverhältnismäßig empfunden wird. Dies animiert viele zu Fuß Gehende und Radfahrende dazu, die Ampel bei Rot zu überqueren, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2158 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Vogelfütterung im Europaviertel unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2209 entstanden aus Vorlage: OF 460/1 vom 08.05.2022 Betreff: Vogelfütterung im Europaviertel unterbinden Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese "Am Stadtplatz" zwischen Römischer Ring, Pariser Straße und Straße der Nationen ein Schild mit dem Hinweis aufzustellen, dass das Füttern von Vögeln verboten ist. Begründung: Unbekannte legen an der o. g. Stelle alle drei bis vier Tage kiloweise nicht artgerechtes Vogelfutter (Getreide) aus. In der Nähe der Futterstelle wurden bereits zwei verendete Krähen gesichtet. Die Taubenpopulation im Europaviertel hat sich rasant vermehrt. Die Hinterlassenschaften verunreinigen inzwischen ganze Häuserfassaden und Balkone erheblich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1946 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
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