Meine Nachbarschaft: Enge Gasse
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Vorlagen
Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 180/9 Betreff: Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ampelanlage auf der Kreuzung Nußzeil/ Am Lindenbaum/ Dehnhardstraße wird abgeschaltet und demontiert. Die gesamte Kreuzung wird umgestaltet und mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Begründung: Vielfach müssen sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer an einer roten Ampel warten, obwohl kein Querverkehr vorhanden ist. Gerade die beiden Letzteren warten häufig nicht so lange bis sie grün erhalten, sondern queren oft schon bei Rot die Kreuzung. Die Kreuzung mit Ampelanlage ist ca. 55 Jahre alt und wurde anlässlich des U-Bahnbaus auf der Eschersheimer Landstraße als Umleitungsstrecke (damals noch Tempo 50) eingerichtet. Heute liegt die Kreuzung in einer Tempo 30-Zone. Der Verkehr im Quartier ist auch deutlich ruhiger geworden. Der Bedarf für eine Regelung des Verkehrs durch eine Ampelanlage ist damit entfallen. Eine sinnvolle Umgestaltung der Ampelschaltung wäre, wie dem Ortsbeirat früher schon einmal mitgeteilt wurde, technisch sehr aufwendig und deshalb unwirtschaftlich. Die Kreuzung sollte deshalb analog der Kreuzung Höllbergstraße/Kurhessenstraße umgestaltet werden. Belange der Schulwegsicherung sollen zukünftig durch markierte Fußgängerüberwege berücksichtigt werden. Die Verkehrsführung für Radfahrer von der Eschersheimer Landstraße und in die Dehnhardtstraße hinein soll durch entsprechende Umgestaltung/ Markierung deutlicher und sicherer werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin über die Schule zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenEinbahnstraßenführung Auf der Lindenhöhe
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 179/9 Betreff: Einbahnstraßenführung Auf der Lindenhöhe Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Einbahnstraßenführung in der Straße Auf der Lindenhöhe zwischen Dehnhardt- und Neumannstraße wird aufgehoben. Begründung: Ursprünglich war auf der gesamten Länge der Straße Auf der Lindenhöhe Gegenverkehr möglich. Jedoch wurde diese Straße aber als Abkürzung für die Kreuzung Hügelstr./ Escherheimer Landstr. benutzt. Anfang der 2000er Jahre wurde der Abschnitt zwischen Dehnhardt- und Neumannstraße zur Einbahnstraße, um insbesondere die Durchfahrt einer großen Zahl von Müllfahrzeugen zu unterbinden. Inzwischen fahren die Müllfahrzeuge des FES über die neue Autobahnabfahrt der A661/ Heddernheim und die Eschersheimer Landstraße ist verkehrsberuhigt. Eine Schleichweg-Verhinderung ist daher nicht mehr notwendig. Damit kann die Verkehrsbeziehung im Quartier wieder verbessert werden, indem die Einbahnstraßenführung aufgehoben wird. Anwohnerbelastende Umwege für Kfz können so vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 300 2022 Die Vorlage OF 179/9 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 177/9 Betreff: Verkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen Bei dem Ortstermin am 3.12. 2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch den künftigen Transport der Schüler*innen durch Taxen statt durch Schulbusse ein massives Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des ASE sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für PKW zuerst als Verkehrsversuch zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Fahrradfahrer*innen, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist, und Radfahrer*innen an dieser Stelle bisher nicht mit PKW -Verkehr rechnen mussten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der vorgeschlagenen Verkehrsführung unter folgenden Prämissen zu: 1. Es bleibt dabei, die Durchfahrt zwischen Nußzeil und Anne-Frank-Straße ausschließlich als Einbahnstraße freizugeben. 2. In beiden Richtungen des Radweges durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hinzuweisen. 3. Vor dem Schulhof der Wichernschule durch geeignete bauliche oder sonstige Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Radfahrer*innen zur erhöhten Aufmerksamkeit(absteigen?) motiviert werden und eventuell dadurch entstehender motorisierter Schleichverkehr sich im Schritttempo in diesem Bereich bewegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 177/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinhalten der Verkehrsregeln am Lachweg überprüfen - Verkehrssituation sicherer gestalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1248 entstanden aus Vorlage: OF 142/9 vom 14.11.2021 Betreff: Einhalten der Verkehrsregeln am Lachweg überprüfen - Verkehrssituation sicherer gestalten! Um die Sicherheit der Menschen, die zu Fuß oder per Fahrrad über den Überweg "Lachweg" müssen zu verbessern, wurde nach einem Ortstermin des Ortsbeirate s entschieden, dass dieser zur Einbahnstraße wird und Kfz in Alt-Eschersheim umgeleitet werden und diesen Überweg nicht nutzen dürfen. Einige Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass insbesondere zu Stoßzeiten einige Verstöße gegen diese Regelungen zu beobachten waren und es auch bereits zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger kam. Des Weiteren berichten Anwohnerinnen und Anwohner, dass der eigentlich zum Schutz des Fußweges aufgestellte Plastikschutzzaun den Fußweg stark einschränkt. Der Magistrat wird gebeten, eine stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Einbahnstraßenregelung am Lachweg zu veranlassen. Außerdem wird er gebeten, den Schutzzaun vom Fußweg auf die Straßenkante zu verschieben, um durch die eigentlich sinnvolle Maßnahme den Fußweg nicht zusätzlich zu verengen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 4
Lachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1255 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 02.12.2021 Betreff: Lachweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg vor der aktuellen Sperrung war bzw. sich entwickelt hat und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte; 2. ob das Wohngebiet "Im Mellsig"/Bonameser Straße durch die Schließung nicht zusätzlich belastet wird, eventuelle Streckenführung durch eine Straße, parallel zur Bonameser Straße; 3. ob der Schulweg noch sicher von Grundschülern bewältigt werden kann; 4. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge der Alternativstrecken sein wird und welche zusätzlichen Kapazitäten auf diese Strecken zukommen werden; 5. wie Passanten mit Doppelkinderwagen und Radfahrer mit Anhänger in Zukunft vom westlichen in den östlichen Teil von Eschersheim kommen können und auch umgekehrt; 6. wie die Nahversorgung verbessert werden kann, denn die Einwohner vom östlichen Teil Eschersheims (Zehnmorgenstraße und Seitenstraßen, Im Geeren, Anne-Frank-Straße) werden nur mit großem Umweg zum REWE-Markt in der Maybachstraße gelangen können. Sonst bleibt nur der Nahkauf in der Straße A m Lindenbaum. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, umgehend die Verkehrsplanung nach Schließung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Lachweg vorzustellen. Begründung: Eschersheim ist durch die Stadtbahnstrecke, die leider nie zur U-Bahn-Strecke wurde, bereits zweigeteilt und jetzt kommt noch die verstärkte Trennung durch die Main-Weser-Strecke hinzu. Die Verkehrsbelastung, insbesondere der Straßen Alt-Eschersheim und Bonameser Straße, wird erheblich zunehmen und die Querungen schwieriger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 896 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2601 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1226 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradampel Grillparzerstraße/Henry-Budge-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1254 entstanden aus Vorlage: OF 148/9 vom 16.11.2021 Betreff: Fahrradampel Grillparzerstraße/Henry-Budge-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit die Schaltung der Fahrradampel zwischen Grillparzerstraße und Henry-Budge-Straße zur Querung der Straße Am Dornbusch optimiert werden kann. Derzeit zeigt besagte Ampel oft Rot, obwohl Fahrzeuge auf der Straße Am Dornbusch ohnehin nicht fahren können, da die Kfz-Ampel zur Querung der Eschersheimer Landstraße auf Rot steht und es zu Rückstaus kommt. Die vorverlagerte Kfz-Ampel auf Höhe der Henry-Budge-Straße ist in diesen Situationen jedoch weitestgehend Grün und hindert somit Radfahrer an einer ordnungsgemäßen Querung der Straße Am Dornbusch. Begründung: Die Schaltung der Fahrradampel sollte vor allem vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Radroute als sinnvolle Alternative zur Eschersheimer Landstraße optimiert werden, um die Attraktivität der Route zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 597 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1271 entstanden aus Vorlage: OF 68/3 vom 24.06.2021 Betreff: Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen dem Eschenheimer Turm und dem Dornbusch auf 30 km/h abzusenken. Begründung: Zur Bekämpfung der Klimakrise und Verbesserung der Wohnqualität in den direkt an die Eschersheimer Landstraße angrenzenden Wohngebieten ist es dringend notwendig, den CO2-Ausstoß, die Feinstaubbelastung sowie die Lärmbelastung zu begrenzen. Im Sinne einer aufgrund der Klimakrise dringend notwendigen Verkehrswende ist es nötig, den motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt und in innenstadtnahen Bereichen stark zu reduzieren. CO2-Ausstoß, Feinstaubbelastung, aber auch die Lärmbelastung müssen begrenzt werden. Hierzu ist eine Geschwindigkeitsreduzierung das passende Mittel. Auch hinsichtlich der Vision Zero ist die Geschwindigkeitsreduzierung ein wichtiges Instrument. Tempo 30 hat zusätzlich den Vorteil, dass auch Radfahrende die grüne Welle erreichen können. Des Weiteren kann die Fahrbahnbreite bei geringerer Geschwindigkeit reduziert werden, sodass gegebenenfalls sogar eine stärkere Begrünung des Bereichs möglich wäre, was angesichts der vierspurigen Straße und des bundesweiten Hitzerekords im Westend dringend gebraucht wird. Da die Eschersheimer Landstraße die Grenze zwischen Nordend und Westend bildet, sieht sich der Ortsbeirat 3 hier in der Verantwortung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Antrag vom 18.05.2022, OF 301/3 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Hinweis „Bitte Motor abschalten“ wieder anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1258 entstanden aus Vorlage: OF 156/9 vom 14.11.2021 Betreff: Hinweis "Bitte Motor abschalten" wieder anbringen An der Bahnüberführung Lachweg ist derzeit der motorisierte Verkehr nur von der Seite Nußzeil herkommend zulässig. Just auf dieser Seite der Schranke befindet sich aber kein Hinweis mehr, den Motor bei geschlossener Schranke abzuschalten. Bei geschlossener Schranke stehen die Pkw dort teilweise mit laufendem Motor. Der Magistrat wird gebeten, ein entsprechendes Hinweisschild (wieder) anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7
Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0
Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1034 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 21.10.2021 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, insbesondere sind folgende Fragen zu klären: 1. Wie kann der Pkw- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden? 2. Wie können der Fuß- und der Radverkehr sowie das Cars haring im Viertel gestärkt werden, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten? Ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? 3.Wo können Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden? Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 495 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 entstanden aus Vorlage: OF 66/3 vom 22.06.2021 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Magistrat wird dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar 1. vor der Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle eines Autoabstellplatzes aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden; 2. bei der Eckenheimer Landstraße 74/Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft Blumenbar (Hausnummer 74) Fahrradbügel anstelle eines Autoab stellplatzes aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor der Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autoabstellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor der Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrerinnen und Autofahrer (widerrechtlich), die das Eiscafé Eis Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts Blumenbar denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 Antrag vom 27.08.2024, OF 750/3 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsberuhigung Heinestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 82/3 vom 21.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Heinestraße Vorgang: OM 6984/20 OBR 3; ST 732/21 Der Magistrat wird gebeten, durch das Amt für Straßenbau und Entwicklung ein Konzept zur Beruhigung der Verkehrssituation in der Heinestraße zu erarbeiten. In der Heinestraße gab es vor zwei Jahren eine Baustelle, die eine vollständige Sperrung zum Bornwiesenweg und die Einrichtung einer provisorischen Sackgasse erforderlich machte. Trotz dieser Einschränkung konnten sämtliche Zufahrten und Andienungen erfolgen, die Anwohner empfanden die Baustellensituation sogar besser als den Normalzustand. Nennenswerte Auswirkungen auf benachbarte Straßen gab es keine. Die Ein- und Ausfahrtsituation der Straße an der Eschersheimer Landstraße und zum Bornwiesenweg erscheint auch dem Ortsbeirat verbesserungswürdig, unübersichtliche Stellen können verbessert werden und unnötig großer Straßenverkehrsraum kann zugunsten von Fußgängerwegen und Aufenthaltsflächen gewonnen werden. Der Kinderbeauftragte war in Vorgesprächen beteiligt und unterstützt das Anliegen, im Sinne von besserer Einsehbarkeit in Einmündungsbereiche für Kinder und für Schulwegsicherungen. Im Einzelnen sollen folgende Punkte geprüft werden: 1. Verschmälerung des Straßenraums sowohl an der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße als auch an der Ausfahrt zum Bornwiesenweg (Gehwegnasen, Fahrradbügel, Aufenthaltsfläche, Begrünung, Bänke); 2. Hervorhebung und Verbreiterung des Fahrradstreifens entlang der Eschersheimer Landstraße an der Einmündung zur Heinestraße; 3. Prüfung der Parkplatzsituation nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung, gegebenenfalls Reduzierung der Anzahl von Parkmöglichkeiten oder Verschwenkung der Straßenführung; 4. Aufstellung von Bänken auf den breiten Bürgersteigen im mittleren Abschnitt der Heinestraße und unter Umständen Blumenbeete für Urban Gardening. Begründung: Die Heinestraße erfüllt keine übergeordnete Funktion im Einbahnstraßengeflecht des Quartiers. Sie dient hauptsächlich der Zufahrt der Anwohnenden. Alle anderen Verkehre können problemlos über die benachbarten Straßen abgewickelt werden. Während Bauarbeiten von Januar bis August 2019 mit der Sperrung der Straße am östlichen Ende zum Bornwiesenweg konnte modellhaft die gewünschte Situation schon einmal erlebt werden. Die Müllabfuhr konnte erfolgen, ebenso alle Einfahrten und Wendemanöver in der Straße. Wegen des geringen Durchgangsverkehrs wirkte sich die Sperrung nicht nachteilig auf umliegende Straßen aus. Die Beruhigung der Straße war hingegen ein Gewinn für das nachbarschaftliche Leben und soll nun in angepasster Form dauerhaft eingerichtet werden. Der Einmündungsbereich der Heinestraße in den Bornwiesenweg ist außergewöhnlich großzügig dimensioniert, und so viel Platz ist für den Verkehrsfluss überhaupt nicht erforderlich. Stattdessen sollen großzügige Bürgersteige und vorgezogene Gehwegnasen angelegt werden. Der Kinderbeauftragte weist ausdrücklich darauf hin, dass die Querung an dieser Stelle für Kinder ausgesprochen schlecht ist. Die Einmündung aus der Eschersheimer Landstraße verleitet wegen des flachen Abbiegewinkels zu schneller Fahrweise. Der Fahrradweg entlang der Eschersheimer Landstraße ist schlecht einsehbar und soll abgesichert werden. Es kommt sogar zu Querungen der Hauptstraße aus der gegenüberliegenden Hansaallee, womit niemand rechnet und deshalb gefährliche Situationen entstehen. Die Heinestraße hat im mittleren Abschnitt schöne breite Bürgersteige. Es soll geprüft werden, ob hier Bänke zum Verweilen aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6984 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 732 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 494 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1033 entstanden aus Vorlage: OF 101/3 vom 18.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar misst die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter, die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50 Meter) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muss über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heinestraße und der circa 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Pkw aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 744 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fußgänger- und Radüberweg in der Eschersheimer Landstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 18.10.2021 Betreff: Fußgänger- und Radüberweg in der Eschersheimer Landstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der von der Miquelallee (B 8, stadteinwärts) in die Eschersheimer Landstraße abbiegende Verkehr darauf hingewiesen wird, dass gleichzeitig die Ampel für zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Eschersheimer Landstraße Grün zeigt. Hierbei ist an eine blinkende orange Warnlampe und an das Rot-E infärben des Überwegs zu denken. Begründung: Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Der Überweg ist Teil einer wichtigen Schul- und Kita-Route (Adorno-Gymnasium, Holzhausenschule, Philipp-Holzmann-Schule, Kita Stralsunder 22a) und muss auch aus diesem Grund sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 510 Aktenzeichen: 32 1
Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2021, OF 116/9 Betreff: Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Eschersheimer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Dornbusch sichere und breite Radfahrstreifen in beiden Richtungen anzulegen und diese Lücke im Radverkehrsnetz endlich zu schließen Begründung: Der einspurige Ausbau der Eschersheimer Landstraße war mit vielen Befürchtungen verbunden und KritikerInnen befürchteten Verkehrschaos mit Staus auf Einfall- und Ausfallstraßen, mehr Belastung durch Abgase und die schwierigere Belieferung von HändlerInnen. Die Bedenken scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Die EinzelhändlerInnen an der Eschersheimer Landstraße sind, entgegen ihren ursprünglichen Befürchtungen, zufrieden. Auch im Berufsverkehr läuft der Verkehr flüssig und die Parkplatzsuche ist nicht schwieriger geworden, da der Parkraum schon immer knapp war. Der Autoverkehr rollt sehr geordnet auf der linken Fahrspur und RadfahrerInnen können wesentlich sicherer und angenehmer, mit weniger Angst besetzt, den rechten Fahrstreifen für sich nutzen. Im Gegensatz zum südlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, wo sich RadfahrerInnen am Fahrbahnrand, eingequetscht zwischen parkenden und sich überholenden Autos, durchkämpfen müssen. Der mit einer Linie abgetrennte Fahrstreifen für RadfahrerInnen, im besten Fall rot markiert, der bei Bedarf von Autos überfahren werden darf, bietet mehr Platz. RadfahrerInnen, die langsamere RadlerInnen überholen wollen, können das, ohne die Spur verlassen zu müssen. Der offensichtlich gelungene Umbau der Eschersheimer Landstraße kann als Beleg dafür gesehen werden, dass sich die Verkehrssituation auf den Ein- und Ausfallstraßen durchaus verbessern lässt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenQuartiersgarage im Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsspiegel An den Weiden/Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 715 entstanden aus Vorlage: OF 85/9 vom 30.08.2021 Betreff: Verkehrsspiegel An den Weiden/Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke An den Weiden/ Eschersheimer Landstraße einen Spiegel zu montieren, da es an dieser Stelle häufiger zu Unfällen kommt. Begründung: Es handelt sich um eine gefährliche Kurve bzw. Einfahrt in die Eschersheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenZiehenschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 565 entstanden aus Vorlage: OF 75/9 vom 06.07.2021 Betreff: Ziehenschule Seit Langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklassen für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag in der Nacht vom 22. auf den 23.03.2021 können die fünf Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er-Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, sodass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden kann. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus/Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e. V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem ABI verhandelt, ob fünf Räume in der Eschersheimer Landstraße und fünf Räume der zurzeit leer stehenden Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallenkapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und drei Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf sechs Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden; 2. die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustellen; 3. der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind; 4. der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2263 Antrag vom 10.01.2022, OF 173/9 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 299 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 35
Auch in Zukunft keine Autos auf Nidda-Uferweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 564 entstanden aus Vorlage: OF 74/9 vom 07.07.2021 Betreff: Auch in Zukunft keine Autos auf Nidda-Uferweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen , dass durch geeignete Maßnahmen auch künftig keine Autos von der Straße Im Uhrig auf den Weg nördlich der Tennisplätze gelangen können, um ihr Ziel, das Eschersheimer Freibad, zu erreichen. Dies betrifft ebenso die Straßen An der Nachtweide und Bonameser Straße. Auch hier sollte keine Zufahrt für Pkw zum Nidda-Uferweg möglich sein. Anlieger dagegen benötigen weiterhin Zufahrt. Begründung: Eine falsche Navi-Route von Google führte im Juni viele Autofahrer auf dem Weg ins Eschersheimer Freibad auf den Nidda-Radweg in die Sackgasse. So wie das Problem auftauchte, kann dies nach Erfahrungen mit den Internet-Giganten erneut geschehen. Deswegen ist dafür zu sorgen, dass sich solche chaotischen Zustände nicht wiederholen. Das Nidda-Ufer muss langfristig frei vom Autoverkehr bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1918 Aktenzeichen: 32 1
Baumscheiben an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 559 entstanden aus Vorlage: OF 55/9 vom 23.06.2021 Betreff: Baumscheiben an der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die vorhandenen kleinen Baumscheiben auf der östlichen Seite an der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße zu vergrößern und zu bepflanzen. Begründung: In diesem Bereich ist der Bürgersteig sehr breit. Größere Baumscheiben würden nicht stören, sondern aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 556 entstanden aus Vorlage: OF 30/9 vom 19.05.2021 Betreff: Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich Eschersheim und Dornbusch auf 40 km/h herabzusetzen Begründung: In der Frankfurter Stadtpolitik gibt es eine breite Mehrheit zu dem Vorhaben des Verkehrsdezernates, die Geschwindigkeit auf den Straßen in der Innenstadt auf 40 Kilometer pro Stunde zu beschränken. Diese am wenigsten einschränkende Maßnahme für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt den meisten Nutzen. Die Einführung von Tempo 40 im Vorrangnetz verbessert die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr lässt sich eindeutig verbessern, da die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Autos und Radfahrern verringert werden und die Bremswege der Autos sich verkürzen. Dies ist unabhängig vom Lückenschluss des Radwegnetzes im Bereich der Eschersheimer Landstraße, der zudem nicht vervollständigt wurde. Gleichzeitig nehmen die Geschwindigkeitsunterschiede zunächst zwischen Autos ab, sodass mehr Autos einen Querschnitt passieren können, also die Leistungsfähigkeit an Kreuzungen erhöht werden kann. Die Eschersheimer Landstraße, eine der wichtigsten Ein- und Ausfallstraßen in Frankfurt, ist im Bereich der Stadtteile Dornbusch und Eschersheim durch größtenteils dichte Wohnbebauung und die Teilung durch die U-Bahn-Führung gekennzeichnet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h würde eine Senkung der Schadstoffbelastung bedeuten und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMehr Mülleimer im Bereich des Sportplatzes Heddernheim und der U-Bahn-Station
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 30/8 Betreff: Mehr Mülleimer im Bereich des Sportplatzes Heddernheim und der U-Bahn-Station Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mehr öffentliche Mülleimer im Bereich Alexander-Riese-Weg / An der Sandelmühle auf dem Weg zur U-Bahn Station Heddernheim aufzustellen. Begründung: Auf der Strecke vom Heddernheimer Sportplatz zur U-Bahn Station befinden sich keine Mülleimer. Gäste des Eschersheimer Freibades und des Sportplatzes entsorgen oft nach ihrem Besuch den Müll auf dem Weg oder der Böschung zur Nidda. Ebenfalls wird diese Strecke gerne von Hundebesitzern genutzt, die ein Entsorgungsproblem mit den Kotbeuteln haben. Um ein besseres und sauberes Erscheinungsbild des Naherholungsgebietes zu gewährleisten, ist es sinnvoll ausreichend Mülleimer aufzustellen und diese regelmäßig zu leeren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin im Sinne der Vorlage tätig werden wird und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 270 entstanden aus Vorlage: OF 52/9 vom 27.05.2021 Betreff: Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke Vorgang: OM 5870/20 OBR 9; ST 1266/20 Der Magistrat wird gebeten, eine legale Möglichkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu schaffen, die es ermöglicht, von der Maybachstraße in Richtung Weißer Stein (stadteinwärts) zu fahren. Zurzeit ist dies nicht möglich, ohne verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung den vorhandenen schmalen Radweg zu nutzen. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1266, wird verwiesen. Begründung: Schon lange haben Radfahrerinnen und Radfahrer ein Problem, von der Maybachstraße kommend zur U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" zu gelangen. In der Zukunft sollen die Abgänge der neuen S 6-Haltestelle direkt von der Maybachbrücke abgehen, die ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern gut erreichbar sein sollten. Aufgrund der engen Verhältnisse Radweg/Fußweg muss es auch zur Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine legale Möglichkeit zur Nutzung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5870 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1871 Aktenzeichen: 66 6
Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 264 entstanden aus Vorlage: OF 46/9 vom 09.06.2021 Betreff: Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 24/18; OM 3372/18 OBR 9; ST 790/19 Der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme vom 29.04.2019, ST 790, versprochenen Bau nunmehr zeitnah umzusetzen, um eine barrierefreie Lösung für die Treppe, die die Thielenstraße mit der Maybachbrücke verbindet, zu schaffen. Begründung: Die Treppe ist der kürzeste Weg zur Maybachbrücke und damit zu dem zukünftigen S-Bahnsteig. In der jetzigen Form stellt sie ein Hindernis für alle Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen dar und verhindert die barrierefreie Erreichbarkeit der Maybachbrücke über die Thielenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3372 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 790 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1870 Antrag vom 14.03.2022, OF 220/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1909 Aktenzeichen: 66 0
Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 93 entstanden aus Vorlage: OF 5/3 vom 22.04.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucherinnen und Parkbesucher zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter, sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Park kommend zunächst die Hammanstraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Eysseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren, auch die Buslinie M36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammanstraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1
Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 7/9 vom 22.04.2021 Betreff: Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Main-Weser-Bahnstrecke wird die Unterführung am Eschersheimer Friedhof ab dem 3. Mai 2021 voraussichtlich bis 2023 geschlossen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird ein Umweg über die Maybachbrücke empfohlen. Die Unterführung wird von sehr vielen Menschen auf dem Weg zum Weißen Stein oder in Richtung Alt-Eschersheim genutzt. Des Weiteren ist dieser Weg ein offizieller Fahrradweg hin zum Freibad Eschersheim und zur Nidda. Vor allem aber ist er ein Weg, den viele Schulkinder der Fried-Lübbecke-Schule und der IGS Eschersheim nutzen. Der Wegfall einer Querungsmöglichkeit an dieser Stelle bedeutet für viele Eltern, dass sie ihre Kinder möglicherweise nicht mehr alleine in die Grundschule gehen lassen möchten, weil sie die Gefahr von illegalen Gleisquerungen durch ihre Kinder, um den Schulweg abzukürzen, befürchten. Der Magistrat wird daher gebeten, für eine in der Nähe gelegene Fußgängerüberführung beispielsweise in Form einer Holztreppe oder eine andere geeignete Lösung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel Eschersheimer Landstraße 81-83
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7246 entstanden aus Vorlage: OF 1340/2 vom 18.02.2021 Betreff: Fahrradbügel Eschersheimer Landstraße 81-83 Der Magistrat wird gebeten, auf dem breiten Fußweg der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummern 81-83 (siehe Foto) Fahrradbügel aufzustellen und weiterhin zu prüfen, ob dort auch ein Abstellplatz für Lastenfahrräder eingerichtet werden kann (bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten). Begründung: Bitte von Bewohnern. Und Hinweis der Stadt, dass im Rahmen des Pilotprojekts "Parkplätze für Lastenräder" noch Standortvorschläge gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1138 Aktenzeichen: 66 2
Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 07.01.2021 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden, ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Bei der Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dadurch sollen sich einerseits auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und andererseits soll eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen geschaffen werden. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen durch den Versuch auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln. Mit den Ergebnissen lässt sich auch der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Aktenzeichen: 66 2
Bebauungsplan Nr. 889 „An der Sandelmühle“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 632/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat dem Entwurf des Bebauungsplanes kein Konzept zur Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation vorangestellt hat. Vielmehr verweist er darauf, dass die "bestehenden allgemeinen Verkehrsprobleme im Umfeld . . im Rahmen des Bebauungsplanes nicht zu lösen" sind (S. 19). Die Stadtverordnetenversammlung hält diese Feststellung für unbefriedigend, denn im besten Fall erhalten neue Wohngebiete auch eine ausreichende Infrastruktur. Das gilt auch für die Verkehrsanbindung dieses neuen Wohngebietes, die ausschließlich über den überlasteten Bahnübergang Kupferhammer/Sandelmühle erfolgen soll. In Spitzenzeiten gibt es hier an der Schranke heute schon Wartezeiten von bis zu 20 Minuten. Um aus der Not eine Tugend zu machen, wird das Entwicklungsgebiet vom Magistrat kurzerhand zum "autoarmen" Wohngebiet erklärt, auch wenn geplante Tiefgaragen und Stellplätze zeigen, dass die Stadtplanung hier realitätsbezogen von normalem Autoverkehr ausgeht. In Kombination mit den bereits heute auf der Straße An der Sandelmühle bestehenden Kraftfahrzeugbewegungen (Siedlung Brühlfeld, Anwohner Sandelmühle, Gewerbebetrieb Diehl-Aerospace, Camping-Platz mit Hotel/Restaurant, Kleingartenverein Brühlwiese, P+R-Nutzungen am U-Bahnhof Heddernheim, Fußballplatz SV 07 Heddernheim, Freibad Eschersheim usw.) wird dies trotz optimaler ÖPNV-Erschließung zu einem verkehrlichen Desaster führen. Zudem wird es den Schleichverkehr über den Alexander-Riese-Weg erhöhen. Damit das geplante Wohngebiet auf dieser Brachfläche jetzt dennoch zügig verwirklicht werden kann, soll der Bebauungsplan mit Maßgaben beschlossen werden. Dies vorausgeschickt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Vorlage M 14 / 21 mit folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Der Magistrat stellt eine Erweiterung der Erschließungskapazität für Kraftfahrzeuge sicher. Er wird beauftragt, den folgenden Lösungsansatz zur Vermeidung eines absehbaren Verkehrskollaps am Bahnübergang Hessestraße/Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Sandelmühle umzusetzen: Zweite Erschließung im Bereich "Kaltmühle" (nördlich Urselbach) oder in Höhe "An den Mühlwegen" (südlich Urselbach) mit Lenkung der zu- und abfließenden Verkehrsströme innerhalb des Plangebietes und dadurch Verteilung auf zwei Engpunkte (z.B. als Ein- und Ausfahrt) an den Bahnübergängen anstelle der geplanten Ringerschließung allein über die Zufahrt "An der Sandelmühle". Das in dem Bebauungsplan ausgewiesene Baufeld wird nicht weiter verfolgt, da es einer einer späteren Neubewertung der Situation entgegen steht; der geringfügige Bauflächenverlust durch die zweite nördliche Zufahrt ist durch eine höhere Baudichte im Zentrum des Plangebiets auszugleichen. 2. Der Magistrat stellt Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat alle Zahlen und Berichte zu der Verkehrszählung vom März 2012 offen zur Verfügung. Er stellt zudem die Fahrgastzahlen der im Kreuzungsbereich Sandelmühle/Kupferhammer oftmals im Stau stehenden Buslinie 29 Nieder-Erlenbach-Hohe Brück / Nordwestzentrum zur Verfügung, gegliedert nach Gesamtzahlen und Fahrgastzahlen aus dem Einzugsbereich der Bushaltestellen Emil-v.-Behring-Straße, Sebastian-Kneipp-Straße, Sandelmühle, Zeilweg, Oberschelder Weg. 3. Der Magistrat prüft zur Entlastung der Fahrtzeiten auf der Olof-Palme-Straße im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 Lurgigelände eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße zwischen Lurgiallee und Marie-Curie-Straße/A661. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die Interessen des nichtstörenden Gewerbebetriebs An der Sandelmühle 13 (Betriebszeiten tagsüber und nachts, verkehrliche Erreichbarkeit usw.) gewahrt werden. 5. Der Magistrat realisiert die geplante Fahrradstraße auf der Straße "An der Sandelmühle" zwischen Bahnübergang und Alexander-Riese-Weg (ST 1998 v. 23.11.2020) vorerst nicht. Stattdessen ist zunächst eine aktuelle Radverkehrszählung sowie eine Radverkehrsprognose inklusive der voraussichtlichen Zweirad-Mobilität im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet durchzuführen, um den Bedarf für eine derartige Priorisierung des Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt zu belegen, der eine Erschließungsfunktion u.a. für einen wichtigen Gewerbebetrieb besitzt. 6. Der Magistrat plant für die Gemeinbedarfsfläche "Kita", die sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang befindet, separate Hol- und Bringflächen ein, damit der Verkehrsfluss auf der Straße "An der Sandelmühle" in den jeweiligen Hol- und Bringzeiten nicht gänzlich zum Erliegen kommt. 7. Der Magistrat prüft auf den Baufeldern für Mehrfamilienhäuser die Realisierung einer Seniorenwohnanlage, die speziell älteren Menschen aus Heddernheim, die gerne im Stadtteil bleiben wollen, wohnortnahes altersgerechtes Wohnen ermöglicht. 8. Der Magistrat sorgt für eine ausreichende Anzahl von Ladestationen für E-Mobilität in den Tiefgaragen der geplanten Blockbebauung. 9. Der Magistrat stellt im Plangebiet eine ausreichende Zahl oberirdisch angelegter abschließbarer Abstellplätze für E-Bikes und Lastenfahrräder zur Verfügung. 10. Der Magistrat legt dar, warum er neben den Erfahrungswerten der Anwohner und dort befindlichen Firmen selbst den dringenden Appell der Verkehrsexperten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main "Eine zweite Zufahrt in das Planungsgebiet ist aus verkehrspolizeilicher Sicht unbedingt erforderlich." (Stellungahme 17) nicht berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 632/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenHöchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Eschersheimer Landstraße einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 936/9 Betreff: Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Eschersheimer Landstraße einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich Eschersheim und Dornbusch auf Tempo 40 km/h herab zu setzen Begründung: In der Frankfurter Stadtpolitik gibt es eine breite Mehrheit zu dem Vorhaben des Verkehrsdezernates, die Geschwindigkeit auf den Straßen in der Innenstadt auf 40 Kilometer pro Stunde zu beschränken. Diese am wenigstens einschränkende Maßnahme für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt den meisten Nutzen. Die Einführung von Tempo 40 im Vorrangnetz verbessert die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr lässt sich eindeutig verbessern, da die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Autos und Radfahrern verringert werden und die Bremswege der Autos sich verkürzen. Dies ist unabhängig vom Lückenschluss des Radwegnetzes im Bereich der Eschersheimer Landstraße, der zudem nicht vervollständigt wurde. Gleichzeitig nehmen die Geschwindigkeitsunterschiede zunächst zwischen Autos ab, so dass mehr Autos einen Querschnitt passieren können, also die Leistungsfähigkeit an Kreuzungen erhöht werden kann. Die Eschersheimer Landstraße, eine der wichtigsten Ein-und Ausfallstraßen in Frankfurt, ist im Bereich der Stadtteile Dornbusch und Eschersheim durch größtenteils dichte Wohnbebauung und die Teilung durch die U-Bahn-Führung gekennzeichnet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf das Tempo 40 km/h würde eine Senkung der Schadstoffbelastung bedeuten und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 936/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenAusbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenDer Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenNeues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2020, OM 7007 Betreff: Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren Vorgang: OM 6820/20 OBR 9 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 29.10.2020, OM 6820, durch die Vorlage OM 7007 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, das DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeckschicht im Kaltverfahren) auf folgenden Straßen anzuwenden: a) Grillparzerstraße; b) Jean-Paul-Straße; c) Ganghoferstraße; d) August-Scheidel-Straße. Die Straßenoberfläche dieser Straßen befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, speziell die ersten drei genannten Straßen sind überregionale Fahrradrouten, die Grillparzerstraße als Nord-Süd-Verbindung parallel zur Eschersheimer Landstraße und die Jean-Paul-Straße als Ost-West-Verbindung bei der Planung des Grünen Ypsilons. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Straßen im Ortsbezirk 9 für das DSK-Verfahren noch geeignet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6820 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 642 Aktenzeichen: 66 5
Heinestraße in Sackgasse umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 990/3 vom 16.11.2020 Betreff: Heinestraße in Sackgasse umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Die Zufahrt soll nur noch über die Eschersheimer Landstraße möglich sein. Am Ende der Sackgasse vor der Einmündung in den Bornwiesenweg solle n eine Absperrung durch Poller und ein Wendehammer errichtet werden. Die Zufahrt soll durch abschließbare Poller im Notfall für die Feuerwehr möglich sein. Der Wendehammer soll nach Möglichkeit durch vorgezogene Bürgersteige platzähnlich gestaltet werden. Begründung: Während Bauarbeiten war die beschriebene Situation schon einmal provisorisch gegeben und hat sich gut bewährt. Die Heinestraße hat keinen nennenswerten Durchgangsverkehr und die Sperrung wirkte sich nicht nachteilig auf umliegende Straßen aus. Die Beruhigung der Straße war hingegen ein Gewinn für das nachbarschaftliche Leben. Die Umwandlung in eine Spielstraße ist nicht erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 732 Antrag vom 03.05.2021, OF 26/3 Antrag vom 21.08.2021, OF 82/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1032 Aktenzeichen: 32 1
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Straßenneigung und Entwässerung Alexander-Riese-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 608/8 Betreff: Straßenneigung und Entwässerung Alexander-Riese-Weg Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Am Alexander-Riese-Weg wurde kürzlich die Fahrbahn erneuert und Parkplätze abmarkiert. Allerdings sammelt neuerdings nach Regenfällen etwa kurz vor dem "Knick" zur neuen Niddabrücke Richtung Eschersheimer Schwimmbad eine Riesenpfütze, die verkehrsbehindernd ist. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, den geschilderten Sachverhalt zu überprüfen und die Straßenoberfläche in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 608/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 608/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 608/8 wird zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6820 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 19.10.2020 Betreff: Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren Der Magistrat wird gebeten, das DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeck schicht im Kaltverfahren) auf folgenden Straßen anzuwenden: 1. Grillparzerstraße; 2. Jean-Paul-Straße; 3. Ganghoferstraße; 4. August-Scheidel-Straße. Die Straßenoberfläche dieser Straßen befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, speziell die ersten drei genannten Straßen sind überregionale Fahrradrouten, die Grillparzerstraße als Nord-Süd-Verbindung parallel zur Eschersheimer Landstraße und die Jean-Paul-Straße als Ost-West-Verbindung bei der Planung des Grünen Ypsilons. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2020, OM 7007 Aktenzeichen: 66 5
Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 897/9 vom 19.10.2020 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrradfahrer auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehrs auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten, zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Tenor genannten Teilstück des Fahrradschutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten, auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 479 Aktenzeichen: 32 1
Drängelgitter an der Ecke Malßstraße/Eschersheimer Landstraße anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 902/9 Betreff: Drängelgitter an der Ecke Malßstraße/Eschersheimer Landstraße anbringen An der beschriebenen Ecke befindet sich ein Zebrastreifen. PKWs halten häufig den vorgeschriebenen Abstand von 5m vor einem Zebrastreifen nicht ein und parkem sehr dicht bis hin auf dem Zebrastreifen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend Drängelgitter anzubringen um Fußgänger*inenn insbesondere Kinder die dort zu Fuß sind zu schützen und das regelwidrige Parken zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 902/9 wird als Auftrag an den Ortsvorsteher zur Vereinbarung eines Ortstermins beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOrtstermin Kreuzung Niedwiesenstraße mit Alt-Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 893/9 Betreff: Ortstermin Kreuzung Niedwiesenstraße mit Alt-Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat und den betreffenden Ämtern an der Kreuzung Niedwiesenstraße/Alt-Eschersheim zu vereinbaren, um eine Lösung für die für Fußgänger*innen und Radfahrende gefährliche Situation an der abknickenden Vorfahrtstraße zu finden. Begründung: Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse ist die Situation an der Kreuzung Niedwiesenstrße / Alt-Eschersheim vor allem für Fußgänger*innen und Radfahrende gefährlich. Der dort angebrachte Verkehrsspiegel ist wegen der aufsteigenden Feuchtigkeit vom Fluss regelmäßig beschlagen. Fußgänger*innen, die die Zebrastreifen an der breitesten Stelle der Niedwiesenstraße queren, berichten, dass sie häufig übersehen werden. Ebenso können Radfahrende, die in von Alt-Eschersheim in die Niedwiesenstraße geradeaus fahren wollen, den über die Niddabrücke entgegenkommenden Verkehr schwer einsehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 893/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenRote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
An der Sandelmühle - Raser ausbremsen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6369 entstanden aus Vorlage: OF 563/8 vom 05.08.2020 Betreff: An der Sandelmühle - Raser ausbremsen Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Straße An der Sandelmühle, beginnend an dem Bahnübergang Sandelmühle bis zum Alexander-Riese-Weg, mit Piktogrammen zu versehen, die auf die 30- km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Begründung: Nach mehreren Beinaheunfällen zwischen Fußgängern, Fahrradfahrern und den viel zu schnell fahrenden Pkws und aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Pkws diese Straße als Abkürzung in Richtung Eschersheim nutzen, braucht es ein visuelles Zeichen analog zur Olof-Palme-Straße. Die Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung an beiden Enden des Straßenzuges reichen hier nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1998 Aktenzeichen: 32 4
Neue Papierkörbe für den Grünzug Klimsch-Anlage/Sinaipark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 818/9 vom 12.06.2020 Betreff: Neue Papierkörbe für den Grünzug Klimsch-Anlage/Sinaipark Die Planungen für das Grüne Ypsilon sehen eine direkte Wegeverbindung zwischen Ginnheim - Dichterviertel und Sinaipark mittels eines neuen Überwegs über die Eschersheimer Landstraße vor. Auch sollen die Wege für Radfahrer ertüchtigt werden. Dies wird sicher zu einer höheren Passantenfrequenz speziell in der Klimsch-Anlage führen. Bereits heute während der Corona-Krise quellen die Papierkörbe z. B. im angrenzenden Sinaipark ständig über und der Inhalt wird von Krähen weiter verteilt. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, dafür krähensichere Behälter vorzusehen und auch mindestens einen Großbehälter vom Typ #cleanffm, wie sie bereits am Mainufer im Einsatz sind, aufzustellen. Die Stadt sollte sich ein Beispiel an der Partnerstadt Lyon nehmen, die am Rhôneufer sogar Körbe mit 600 Litern Fassungsvermögen aufgestellt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1676 Aktenzeichen: 67 0
Klimsch-Anlage als zentrale Fahrradroute
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6264 entstanden aus Vorlage: OF 817/9 vom 12.06.2020 Betreff: Klimsch-Anlage als zentrale Fahrradroute Bei der Planung des Grünen Ypsilons ist eine Fahrradroute vorgesehen, die von Bockenheim über die Platenstraße und die Klimsch-Anlage in den Sinaipark führen wird. Im nächsten Jahr ist mit dem Baubeginn an der Einmündung Klimsch-Anlage in die Eschersheimer Landstraße zu rechnen, wo eine Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße realisiert werden soll. Die Vorplanung sieht ebenfalls vor, die Wege aufgrund des zunehmenden Radverkehrs mit einer Asphaltdecke zu versehen, in der Klimsch-Anlage sind Maßnahmen zur Entzerrung von Rad- und Fußgängerverkehr angedacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten, was genau man sich unter einer solchen Entzerrung vorzustellen hat. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Baupläne im Ortsbeirat 9 vorab vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1609 Aktenzeichen: 66 0
Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6283 entstanden aus Vorlage: OF 897/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den schmalen Grünstreifen auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Cronstettenstraße und Alleenring zu entsiegeln und als "Bienenstreifen" mit Blumen als Wildblumenwiese zu gestalten. Begründung: Leider ließ sich die Idee der Baumpflanzungen leitungsbedingt nicht umsetzen. Eine Blumenwiese wäre sicherlich trotz Leitungen möglich. Auch wenn der Streifen sehr schmal ist, müssen alle innerstädtischen Möglichkeiten zur Begrünung und Entsiegelung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1832 Aktenzeichen: 67 0
Parksituation Am Grünen Graben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6269 entstanden aus Vorlage: OF 824/9 vom 12.06.2020 Betreff: Parksituation Am Grünen Graben Momentan ist auf der Straße Am Grünen Graben auf einem Teilstück (nördliche Seite) das halbhüftige Parken erlaubt. Generell ist der Parkdruck in der Straße Am Grünen Graben und Am Weigelsgarten sehr hoch. Anwohner stellen ihre Kraftfahrzeuge auch in den Kurven ab, was insbesondere für die Kinder auf dem morgendlichen Schulweg zu Gefahrensituationen führt. Bei Gestattung des halbhüftigen Parkens bzw. des Schrägparkens wird der Parkdruck gemindert. Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten der Straße Am G rünen Graben von der Straße Im Uhrig bis zum Birkholzweg das halbhüftige Parken zu gestatten bzw. wenn die Breite dies erlaubt, das Schrägparken auf einer Seite einzuführen. Gleichzeitig wird darum gebeten, die Sperrmarkierung in den Kurven zu erneuern bzw. zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1842 Aktenzeichen: 66 3
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