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PAR_6805_2025 § 6805

Einrichtung eines Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz -

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

44

Beschlussdatum

6. November 2025

Gremiensitzung

6. November 2025

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die ABG Holding auf, Entmietungsmaßnahmen im Nordend zu stoppen und eine sozialverträgliche Sanierung durchzuführen. Ziel ist es, die Verdrängung von Mieter*innen zu verhindern und eine Rückkehrgarantie zu gewährleisten. Dies soll zur Erhaltung des sozialen Wohnraums und der bestehenden Nachbarschaften beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "1. Verhinderung von Entmietung: Die ABG Holding wird aufgefordert, von sämtlichen Entmietungsmaßnahmen in der Gellertsiedlung im Nordend abzusehen. Es werden lediglich Baumaßnahmen unter Einhaltung sozialverträglicher Kriterien vorgenommen, die zu keiner Verdrängung von Mieter*innen führen. 2. Rückkehrgarantie: Alle Mieter*innen erhalten eine verbindliche Garantie auf Rückkehr in ihre angestammten Wohnungen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Alle bestehenden Mietverhältnisse in der Gellertsiedlung bleiben nach der Sanierung unberührt bestehen. 3. Verzicht auf Luxusmodernisierung: Die geplanten Sanierungsmaßnahmen beschränken sich auf notwendige Instandhaltung und energetische Modernisierung ohne luxuriöse Ausstattungsmerkmale. Modernisierungsmaßnahmen ohne Beitrag zum Klimaschutz sind ausgeschlossen. 4. Bereitstellung von Ersatzwohnraum: Allen betroffenen Mieter*innen wird für die Dauer der Sanierung kostenfreier, adäquater Ersatzwohnraum angeboten. Der Ersatzwohnraum muss in Größe und Zustand mit der bisherigen Mietwohnung vergleichbar sein und sich in einer für die Mieter*innen akzeptablen Entfernung zu dieser befinden. 5. Sozialverträgliche Modernisierung: Die energetische Sanierung wird nach dem Prinzip der Warmmietenneutralität vorgenommen." II. Die Vorlage NR 1412 wird abgelehnt.

Verknüpftes Dokument

NR_1381_2025