Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im Waldstadion
Ausschuss für Mobilität und Smart-City
38
8. September 2025
8. September 2025
Antragsteller
CDU
Beschluss
Die Vorlage NR 1304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur spürbaren Verkehrsentlastung der angrenzenden Wohngebiete - insbesondere im Stadtteil Niederrad - bei Großveranstaltungen im Waldstadion zu ergreifen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Dieses soll insbesondere folgende Punkte enthalten: 1. Konsequente personelle Besetzung der bestehenden Durchfahrtssperren im Umfeld des Stadions, insbesondere in Niederrad. Sperren ohne Aufsicht erweisen sich als wirkungslos und müssen vermieden werden. 2. Einrichtung eines kostenlosen Anwohnersystems an Veranstaltungstagen, mit dem sich berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner unkompliziert an Durchfahrtsperren ausweisen können (z. B. durch Ausweise oder Kennzeichenerfassung). 3. Ergänzung des Systems um digitale Lösungen zur kurzfristigen Anmeldung von Besucherinnen und Besuchern, Handwerkerdiensten oder Lieferverkehr durch Anwohnerinnen und Anwohner. 4. Verstärkte verkehrslenkende Maßnahmen an Spiel- und Veranstaltungstagen: a) Ausweisung von Umfahrungen für auswärtige Autofahrer. b) Bessere Ausschilderung für auswärtige Besucher, um den Parkverkehr gezielt aus den Wohngebieten herauszuhalten. c) Erhöhte Unterstützung durch Ordnerdienste und Verkehrslotsen. 5. Gezielte Kommunikation gegenüber Veranstaltungsbesuchern: a) Deutliche Hinweise auf Park-and-Ride-Plätze, Sonderverkehre und das ÖPNV-Angebot. b) Einbindung digitaler Informationskanäle (z. B. Navi-Apps, Veranstalter-Ticketportale) zusätzlich zur Routenführung, die die Wohngebiete umfährt, mit dem Hinweis: ‚Bitte nicht mit dem Auto in Wohngebiete einfahren.' 6. Verpflichtung der Veranstalter zur aktiven Mitwirkung, z. B. bei der Finanzierung von Ordnungskräften, Kommunikation und Systemen zur Verkehrslenkung. 7. Evaluierung der Maßnahmen nach einem Jahr und ggf. Überführung bewährter Elemente in dauerhafte Konzepte zum Schutz der Wohngebiete."