Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
Ausschuss für Mobilität und Smart-City
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8. September 2025
8. September 2025
Zusammenfassung
Diese Anregung fordert die Anschaffung eines mobilen Lärmblitzers durch die Stadtpolizei, um unzulässige Lärmbelästigungen von Kraftfahrzeugen zu sanktionieren. Die Begründung verweist auf die steigende Lärmbelästigung in östlichen Stadtteilen und die Notwendigkeit geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems. Ziel ist es, die Lärmsituation zu verbessern und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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Beschluss
Die Vorlage OA 563 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen, die unzulässige Lärmbelästigungen verursachen, zu sanktionieren. Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzers nicht ausreichen, weil die Einsätze der Kontrolleinheit Autoposer‐Raser‐Tuner (KART) dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus bei der Landespolizei anregen."