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PAR_6392_2025 § 6392 SONSTIGE

Bebauungsplan Nr. 702 Ä3 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 3. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

42

Beschlussdatum

3. Juli 2025

Gremiensitzung

3. Juli 2025

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 702 Ä3 für das Bankenviertel vor, um einen neuen Hochhausstandort zu schaffen. Ziel ist es, die Nutzungsmischung aus Büros, Hotel, Kultur und Gastronomie zu fördern und die Belebung des Stadtraums zu unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Vorlage M 97 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass erst eine Entscheidung zur Verpflanzung und/oder Fällung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans stattfindet, nachdem der Stadtverordnetenversammlung ein Gutachten vorgelegt wurde, dass die Geothermie an diesem Standort problemlos durchgeführt werden kann.

Verknüpftes Dokument

M_97_2025