PAR_6392_2025
§ 6392 SONSTIGE
Bebauungsplan Nr. 702 Ä3 - Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 3. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
42
Beschlussdatum
3. Juli 2025
Gremiensitzung
3. Juli 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 702 Ä3 für das Bankenviertel vor, um einen neuen Hochhausstandort zu schaffen. Ziel ist es, die Nutzungsmischung aus Büros, Hotel, Kultur und Gastronomie zu fördern und die Belebung des Stadtraums zu unterstützen.
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Beschluss
Der Vorlage M 97 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass erst eine Entscheidung zur Verpflanzung und/oder Fällung von Bäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans stattfindet, nachdem der Stadtverordnetenversammlung ein Gutachten vorgelegt wurde, dass die Geothermie an diesem Standort problemlos durchgeführt werden kann.