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PAR_6146_2025 § 6146 ABGELEHNT

Die richtigen Dächer sanieren - keine städtischen Mittel für den „Langen Franz“

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

40

Beschlussdatum

8. Mai 2025

Gremiensitzung

8. Mai 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Auslagerung der IGS Süd bis zum Schuljahr 2026/27, um unhaltbare Zustände an der Schule zu beenden. Die Begründung hebt die Gefahren durch Einsturzgefahr und die unzumutbaren Bedingungen für Schüler und Lehrer hervor. Ziel ist es, eine angemessene Lernumgebung zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 1223 werden dem Magistrat mit folgender Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen: "Der Standort Rosengärtchen sowie eine Auslagerung auf das derzeitige Schulgelände und die angrenzende Straße werden zeitgleich geprüft, um den bestmöglichen Standort für das Interim zu finden. Sollten sich beide Standorte als ungeeignet erweisen, soll geprüft werden, ob ein Bürogebäude in der Nähe angemietet und für die IGS Süd nutzbar gemacht werden kann." Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 1223 lauten: "Der Magistrat wird aufgefordert, die unhaltbaren Zustände an der IGS Süd zu beenden und der Schulgemeinde eine angemessene Lernumgebung zur Verfügung zu stellen. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Spätestens im Sommer 2026 und somit bis zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird die IGS Süd bzw. deren Klassenräume komplett an einen Standort in unmittelbarer Nähe ausgelagert. 2. Die Auslagerung erfolgt vorzugsweise in ein in Holzmodulbauweise errichtetes Interimsgebäude nach den Anforderungen der Schule. 3. Das nahegelegene Grundstück "Rosengärtchen" wird als von Schulgemeinschaft und Ortsbeirat priorisierter Interimsstandort umgehend unter Einbindung aller zuständigen Dezernate und Ämter auf seine Eignung geprüft. 4. Sollte sich herausstellen, dass das Gelände des Rosengärtchens nicht nutzbar ist, soll kurzfristig geprüft werden, ob a) ein Bürogebäude in der Nähe angemietet und für die IGS Süd nutzbar gemacht werden kann oder b) auf dem Schulhof der IGS Süd (weitere) Container, ggf. auch unter Nutzung der Straße, errichtet werden können und die Schule dorthin ausgelagert werden kann." II. Die Ziffer 5. der Vorlage NR 1223 wird abgelehnt.

Verknüpftes Dokument

NR_1223_2025