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PAR_6143_2025 § 6143 SONSTIGE

Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

40

Beschlussdatum

8. Mai 2025

Gremiensitzung

8. Mai 2025

Beschluss

Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten; Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren; 2. ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen‐Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei‐Monats‐Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können.

Verknüpftes Dokument

OA_540_2025