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PAR_6122_2025 § 6122 SCHIEDSPERSON WAHL

Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

40

Beschlussdatum

8. Mai 2025

Gremiensitzung

8. Mai 2025

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, Herrn Heinrich Nagel als Schiedsperson für den Bezirk 10 zu wählen. Dies geschieht gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes und auf Vorschlag des Ortsbeirats 10. Die Wahl soll für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren erfolgen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Heinrich Nagel als Schiedsperson für den Bezirk 10 (Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Bonames, Frankfurter Berg).

Verknüpftes Dokument

M_38_2025