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PAR_6115_2025 § 6115 UEBERWIESEN

Ehemaliges Postgiroamt endlich für schulische Zwecke nutzen

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

40

Beschlussdatum

8. Mai 2025

Gremiensitzung

8. Mai 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, das ehemalige Postgiroamt an der Eckenheimer Landstraße für schulische Zwecke umzubauen und die Stadtverordnetenversammlung über die notwendigen Maßnahmen und Kosten zu informieren. Dies ist notwendig, da der Standort seit über zwei Jahren ungenutzt ist und die Schaffung von Schulplätzen dringend erforderlich ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 1183 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die angekaufte Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 240-242 (ehemaliges Postgiroamt) endlich für die vorgesehene Nutzung als Standort für zwei Gesamtschulen umzubauen oder sie einem anderen geeigneten Nutzen zuzuführen und 2. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, a) welche Umbauten noch für den Einzug von zwei Gesamtschulen erfolgen müssen; b) wann endlich die zuständigen Ämter mit den Planungen beauftragt werden; c) wie hoch die benötigten Planungsmittel sind und wann und aus welchem Budget sie bereitgestellt werden; d) welcher zeitliche Ablauf für die Sanierung und den Einzug der Schulen vorgesehen ist; e) wie hoch die zu erwartenden Gesamtkosten für einen Umbau des Gebäudes zur schulischen Nutzung sind und wo die Mittel dafür hinterlegt sind; f) welche Maßnahmen genau erfolgen müssen, um das Gebäude energetisch zu ertüchtigen und welche Kosten damit verbunden sind; g) zu welchem Schuljahr die geplanten Neugründungen erfolgen sollen und ob diese direkt in das sanierte Gebäude einziehen können oder zuvor in einem Interim starten; h) wo und wie an diesem Standort entsprechende Sporthallenkapazitäten für den Schulsport von zwei Schulen bereitgestellt werden können."

Verknüpftes Dokument

NR_1183_2025