Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
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5. Mai 2025
5. Mai 2025
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, ein Rauchverbot im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Frankfurt am Main einzuführen. Dies geschieht zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und zur Reduzierung der Belastung durch Passivrauchen. Die Maßnahme entspricht den Empfehlungen der Europäischen Kommission und soll Frankfurt zu einer gesünderen Stadt machen.
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Beschluss
Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf‐Meter‐Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten."