Installation von Photovoltaikanlagen an Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen und auf verkehrsbezogenen Gebäuden
Stadtverordnetenversammlung
39
3. April 2025
3. April 2025
Antragsteller
GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, Photovoltaikanlagen an Lärmschutzeinrichtungen und verkehrsbezogenen Gebäuden in Frankfurt zu installieren, um die Nutzung von Solarenergie zu fördern und die Klimaziele der Stadt bis 2035 zu erreichen. Durch die Integration von Photovoltaik-Modulen soll das Potenzial zur CO2-Einsparung und Energieerzeugung maximiert werden.
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Beschluss
1. Der Magistrat wird beauftragt, sich im Rahmen der entsprechenden Verfahren, insbesondere bei der Deutschen Bahn AG, Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese zukünftig beim Neubau, beim Ausbau und bei der Sanierung von Lärmschutzeinrichtungen entlang von Verkehrswegen und von verkehrsbezogenen Gebäuden im Stadtgebiet immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaikmodulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) prüfen und - wo immer technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar - auch realisieren. 2. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Bahn AG, der Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese ihre bereits bestehenden Lärmschutzeinrichtungen oder verkehrsbezogenen Gebäude im Stadtgebiet dahin gehend prüfen, ob diese - sofern technisch und wirtschaftlich geeignet - nachträglich mit Photovoltaikmodulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) nachgerüstet werden können. 3. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Bahn AG, bei der Autobahn GmbH und bei der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH dafür einzusetzen, dass diese prüfen, ob bereits versiegelte Schienen- oder Autobahnabschnitte im Stadtgebiet, beispielsweise im Rahmen eines öffentlich geförderten Pilot- oder Demonstrationsvorhabens, mit Photovoltaikanlagen überdacht werden können. 4. Der Magistrat wird beauftragt, bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben und verkehrsbezogenen Gebäuden im städtischen Zuständigkeitsbereich (z. B. Park+Ride-Stationen) sicherzustellen, dass beim Neubau, beim Ausbau und bei der Sanierung immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaikmodulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) geprüft und - wo immer technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar - auch realisiert wird.