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PAR_5939_2025 § 5939 IM RAHMEN

Bürgerbeteiligung unkompliziert und nachhaltig gestalten

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Schaffung der Voraussetzungen für eine digitale Sportstättenvergabe, um Vereinen und Nutzergruppen die Beantragung von Nutzungszeiten zu erleichtern. Die Digitalisierung soll die Auslastung der Sportanlagen optimieren und die Verwaltung der Anträge vereinfachen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Der Vorlage NR 1104 wird im Rahmen der Vorlage NR 1159 zugestimmt. II. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine ämterübergreifend nutzbare Datenbank zur internen Verwaltung von Schul- und Sportstätten einzuführen und damit deren Vergabe durch das Sportamt und das Amt für Bau und Immobilien an Sportvereine und Freizeitsportler, organisationsintern effektiv weiterzuentwickeln. 2. zusätzlich ein Konzept vorzulegen, welches die digitale Buchung der Schul- und Sportstätten für Vereine und Freizeitsportler vereinfacht und zeitlich flexibilisiert. Dabei ist zu beachten, dass die finale Vergabe weiterhin durch das Sportamt und das Amt für Bau und Immobilien erfolgt und Vereine keine bisherigen, oft langjährig bestehenden Kontingente verlieren. Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. zu veranlassen, dass dem Sportamt vor Beginn des jeweils kommenden Schuljahres mitgeteilt wird, welche Schulsporthallen die Vereine in den jeweiligen Ferien nutzen können, damit frühzeitig ein entsprechender Belegungsplan erstellt werden kann. Der Magistrat wird im Weiteren darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Kosten ein Programm zur Nachrüstung von Schul- und Sportstätten mit elektronischen Schließberechtigungen verursachen würde. b) welche weiteren Räumlichkeiten (bspw. Aulen und Schulhöfe) von städtischen Schulgebäuden im gleichen Verfahren für eine öffentliche Nutzung durch Vereine, Bürgerinitiativen und private Gruppen verfügbar gemacht werden können. (NR 1159)

Verknüpftes Dokument

NR_1104_2025