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PAR_5873_2025 § 5873 UEBERWIESEN

Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst

Gremium

Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung

Sitzung

34

Beschlussdatum

31. März 2025

Gremiensitzung

31. März 2025

Beschluss

Die Vorlage OA 531 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Justizministerium in Kontakt zu treten, um die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst, dessen Gebäude sich auf einem Grundstück für den Gemeinbedarf und explizit für Bauten der Justizverwaltung befindet und welches für den Frankfurter Westen und die umliegenden Gemeinden, die dem Amtsgerichtsbezirk angeschlossen sind, zuständig ist, zu erhalten. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, auch mit den betroffenen umliegenden Gemeinden in Kontakt zu treten, um gemeinsam für den Erhalt zu kämpfen; 2. mit dem Justizministerium zu klären, ob das leer stehende Gebäude des ehemaligen Finanzamtes als Standort für die Außenstelle des Amtsgerichtes Höchst genutzt werden kann; 3. dem Justizministerium die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu erläutern, die auch das Sozialrathaus Höchst und die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Mitarbeitenden des Haus des Jugendrechts in Höchst betreffen: Die Wege zu Verhandlungen in die Innenstadt bedeuten eine Stunde mehr Wegezeit hin und ebenso eine Stunde zurück. Dies ist bei der angespannten Personalsituation und steigenden Fallzahlen nicht zu schaffen und bedeutet noch weniger Zeit zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und Präventionsarbeit; 4. außerdem mit dem Justizministerium zu klären, wie im Falle des Umzuges des Amtsgerichts die dadurch entstehenden gravierenden Nachteile für die dem Amtsgericht angeschlossenen Ortsgerichte des Frankfurter Westens und der betroffenen umliegenden Gemeinden im Taunus, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ausgeglichen bzw. diese entschädigt werden."

Verknüpftes Dokument

OA_531_2025