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PAR_5474_2024 § 5474 UEBERWIESEN

Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

31

Beschlussdatum

3. Dezember 2024

Gremiensitzung

3. Dezember 2024

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen des Neubaus in der Henriette-Fürth-Straße auf die Anwohner und insbesondere auf die Kinder zu prüfen. Es wird kritisiert, dass durch das Vorhaben ein Spielplatz und zahlreiche Parkplätze wegfallen, was die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen könnte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, I. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette‐Fürth‐Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben 1. ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; 2. netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; II. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens 1. die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, a) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; b) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw‐Stellplätzen wegfallen; c) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; 2. eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette‐Fürth‐Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; III. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt werden."

Verknüpftes Dokument

OA_498_2024