Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)
Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
31
3. Dezember 2024
3. Dezember 2024
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen des Neubaus an der Henriette-Fürth-Straße zu prüfen, um die Bedürfnisse der Anwohner und insbesondere der Kinder zu berücksichtigen. Es wird bemängelt, dass durch das Vorhaben wichtige Spiel- und Freiflächen verloren gehen, was zu einer Verschlechterung der Lebensqualität der Anwohner führen könnte. Eine umfassende Einbeziehung der Fachbehörden und der Anwohner wird als notwendig erachtet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, I. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette‐Fürth‐Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben 1. ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; 2. netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; II. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens 1. die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, a) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; b) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw‐Stellplätzen wegfallen; c) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; 2. eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette‐Fürth‐Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; III. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt werden."