PAR_5266_2024
§ 5266
- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder
Gremium
Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung
30
Beschlussdatum
7. November 2024
Gremiensitzung
7. November 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren auszustatten, um die Sicherheit der Sportler:innen zu erhöhen. Die Anschaffung der Geräte wird durch das Sportamt organisiert, nachdem die Vereine ihre Bedarfe gemeldet haben. Dies soll die Notfallversorgung in den Sportanlagen verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.