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PAR_5266_2024 § 5266

- Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder

Gremium

Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport

Sitzung

30

Beschlussdatum

7. November 2024

Gremiensitzung

7. November 2024

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren auszustatten, um die Sicherheit der Sportler:innen zu erhöhen. Die Anschaffung der Geräte wird durch das Sportamt organisiert, nachdem die Vereine ihre Bedarfe gemeldet haben. Dies soll die Notfallversorgung in den Sportanlagen verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Verknüpftes Dokument

B_285_2024