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PAR_5259_2024 § 5259 UEBERWIESEN

Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

30

Beschlussdatum

5. November 2024

Gremiensitzung

5. November 2024

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den über 27 Jahre laufenden Bebauungsplan Nr. 749 für die Freizeitgärten an der Niederbornstraße abzuschließen und Maßnahmen zur Verfolgung und Beseitigung von Vergehen in den Landschaftsschutzgebieten einzuleiten. Ziel ist es, die bestehenden Freizeitgärten planungsrechtlich zu sichern und die Kontrolle über dortige Vergehen zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 493 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Warum befindet sich der Bebauungsplan Nr. 749 seit über 27 Jahren im Verfahren und wurde noch nicht abgeschlossen? 2. Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, um dieses Bebauungsplanverfahren abzuschließen? 3. Bis wann kann dieses Bebauungsplanverfahren im Idealfall und zeitnah abgeschlossen werden? 4. Zur künftigen Verfolgung der berichteten Verstöße: Trifft die Vermutung zu, dass nach dem abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren gegebenenfalls auch eine unterstützende bzw. einschreitbare Zuständigkeit bei der Bauaufsicht liegen würde? 5. Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 749 und bei evtl. vorher stattfindenden Kontrollen die Freizeitgärten betrachtungsfrei bleiben können, sofern sie nicht durch Sichtschutzplanen, Bauzäune, Baumaterialien und Rohre, Einfriedungen, die nicht aus Büschen oder Hecken bestehen, auffällig sind? 6. Aufgrund der mutmaßlich langen und noch abzuarbeitenden Liste an ‚Vergehen in Landschaftsschutzgebieten II oder in FFH-Gebieten': Wann kann der Magistrat die Vergehen im Gebiet der Niederbornstraße verfolgen sowie deren Beseitigung verfügen? 7. Wie viele weitere Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I, welche noch nicht verfolgt werden können, sind dem Magistrat im Bereich des Ortsbezirks 10 bekannt?"

Verknüpftes Dokument

OA_493_2024