Housing First in Frankfurt etablieren
Stadtverordnetenversammlung
34
19. September 2024
19. September 2024
Antragsteller
GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, das Housing First-Konzept in Frankfurt zu etablieren, um Obdachlosigkeit effektiv zu bekämpfen. Dies soll durch die Entwicklung eines umfassenden Konzepts zur Wohnraumbeschaffung und Unterstützung von betroffenen Personen geschehen. Das erwartete Ergebnis ist eine signifikante Reduzierung der Obdachlosigkeit und die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen.
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Beschluss
1. Housing First wird als ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung gegen Obdachlosigkeit in der Stadt Frankfurt etabliert. Dazu wird der Magistrat beauftragt, ein Konzept zur Implementierung und Unterstützung von Housing-First-Projekten aufzulegen und so zu gestalten, dass es am bestehenden System der Obdachlosenhilfe optimal andockt. In dem Konzept soll eine Klärung der Zielgruppen und Anforderungen erfolgen, die auf den festgelegten Grundprinzipien von Housing First basieren. Je nach Kompetenzen und Zuständigkeiten ist zudem zwischen der Wohnraumbeschaffung, der Wohnungsverwaltung und der sozialdienstlichen Betreuung zu unterscheiden. Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Erfahrungen aus den bereits bestehenden Housing‐First-Projekten sind in die Erstellung des Konzepts einzubeziehen. Im Rahmen des Konzepts soll erhoben werden: - wie hoch der Wohnraumbedarf ist; - wie hoch der Bedarf an zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen ist und wie diese gedeckt werden könnten; - wie durch Öffentlichkeitsarbeit die Ansprache von Eigentümer:innen und Vermieter:innen gestärkt werden kann und - welches Potential für Spenden besteht. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, im Rahmen des Konzepts eine Strategie für die Wohnungsakquise und ein Finanzierungsmodell zu erstellen. Hierbei ist zu prüfen, welche aktuell zur Verfügung stehenden städtischen Liegenschaften sich für Housing‐First-Projekte eignen. Freiwerdende Wohnungen und Liegenschaften sind regelmäßig auf ihre Eignung hin zu überprüfen. Bei der Verhandlung von städtebaulichen Verträgen soll zukünftig versucht werden, feste Kontingente sowohl für Housing‐First-Projekte als auch für weitere Personengruppen mit dringendem Wohnbedarf festzulegen. Auch unabhängig von festen Vereinbarungen soll eine Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften sowie privaten Vermieter:innen geprüft werden. Bei der Erstellung des angesprochenen Finanzierungsmodells werden städtische Förderungsmöglichkeiten geprüft. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, sich bei der Landesregierung für ein landesweites Förderprogramm für Housing‐First-Projekte in Hessen einzusetzen. (NR 965) 2. Die Vorlagen NR 984 und NR 999 werden im Rahmen der Vorlage NR 965 abgelehnt.