Ausstieg aus der Sexarbeit/Prostitution mit Übergangswohnungen und anderen Hilfen unterstützen
Stadtverordnetenversammlung
33
11. Juli 2024
11. Juli 2024
Antragsteller
GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, ein Wohn- und Betreuungsprojekt für weibliche Sexarbeiterinnen und Prostituierte zu initiieren, um deren Ausstieg aus der Branche zu unterstützen. Dies umfasst die Bereitstellung von Übergangswohnungen, Hilfefonds und professionelle Beratung. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Unterstützung für Betroffene beim Ausstieg aus der Sexarbeit.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Der Magistrat wird gebeten, ein Wohn- und Betreuungsprojekt vorzubereiten und - falls aus vorhandenen Mitteln möglich - auch direkt einzurichten, das weibliche Sexarbeiterinnen und Prostituierte beim Ausstieg aus der Branche unterstützt. Das Projekt soll umfassen: 1. Die Bereitstellung von zwei Wohnungen/Appartements, in denen jeweils eine Sexarbeiterin/Prostituierte für einen Zeitraum von maximal drei Monaten wohnen kann. Die sozialrechtlichen Möglichkeiten zur Finanzierung der Miete sind auszuschöpfen. Besteht kein Leistungsanspruch, wird die Wohnung mietfrei zur Verfügung gestellt. Die Wohnungen sollen außerhalb des Rotlichtmilieus liegen, komplett möbliert und ausgestattet sein und lediglich als Übergangslösung für drei Monate, nicht als Langzeitunterkunft dienen. 2. Die Einrichtung eines Hilfefonds, aus dem die Betreffenden ein Übergangsgeld zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten, bis ihr Antrag auf staatliche Leistungen bewilligt wurde oder sie wieder ein eigenes Einkommen erzielen. Das Übergangsgeld soll für maximal drei Monate auch dann gewährt werden, wenn kein Anspruch auf staatliche Leistungen besteht. 3. Die Kostendeckung der professionellen individuellen Beratung und engmaschigen Begleitung der jeweiligen Bewohnerinnen durch Mitarbeiterinnen eines geeigneten Trägers, der über die benötigte fachliche Kompetenz und Qualität, hinreichende Erfahrung und eine gute Vernetzung in das Milieu und zur Zielgruppe verfügt. 4. Die Information von Beratungsstellen, Initiativen, Vereinen, Sozialarbeitenden, betroffenen Ämtern und Behörden über die Implementierung des Wohn- und Betreuungsprojektes und bei Interesse ihre Vermittlung an die verantwortlichen Personen. 5. In der Sexarbeit/Prostitution arbeiten auch Männer, nicht-binäre sowie trans Personen. Es soll geprüft und berichtet werden, ob auch für diese Gruppen ein entsprechendes Ausstiegsprojekt benötigt wird. Bei der Einrichtung des Wohn- und Betreuungsprojekts soll geprüft und berichtet werden, ob es a) mit Unterstützung durch das Hessische Ministerium für Soziales oder ein anderes hessisches Ministerium realisiert werden kann oder b) von Bundes- und/oder europäischer Ebene finanzielle Unterstützung findet, z. B. durch den Europäischen Sozialfond Plus. Das Projekt soll nach drei Jahren einer Evaluation unterzogen werden. Folgende Punkte sollen hierbei überprüft werden: a) Wie viele betroffene Personen haben in den letzten drei Jahren in den Unterkünften gelebt? b) Wie viele betroffene Personen mussten in den letzten drei Jahren abgelehnt werden, da die Unterkunft bereits belegt war oder aus anderen und welchen Gründen? c) Wie lange lebten die betroffenen Personen durchschnittlich in der Wohnung? d) Wie vielen betroffenen Personen gelang der Ausstieg aus der Prostitution, nachdem sie die Unterkunft wieder verließen? Zeigt sich bereits früher deutlich, dass der Bedarf an solchen Ausstiegswohnungen für weibliche Sexarbeiterinnen/Prostituierte höher ist als hier angenommen, soll das Projekt entsprechend erweitert werden.