Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
PAR_4701_2024 § 4701 IM RAHMEN

Erhöhung der Mittel für die Kindertagespflege

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

31

Beschlussdatum

2. Mai 2024

Gremiensitzung

2. Mai 2024

Antragsteller

CDU

Beschluss

1. Der Vorlage NR 907 wird im Rahmen der Vorlage NR 924 zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Vergütung für die Tageseltern der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu ändern: Stundengenaue Vergütung der Betreuungszeit und Abschaffung der Degression Zukünftig erfolgt die Vergütung der Tageseltern im Anerkennungsbetrag stundengenau pro Kind, entsprechend der in der "Vereinbarung zur Förderung in Tagesfamilien Frankfurt" vereinbarten Stundenzahl. Der monatliche Anerkennungsbetrag pro Kind (für ein bis maximal fünf Kinder) soll zukünftig bei zum Beispiel 40 wöchentlichen Betreuungsstunden 866 Euro pro Monat betragen. Die Abrechnung erfolgt stundengenau entsprechend der in der "Vereinbarung zur Förderung in Tagesfamilien Frankfurt" vereinbarten Stunden. Die Degression des Anerkennungsbetrages wird nicht fortgeführt, es gibt keine Reduzierung bzgl. einer bestimmten Betreuungszahl von Kindern mehr. Sachkostenpauschale Für Kinder, die bei Tageseltern oder in angemieteten Räumlichkeiten betreut werden, werden entstehende Sachkosten, z. B. für Räumlichkeiten, pädagogisches Material etc., durch eine Sachkostenpauschale vergütet. Die monatliche Sachkostenpauschale wird wie der Anerkennungsbetrag pro Stunde und Kind gemäß der "Vereinbarung zur Förderung in Tagesfamilien Frankfurt" gezahlt und soll zukünftig bei zum Beispiel 40 wöchentlichen Betreuungsstunden 400 Euro pro Monat betragen. Die Sachkostenpauschale beträgt maximal monatlich 450 Euro pro Kind. Dieser Beschluss wird durch den Beschluss der neuen Satzung für die Tageseltern abgelöst. Zum Umsetzungsstand wird der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert ein Zwischenbericht vorgelegt. Die Finanzierung ist aus dem vorhandenen Budget des Dezernats Bildung, Immobilien und Neues Bauen sicherzustellen. (NR 924)

Verknüpftes Dokument

NR_907_2024