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PAR_4551_2024 § 4551 UEBERWIESEN

Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

30

Beschlussdatum

21. März 2024

Gremiensitzung

21. März 2024

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, Verhandlungen mit dem Land Hessen über eine Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu führen, um Leerstand zu vermeiden und kulturelle Nutzung zu fördern. Die Zwischennutzung soll insbesondere Künstlerateliers und Räume für Studierende umfassen, um die Kreativwirtschaft in Frankfurt zu stärken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Die Vorlage NR 878 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "1. Der Magistrat wird aufgefordert, zur Vermeidung eines weiteren Leerstands mit dem Land Hessen in Verhandlungen über eine Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zu prüfen und zu berichten, a) ob eine Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei - als Künstleratelier und Räume für Studierende der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste - Städelschule und der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main und/oder - für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden; b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e. V. oder ATELIERFRANKFURT e. V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar - Kreativräume für Frankfurt"; c) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären; d) ob eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist." II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Papke, Frank, Müller, Ditfurth, Witsch, Zieran und Eberz sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

NR_878_2024