PAR_4514_2024
§ 4514 KENNTNIS
Vergabe eines Erbbaurechts in Zeilsheim: Fragen klären
Gremium
Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung
25
Beschlussdatum
12. März 2024
Gremiensitzung
12. März 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Erbbaurecht in Zeilsheim zu vergeben, wobei die Bäume auf dem Grundstück erhalten bleiben müssen. Dies geschieht im Einklang mit dem Bebauungsplan B353 und den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde. Ziel ist es, eine nachhaltige Bebauung zu gewährleisten, die den Baumschutz berücksichtigt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Die Vorlage B 18 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)