Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
PAR_4479_2024 § 4479 BEAUFTRAGT

Provenienzforschung in Frankfurter Museen weiter ausbauen und fördern

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

29

Beschlussdatum

29. Februar 2024

Gremiensitzung

29. Februar 2024

Antragsteller

GRÜNESPDFDPVolt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die ethnologische Provenienzforschung in Frankfurter Museen zu unterstützen und auszubauen. Dies geschieht im Kontext der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Frankfurts. Ziel ist es, Lösungen für unrechtmäßig erworbene Objekte zu finden und die digitale Erfassung der Sammlungen zu intensivieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Museen in kommunaler Trägerschaft zuzugehen und die dort betriebene ethnologische Provenienzforschung weiter zu unterstützen. Dafür wird der Magistrat beauftragt, seine finanzielle Förderung zur Aufarbeitung von Provenienzen von Kulturgut aus kolonialen Kontexten in Frankfurter Museen und Sammlungen in öffentlicher Trägerschaft auszubauen. 1. Hierfür soll seitens des Magistrats geprüft und berichtet werden, welche zusätzlichen Forschungs- oder Fördergelder zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sollen auch mögliche Förderungen von Land, Bund und Europäischer Union sowie Stiftungen geprüft werden. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Museen verstärkt dabei zu unterstützen, nach abgeschlossener Provenienzforschung mit dem Ergebnis, dass ein Objekt aus heutiger Sicht unrechtmäßig erworben wurde, gemeinsam mit den anspruchsberechtigten Lösungen analog zur Washingtoner Erklärung zu finden. Möglichen Anspruchsberechtigten soll somit die Wiedererlangung der ihren Vorfahren unrechtmäßig entzogenen Objekte und Gegenstände ermöglicht werden. Die Etablierung neuer Kooperationen zwischen den Frankfurter Museen und den Herkunftsländern bzw. -gesellschaften soll gefördert werden, um neue Wege in der Erforschung der Kulturgüter zu finden. 3. Bei Fällen, bei denen die Provenienz nicht abschließend geklärt oder bei denen kein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden konnte, können und sollen die Objekte in den städtischen Museen verbleiben, allerdings muss in einer öffentlichen Datenbank vermerkt werden, dass die Provenienz nicht geklärt werden konnte. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Digitalisierungsstand städtischer Sammlungen ist, die Objekte aus kolonialen Kontexten enthalten, und bei Bedarf eine Intensivierung der digitalen Erfassung forcieren. Die digitalisierten Bestände sollen im Anschluss in Form einer adäquaten, öffentlich nutzbaren Datenbank allgemein zugänglich gemacht werden.

Verknüpftes Dokument

NR_851_2024