PAR_4348_2024
§ 4348 UEBERWIESEN
Dondorf-Druckerei unter Denkmalschutz stellen
Gremium
Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung
24
Beschlussdatum
20. Februar 2024
Gremiensitzung
20. Februar 2024
Antragsteller
Linke
Beschluss
Die Vorlage NR 856 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat setzt sich bei der neuen Hessischen Landesregierung und den zuständigen Landesbehörden dafür ein, dass das Gebäude der ehemaligen Dondorf-Druckerei in der Sophienstraße 1 bis 3 unter Denkmalschutz gestellt wird. Der Bestandsschutz des Gebäudes ist Voraussetzung für künftige Planungen. Ein Abriss ist ausgeschlossen."