10.000 neue Stadtbäume bis 2030 pflanzen
Stadtverordnetenversammlung
23
22. Juni 2023
22. Juni 2023
Antragsteller
GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, bis 2030 insgesamt 10.000 neue Stadtbäume in Frankfurt am Main zu pflanzen, um das Stadtklima zu verbessern und den Auswirkungen der Klimakrise entgegenzuwirken. Die Maßnahme soll durch systematische Überprüfungen und die Schaffung nachhaltiger Baumstandorte unterstützt werden.
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Beschluss
1. a) Der Magistrat wird beauftragt, die bereits laufenden und sehr erfolgreichen Baumpflanzungen im Stadtgebiet so fortzusetzen und auszuweiten, dass bis 2030 möglichst 10.000 Bäume im Straßenraum, auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Grünflächen gepflanzt werden können, um zur Beschattung und Abkühlung des Stadtklimas insbesondere in heißen Sommern und in von Überhitzung betroffenen Stadtteilen beitragen zu können. b) Der Magistrat wird beauftragt, hierfür systematisch und schrittweise das gesamte Stadtgebiet dahin gehend zu überprüfen, wo Baumpflanzungen möglich sind. Es sind nachhaltige Baumstandorte zu schaffen, sodass neu gepflanzte Bäume ausreichend Wurzelraum und Feuchtigkeit zur Entwicklung haben. c) Der Magistrat wird gebeten, auch umfangreiche, systematische Trassenuntersuchungen durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum möglich werden. d) Als mögliche Standorte für die zu pflanzenden Stadtbäume bieten sich insbesondere folgende Standorttypen an: - Schaffung und Bepflanzung von zusätzlichen Baumstandorten auf neu geplanten bzw. in Umplanung begriffenen Straßen, Plätzen und Grünanlagen. Quartiersgaragen sollen so angelegt werden, dass großkronige Bäume integriert werden können, alternativ kann eine Begrünung mit Sträuchern erfolgen. - Schaffung und Bepflanzung von zusätzlichen Baumstandorten entlang von bestehenden Straßen, auf bestehenden Plätzen und in bestehenden Grünflächen. Hierfür sollen prioritär diejenigen bestehenden Straßen und Plätze auf mögliche zusätzliche Baumstandorte hin überprüft werden, welche bislang noch über keine oder nur sehr wenige Stadtbäume verfügen und welche laut Klimaplanatlas in Gebieten mit moderater oder starker Überwärmung liegen. - Bei den wie bisher auch weiter regelmäßig vorzunehmenden Ersatzpflanzungen für kranke oder abgestorbene Bäume sollten die bereits bestehenden Baumstandorte nach Möglichkeit und Notwendigkeit so erweitert/vergrößert werden, dass, unterstützt durch eine dem Standort angemessene Auswahl des neu zu pflanzenden Baumes, eine größere Wahrscheinlichkeit erreicht wird, dass die Bäume eine lange Lebenszeit erreichen. e) Der Magistrat wird beauftragt, auch weiterhin ausschließlich standortgerechte, klimafeste und ökologisch vorteilhafte Baumarten zu pflanzen. Hierzu soll die bereits 2003 eingeführte und kontinuierlich aktualisierte sogenannte "Frankfurter Baumliste" weiter genutzt und fortgeschrieben werden. f) Der Magistrat wird beauftragt, neben den bereits bestehenden Spendenaufrufen eine weitere attraktive und öffentlichkeitswirksame Spendenmöglichkeit einzurichten, damit sich Bürger:innen und Unternehmen bei Interesse freiwillig an der Finanzierung der Pflanzung von zusätzlichen Bäumen entlang von Straßen, auf Plätzen und in Grünanlagen beteiligen können. Hierbei könnten die Erfahrungen anderer Städten hilfreich sein, die in den vergangenen Jahren Möglichkeiten eingeführt haben, um zusätzliche private Mittel zur Pflanzung von Stadtbäumen einwerben zu können. Hierbei ist zu prüfen, ob sich das bereits grundsätzlich beschlossene Spendenportal für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als Spendenmöglichkeit für Stadtbäume eignen würde (§ 1650 vom 12.05.2022, Punkt 10). Auf diesem könnten zudem standortspezifische Spendenbuttons für Stadtwaldbäume, Bäume in Grünanlagen, in Parks etc. eingerichtet werden. g) Der Magistrat wird beauftragt, jährlich nach dem Ende der Pflanzsaison einen kennzahlenbasierten Kurzbericht vorzulegen, in welchem darüber informiert wird, wie viele Stadtbäume im Straßenraum, auf Plätzen und in Grünanlagen gefällt wurden und wie viele als Neupflanzung an zusätzlichen Standorten oder als Ersatzpflanzung auf bestehenden Baumstandorten gepflanzt werden konnten. (NR 662 mit Zusatz) 2. Die Vorlage NR 676 wird abgelehnt.