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PAR_3288_2023 § 3288 UEBERWIESEN MASSGABE

Toiletten auch für das Gallus!

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

22

Beschlussdatum

11. Mai 2023

Gremiensitzung

11. Mai 2023

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Anzahl und Zugänglichkeit öffentlicher Toiletten im Gallus zu erhöhen und gendergerechte Toiletten zu schaffen. Dies soll die Teilhabe am öffentlichen Leben verbessern und Diskriminierung abbauen. Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Berichte zum Toilettenkonzept zu prüfen und zu berichten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 341 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Die Drucksache lautet: "Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass das vorgestellte Toilettenkonzept wie folgt ergänzt wird: 1. Punkt II. ‚Sofortmaßnahmen' Buchstabe c) wird wie folgt ergänzt: 19. Die in der ‚Pauline' vorhandene Toilette wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 20. Die im Quartierspavillon an der Quäkerwiese vorhandene Toilette wird als Vertragstoilette ausgewiesen. 21. Sommerhoffpark: Systemtoilette oder feste Anlage. 2. Von gendergerechten Toiletten zu schreiben und dann nicht einmal in Betracht zu ziehen, dass es Menschen gibt, die keinem binären Geschlecht angehörig sind, ist im Jahr 2023 nicht mehr zeitgemäß. Dementsprechend wird Punkt III. ‚Prüfungsmaßnahmen' Buchstabe a) wie folgt abgeändert: ‚Der Magistrat prüft bei allen vorhandenen Toilettenanlagen bei Sanierungs- und Umbauarbeiten die Möglichkeit, die Bedarfe von Frauen und nichtbinären bzw. gender‐nonkonformen Personen hinsichtlich Anzahl, Ausstattung und Sicherheit zu berücksichtigen. Auf Grundlage einer Nutzerdatenauswertung ist zu prüfen, ob ein Verhältnis von Männer- zu Frauentoiletten von 1:3 als Orientierungskennzahl angezeigt ist und in welchem Verhältnis zusätzliche Unisex-Toiletten benötigt werden. Neuschaffungen und Planungen werden unter Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit erstellt. Hierbei wird explizit auch die Schaffung von zusätzlichen Unisex-Toiletten in Betracht gezogen. Hygieneprodukte werden in allen öffentlichen Sanitärräumen kostenlos zur Verfügung gestellt.' 3. Punkt III. ‚Prüfungsmaßnahmen' Buchstabe f) wird wie folgt abgeändert: ‚Zur Entgeltpflicht öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main gilt künftig folgende Regelung: Öffentliche Sanitärräume stehen den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung.'"

Verknüpftes Dokument

OA_341_2023