PAR_3015_2023
§ 3015 KENNTNIS
Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen
Gremium
Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung
16
Beschlussdatum
21. März 2023
Gremiensitzung
21. März 2023
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Bethmannsche Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen und es zu vermieten. Die Verhandlungen konzentrieren sich auf die Vermietung des Haupthauses, während das Nebengebäude für kulturelle Zwecke vorgesehen ist. Aktuell fehlen jedoch die finanziellen Mittel für Umbauarbeiten und ein Betreiber für die kulturelle Nutzung.
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Beschluss
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)