Den lokalen Einzelhandel unterstützen
Stadtverordnetenversammlung
20
2. März 2023
2. März 2023
Antragsteller
GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den lokalen Einzelhandel durch die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Warenauslagen auf Parkflächen zu unterstützen. Dies soll die Attraktivität des Frankfurter Straßenlebens fördern und den Einzelhändlern ein zeitgemäßes Einkaufserlebnis ermöglichen. Die Umsetzung wird nach einem Jahr evaluiert.
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Beschluss
1. Zur Förderung des Straßenbildes und der Verbesserung der Attraktivität des Frankfurter Straßenlebens gehört neben der bereits angestrebten Verstetigung der Außengastronomie auch der lokale Einzelhandel. Der Magistrat möge daher prüfen und berichten, in welchen Straßen im Rahmen eines Pilotprojekts und in Abstimmung mit dem zuständigen Ortsbeirat dem lokalen Einzelhandel Sondernutzungsgenehmigungen für Warenauslagen (z. B. Obst, Blumen, Bücher, Postkarten, etc.) auf Parkflächen ermöglicht werden können. Dabei ist zu berücksichtigen ob im Umfeld ein Parkhaus o. ä. zur Verfügung steht. Nach einem Jahr soll das Pilotprojekt evaluiert und der Stadtverordnetenversammlung ein entsprechender Bericht vorgelegt werden. Bei einer erfolgreichen Umsetzung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ausweitung bzw. Fortsetzung des Projekts. Das Pilotprojekt soll folgende Punkte berücksichtigen: - Die Sondernutzungserlaubnis soll auf Antrag des lokalen Einzelhandels und in Abstimmung mit dem zuständigen Ortsbeirat auf direkt im Anschluss liegenden Parkflächen genehmigt werden können. Dies gilt auch für bewirtschaftete Parkflächen. - Es soll einheitliche Gestaltungsvorgaben des Magistrates für die Möblierung dieser Flächen geben, die eine optisch ansprechende Nutzung gewährleisten sollen. - Die Gebühren für genehmigte Nutzungen sollen sich hierbei an den Gebühren für die Nutzung durch die Außengastronomie orientieren. - Fallen Parkplätze im Rahmen einer neuen Bewirtschaftung oder von Umbaumaßnahmen weg und sind keine neuen Nutzungen geplant, sollen diese den unmittelbar angrenzenden Einzelhändlern angeboten werden können. - Besteht bereits eine Warenauslage auf dem Gehweg, muss diese, wenn Warenauslage im Parkraum ermöglicht wird, entfallen. - Bei der Sondernutzung ist mindestens die Gehwegbreite von 1,50 m zu gewährleisten. In Bereichen mit hohem Aufkommen von Zufußgehenden soll die Gehwegbreite zwischen 2,00 m - 3,50 m betragen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ritter, Huber, Luxen, Dr. Vogel, Nguyen, Dr. Knacker, Pfeiffer und Zieran dienen zur Kenntnis.