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PAR_2888_2023 § 2888 UEBERWIESEN

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

15

Beschlussdatum

14. Februar 2023

Gremiensitzung

14. Februar 2023

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche einen Verbrauchermarkt zu errichten. Dies soll unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen geschehen, um die Flächenversiegelung zu minimieren und die Nahrungsmittelversorgung zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 8.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu realisieren: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen."

Verknüpftes Dokument

OA_292_2022