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PAR_2306_2022 § 2306 UEBERWIESEN

Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

11

Beschlussdatum

11. Oktober 2022

Gremiensitzung

11. Oktober 2022

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, das Bethmannsche Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen, um eine kulturelle Nutzung zu ermöglichen. Dies soll im Rahmen des Innenstadtkonzepts geschehen, da bisher keine zufriedenstellende Lösung für eine Erbpacht gefunden werden konnte. Das Ziel ist es, die Identität des Nordends zu bewahren und das Gartenhaus für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 243 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Bethmannsche Gartenhaus nicht besser in der öffentlichen Hand belassen werden kann, anstelle es in Erbpacht zu vergeben (Der Ortsbeirat würde dies bevorzugen.); 2. ob das Bethmannsche Gartenhaus als direkt an die Innenstadt angrenzende Liegenschaft im Rahmen des Innenstadtkonzepts angemessen in Wert gesetzt werden kann, um es einer kulturellen bzw. öffentlichen Nutzung zuzuführen."

Verknüpftes Dokument

OA_243_2022