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PAR_1606_2022 § 1606 UEBERWIESEN

Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

7

Beschlussdatum

3. Mai 2022

Gremiensitzung

3. Mai 2022

Zusammenfassung

Der Vorschlag fordert eine frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben, um deren Stellungnahme zu ermöglichen. Dies soll insbesondere bei Bauvorhaben geschehen, die das Erscheinungsbild der Umgebung erheblich verändern. Ziel ist es, die Mitwirkung des Ortsbeirates zu fördern und die Transparenz in der Bauplanung zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 172 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Ortsbeirat über Bauvorhaben im Bereich der Innenentwicklung/Nachverdichtung frühzeitig, spätestens nach Vorliegen einer Bauvoranfrage, informiert werden kann und wie dem Ortsbeirat Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme gegeben werden kann. Auch wenn aus rechtlicher Sicht eine Beteiligung des Ortsbeirates bei privaten Bauvorhaben nicht vorgesehen ist, ist es sinnvoll, bei Baukörpern, die das Erscheinungsbild erheblich verändern, und bei besonderen Eingriffen in begrünte Bereiche, den Ortsbeirat in Kenntnis zu setzen."

Verknüpftes Dokument

OA_172_2022