Fahrradweg vom alten Rebstockpark zum Schulgelände "Gymnasium Römerhof"
Vorlagentyp: V
Begründung
Zahlreiche Schüler kommen sowohl aus Richtung Nied (Oeserstraße) als auch aus Richtung neuer Rebstockpark (Querung der Straße Zum Rebstockbad) in den alten Rebstockpark, um das Gymnasium per Fahrrad zu erreichen. Um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern das Befahren der Straße Am Römerhof zu ersparen und die Schulwegsicherheit durch Nutzung des angelegten Radwegs im alten Rebstockpark fernab des motorisierten Individualverkehrs zu erhöhen, ist hier ein Lückenschluss im Radwegnetz vorzunehmen. Dies ist auch in der Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2264, auf Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963, so angekündigt worden.
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 05.07.2021, V 99 entstanden aus Vorlage:
OF 67/2 vom 19.06.2021
Betreff: Fahrradweg vom alten Rebstockpark zum Schulgelände
"Gymnasium Römerhof" Vorgang: OM 4963/19 OBR 2; ST 2264/19 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand
zu der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963, bzw. zu der
Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2264, zu berichten. Begründung: Zahlreiche Schüler kommen sowohl aus Richtung Nied
(Oeserstraße) als auch aus Richtung neuer Rebstockpark (Querung der Straße
Zum Rebstockbad) in den alten Rebstockpark, um das Gymnasium per Fahrrad
zu erreichen. Um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern das Befahren der
Straße Am Römerhof zu ersparen und die Schulwegsicherheit durch Nutzung
des angelegten Radwegs im alten Rebstockpark fernab des motorisierten
Individualverkehrs zu erhöhen, ist hier ein Lückenschluss im Radwegnetz
vorzunehmen. Dies ist auch in der Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2264,
auf Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963, so angekündigt
worden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2264
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.11.2021, ST 2123
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.06.2022, ST 1416
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776
Antrag vom
28.01.2024, OF
847/2
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2
am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0