Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fahrradweg vom alten Rebstockpark zum Schulgelände "Gymnasium Römerhof"

Vorlagentyp: V

Begründung

Zahlreiche Schüler kommen sowohl aus Richtung Nied (Oeserstraße) als auch aus Richtung neuer Rebstockpark (Querung der Straße Zum Rebstockbad) in den alten Rebstockpark, um das Gymnasium per Fahrrad zu erreichen. Um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern das Befahren der Straße Am Römerhof zu ersparen und die Schulwegsicherheit durch Nutzung des angelegten Radwegs im alten Rebstockpark fernab des motorisierten Individualverkehrs zu erhöhen, ist hier ein Lückenschluss im Radwegnetz vorzunehmen. Dies ist auch in der Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2264, auf Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963, so angekündigt worden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 entstanden aus Vorlage: OF 67/2 vom 19.06.2021 Betreff: Fahrradweg vom alten Rebstockpark zum Schulgelände "Gymnasium Römerhof" Vorgang: OM 4963/19 OBR 2; ST 2264/19 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zu der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963, bzw. zu der Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2264, zu berichten. Begründung: Zahlreiche Schüler kommen sowohl aus Richtung Nied (Oeserstraße) als auch aus Richtung neuer Rebstockpark (Querung der Straße Zum Rebstockbad) in den alten Rebstockpark, um das Gymnasium per Fahrrad zu erreichen. Um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern das Befahren der Straße Am Römerhof zu ersparen und die Schulwegsicherheit durch Nutzung des angelegten Radwegs im alten Rebstockpark fernab des motorisierten Individualverkehrs zu erhöhen, ist hier ein Lückenschluss im Radwegnetz vorzunehmen. Dies ist auch in der Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2264, auf Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963, so angekündigt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2264 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2123 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1416 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

Verknüpfte Vorlagen