Kinderbetreuung im Gutleutviertel
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.03.2014, V 973
entstanden aus Vorlage:
OF 431/1 vom
01.03.2014 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel
Der Magistrat wird
um Auskunft gebeten, 1. wann mit der Fertigstellung des Kindergartens in
der zukünftigen Trägerschaft der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der
Hafenstraße zu rechnen ist, sodass alle Kinder aus den Kindergärten der
ehemaligen evangelischen Weißfrauengemeinde in der Windmühlstraße Nr. 9
und des Kindergartens der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Gutleutstraße
Nr. 131 dort betreut werden können; 2. welche Betreuungsstätten der Magistrat vorgesehen
hat, falls die Kita in der Hafenstraße nicht vor der zu erwartenden
Zwangsräumung der evangelischen Kita in der Windmühlstraße Nr. 9
bezugsfertig ist. Begründung: Zu 1) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in
den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre
2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der
evangelische Kindergarten in der Gutleutstraße Nr. 131 befindet sich in
einem renovierungsbedürftigen Gebäude, in dem unter Hinweis auf den geplanten
Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden.
Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist
in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstraße vorgesehen. Es besteht ein
großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter dreijährige
Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser
Zustand noch dauern wird. Zu 2) Der Miet- und Pachtvertrag mit dem evangelischen
Kindergarten in der Windmühlstraße Nr. 9 ist vor Jahren bereits gekündigt
worden. Das Gebäude wurde auf der Basis des Erbbaurechts vergeben. Wenn der
Umzug dieses Kindergartens in die Hafenstraße Nr. 5 nicht bis zum
Schulbeginn 2014 bzw. bis zur Räumung erfolgen kann, ist völlig offen, wo die
Kinder untergebracht werden können. Der neue Haus- und Grundstücksbesitzer hat
jahrelang den Verzug toleriert, jetzt aber bereits mit erheblichen Baumaßnahmen
rund um das Gebäude begonnen und drängt energisch und mit juristischen
Schritten auf Räumung und Übergabe. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.06.2014, ST 778
Aktenzeichen: 40 4