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Kinderbetreuung im Gutleutviertel

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.03.2014, V 973 entstanden aus Vorlage: OF 431/1 vom 01.03.2014 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. wann mit der Fertigstellung des Kindergartens in der zukünftigen Trägerschaft der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße zu rechnen ist, sodass alle Kinder aus den Kindergärten der ehemaligen evangelischen Weißfrauengemeinde in der Windmühlstraße Nr. 9 und des Kindergartens der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Gutleutstraße Nr. 131 dort betreut werden können; 2. welche Betreuungsstätten der Magistrat vorgesehen hat, falls die Kita in der Hafenstraße nicht vor der zu erwartenden Zwangsräumung der evangelischen Kita in der Windmühlstraße Nr. 9 bezugsfertig ist. Begründung: Zu 1) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der evangelische Kindergarten in der Gutleutstraße Nr. 131 befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstraße vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter dreijährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. Zu 2) Der Miet- und Pachtvertrag mit dem evangelischen Kindergarten in der Windmühlstraße Nr. 9 ist vor Jahren bereits gekündigt worden. Das Gebäude wurde auf der Basis des Erbbaurechts vergeben. Wenn der Umzug dieses Kindergartens in die Hafenstraße Nr. 5 nicht bis zum Schulbeginn 2014 bzw. bis zur Räumung erfolgen kann, ist völlig offen, wo die Kinder untergebracht werden können. Der neue Haus- und Grundstücksbesitzer hat jahrelang den Verzug toleriert, jetzt aber bereits mit erheblichen Baumaßnahmen rund um das Gebäude begonnen und drängt energisch und mit juristischen Schritten auf Räumung und Übergabe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 778 Aktenzeichen: 40 4

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