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Höchst: Öffnung der Zuckschwerdtstraße in nördlicher Richtung prüfen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 934 entstanden aus Vorlage: OF 753/6 vom 22.07.2018 Betreff: Höchst: Öffnung der Zuckschwerdtstraße in nördlicher Richtung prüfen Vorgang: OM 3407/18 OBR 6 D er Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße auch in nördlicher Richtung für Fahrzeuge, die von der Bolongarostraße kommen, zu öffnen. Begründung: Wer aus dem Bereich südlich der Bolongarostraße in Alt-Höchst nach Norden oder Westen will, muss bisher entweder einen ziemlich weiten Umweg über das Eck Bolongarostraße/Ludwig-Scriba-Straße fahren oder sich, was wohl in jüngerer Zeit verstärkt praktiziert wurde, einen Schleichweg durch enge Höchster Altstadtgassen (Storchgasse/Melchiorstraße) suchen. Anlässlich einer Diskussion über die Sperrung der Storchgasse durch einen Poller wurde der Vorschlag vorgetragen, ein Abbiegen nach links an der Kreuzung Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße zu ermöglichen. Bisher ist die Zuckschwerdtstraße in diesem Bereich Einbahnstraße in Richtung der Bolongarostraße. Der Vorschlag sollte sehr ernsthaft geprüft werden, auch unter Einplanung des Verlusts von Parkplätzen, da hier ein großes Potenzial zur Entspannung der Konfliktsituationen in Höchst besteht. Dieser Vorschlag ersetzt sicherlich nicht den Ansatz, für Höchst endlich ein komplettes Verkehrskonzept zu erstellen. Doch da dieses vermutlich noch lange auf sich warten lassen wird, immerhin wartet der Ortsbeirat ja nun schon viele Jahre auf ein Verkehrskonzept für Höchst, sollte diese Idee aber auf jeden Fall schon einmal geprüft und bewertet werden, zumal die Ergebnisse dieser Prüfung auch in die Arbeiten für ein Verkehrskonzept einfließen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3407 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 48