Höchst: Öffnung der Zuckschwerdtstraße in nördlicher Richtung prüfen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 934
entstanden aus Vorlage:
OF 753/6 vom
22.07.2018 Betreff: Höchst: Öffnung der Zuckschwerdtstraße in nördlicher
Richtung prüfen Vorgang:
OM 3407/18 OBR 6 D er Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Zuckschwerdtstraße zwischen
Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße auch in nördlicher Richtung für
Fahrzeuge, die von der Bolongarostraße kommen, zu öffnen. Begründung: Wer aus dem Bereich südlich der Bolongarostraße in
Alt-Höchst nach Norden oder Westen will, muss bisher entweder einen ziemlich
weiten Umweg über das Eck Bolongarostraße/Ludwig-Scriba-Straße fahren oder
sich, was wohl in jüngerer Zeit verstärkt praktiziert wurde, einen Schleichweg
durch enge Höchster Altstadtgassen (Storchgasse/Melchiorstraße) suchen.
Anlässlich einer Diskussion über die Sperrung der Storchgasse durch einen
Poller wurde der Vorschlag vorgetragen, ein Abbiegen nach links an der Kreuzung
Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße zu ermöglichen. Bisher ist die
Zuckschwerdtstraße in diesem Bereich Einbahnstraße in Richtung der
Bolongarostraße.
Der Vorschlag sollte sehr
ernsthaft geprüft werden, auch unter Einplanung des Verlusts von Parkplätzen,
da hier ein großes Potenzial zur Entspannung der Konfliktsituationen in Höchst
besteht. Dieser Vorschlag ersetzt sicherlich
nicht den Ansatz, für Höchst endlich ein komplettes Verkehrskonzept zu
erstellen. Doch da dieses vermutlich noch lange auf sich warten lassen wird,
immerhin wartet der Ortsbeirat ja nun schon viele Jahre auf ein Verkehrskonzept
für Höchst, sollte diese Idee aber auf jeden Fall schon einmal geprüft und
bewertet werden, zumal die Ergebnisse dieser Prüfung auch in die Arbeiten für
ein Verkehrskonzept einfließen können. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.08.2018, OM 3407
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.01.2019, ST 48