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Stabsstelle Schulbau und Schulbauoffensive: Wie sieht der Zeitplan für die Sanierung und den Bau von Schulen in Unterliederbach aus?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den von der Stabsstelle Schulbau aufgestellten Zeitplan zu den Sanierungen sowie über den Stand der Schulbauoffensive, bei der in der ersten Runde 25 Bauprojekte angegangen werden sollen, bezüglich der Schulen in Unterliederbach zu geben.

Begründung

Wie sich die Situation der Schulen in Unterliederbach darstellt, ist weitgehend bekannt. Ein Beispiel ist die Walter-Kolb-Schule, die so marode ist, dass sie aktuell in der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule, die es schon lange nicht mehr gibt und wo schon ein Neubau stehen müsste, ausgelagert ist, und auch da ist nicht alles gut, denn es gibt Schimmelbefall. Für den Bildungscampus wurde von der KEG ein neues Grundstück gekauft, da das vorgesehene angeblich nicht geeignet war. Wie es weitergeht, ist ungewiss, denn die schon bestehenden Planungen müssen eventuell aufgegeben werden und es geht von vorne los. Die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Weber, hat in einer von der Presse veröffentlichten Halbzeitbilanz die Aufgaben der Stabsstelle Schulbau sowie die noch zu etablierende Schulbauoffensive vorgestellt. Jetzt ist es insbesondere für den Stadtteil Unterliederbach sehr interessant zu erfahren, wie denn der Zeitplan der 2022 gegründeten Stabsstelle aussieht und ob unter den in der ersten Runde der Schulbauoffensive vorgesehenen 25 Bauprojekten sich auch eines in Unterliederbach befindet. Am Geld kann es ja nicht liegen, denn: "Wir sparen an", so Frau Weber.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle