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Verkehrszählung Friedberger Landstraße: Nachfrage zu den Ergebnissen

Vorlagentyp: V

Begründung

Nachfrage zu den Ergebnissen Vorgang: OA 127/17 OBR 3; ST 404/18 Bereits heute bilden sich im Berufsverkehr lange Staus auf der Friedberger Landstraße. Die vom Ortsbeirat 3 angeregte Verkehrszählung sollte feststellen, ob die freien Kapazitäten auf der Friedberger Landstraße ausreichen, um die erwartete Fahrzeugmehrbelastung im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnquartier mit 1.500 WE im Bereich unterhalb des Wasserparks ausschließlich über die Friedberger Landstraße abzuwickeln. Die vo rgelegte Stellungnahme liefert nun lediglich die Gesamtzahlen der Fahrzeuge innerhalb eines Tages.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 927 entstanden aus Vorlage: OF 485/3 vom 29.05.2018 Betreff: Verkehrszählung Friedberger Landstraße: Nachfrage zu den Ergebnissen Vorgang: OA 127/17 OBR 3; ST 404/18 Bereits heute bilden sich im Berufsverkehr lange Staus auf der Friedberger Landstraße. Die vom Ortsbeirat 3 angeregte Verkehrszählung sollte feststellen, ob die freien Kapazitäten auf der Friedberger Landstraße ausreichen, um die erwartete Fahrzeugmehrbelastung im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnquartier mit 1.500 WE im Bereich unterhalb des Wasserparks ausschließlich über die Friedberger Landstraße abzuwickeln. Die vo rgelegte Stellungnahme liefert nun lediglich die Gesamtzahlen der Fahrzeuge innerhalb eines Tages. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es weitere Details zum Datenmaterial gibt, in dem das Verkehrsaufkommen in den einzelnen Stunden aufgelistet wird (Interessant sind insbesondere die Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags); 2. ob es für die Friedberger Landstraße eine maximale Kapazitätsberechnung gibt (wie viele Fahrzeuge können über die jeweiligen Kreuzungen maximal pro Stunde abgewickelt werden), insbesondere für die Kreuzungen Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße und Friedberger Landstraße/Gießener Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.02.2017, OA 127 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 404 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10