Verkehrszählung Friedberger Landstraße: Nachfrage zu den Ergebnissen
Vorlagentyp: V
Begründung
Nachfrage zu den Ergebnissen Vorgang: OA 127/17 OBR 3; ST 404/18 Bereits heute bilden sich im Berufsverkehr lange Staus auf der Friedberger Landstraße. Die vom Ortsbeirat 3 angeregte Verkehrszählung sollte feststellen, ob die freien Kapazitäten auf der Friedberger Landstraße ausreichen, um die erwartete Fahrzeugmehrbelastung im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnquartier mit 1.500 WE im Bereich unterhalb des Wasserparks ausschließlich über die Friedberger Landstraße abzuwickeln. Die vo rgelegte Stellungnahme liefert nun lediglich die Gesamtzahlen der Fahrzeuge innerhalb eines Tages.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 927
entstanden aus Vorlage:
OF 485/3 vom
29.05.2018 Betreff: Verkehrszählung Friedberger Landstraße:
Nachfrage zu den Ergebnissen Vorgang: OA 127/17 OBR 3; ST 404/18 Bereits heute bilden sich im Berufsverkehr lange
Staus auf der Friedberger Landstraße. Die vom Ortsbeirat 3 angeregte
Verkehrszählung sollte feststellen, ob die freien Kapazitäten auf der
Friedberger Landstraße ausreichen, um die erwartete Fahrzeugmehrbelastung im
Zusammenhang mit dem geplanten Wohnquartier mit 1.500 WE im Bereich unterhalb
des Wasserparks ausschließlich über die Friedberger Landstraße abzuwickeln. Die
vo rgelegte Stellungnahme liefert nun lediglich die
Gesamtzahlen der Fahrzeuge innerhalb eines Tages. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, 1. ob es weitere Details zum Datenmaterial gibt, in
dem das Verkehrsaufkommen in den einzelnen Stunden aufgelistet wird
(Interessant sind insbesondere die Hauptverkehrszeiten morgens und
nachmittags); 2. ob es für die Friedberger
Landstraße eine maximale Kapazitätsberechnung gibt (wie viele Fahrzeuge können
über die jeweiligen Kreuzungen maximal pro Stunde abgewickelt werden),
insbesondere für die Kreuzungen
Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße und
Friedberger Landstraße/Gießener Straße. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.02.2017, OA 127
Stellungnahme
des Magistrats vom 23.02.2018, ST 404
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.11.2018, ST 2156
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3
am 25.10.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10