Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.08.2011, V 91
entstanden aus Vorlage:
OF 79/5 vom 28.07.2011
Betreff: Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung
der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße Vorgang: EA 55/10; ST 1074/10 Der Magistrat wird um Beantwortung der Fragen
gebeten, wie weit die Vorplanung zur Umsetzung einer fußgängerfreundlichen und
barrierefreien Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der
Bruchstraße in die Gutzkowstraße gemäß der Stellungnahme ST 1074 vom 09.08.2010 ist. Begründung: Die symmetrische Pflasterung und Bepflanzung der aus
dem Zusammentreffen von Brückenstraße und Bruchstraße sich ergebenden spitzen
Straßenecke ist derzeit wenig attraktiv und zwingt die Fußgänger, die auf der
östlichen Seite der Brückenstraße Richtung Norden gehen, sich um parkende Autos
herumzuschlängeln und auf die Fahrbahn zu wechseln. Die Ecke ist deshalb
ungenutzt. Die Wegeverbindung ist nicht barrierefrei. In der Stellungnahme vom
21.04.2009 befürwortet auch der Magistrat die in der OIB 55 vorgeschlagene
Neustrukturierung des Straßenraumes. Zugleich wird aber darauf hingewiesen,
dass für diese Neustrukturierung eine Vorplanung erforderlich wird und die
Kosten den vom Ortsbeirat 5 angedachten Rahmen deutlich übersteigen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.09.2011, ST 1075
Aktenzeichen: 60 10