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Kleine Sporthalle der Schule am Ried

Vorlagentyp: V

Begründung

Seit November ist die Sporthalle wegen Baumängeln gesperrt. Da im Stadtteil ohnehin ein Mangel an gedeckten Sportstätten besteht, ist dies ein schwerwiegendes Problem. Die Halle wird jeden Wochentag für den Schul- und Vereinssport genutzt, zudem werden dort Punktspiele ausgetragen. Die Sportangebote müssen nun stark gekürzt in andere Hallen verlegt werden, zu Lasten des dort stattfindenden Sportbetriebs, oder ganz ausfallen. Gegebenenfalls erforderliche Arbeiten zur Reparatur der Hallenkonstruktion sollten so bald als möglich aufgenommen werden, um den Schaden für den Sport zu begrenzen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2023, V 803 entstanden aus Vorlage: OF 219/16 vom 19.11.2023 Betreff: Kleine Sporthalle der Schule am Ried Der Magistrat möge berichten, wie lange die kleinere (und neuere) der beiden Riedsporthallen noch geschlossen sein wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um sie schnellstmöglich wieder für den Sportbetrieb zu öffnen. Begründung: Seit November ist die Sporthalle wegen Baumängeln gesperrt. Da im Stadtteil ohnehin ein Mangel an gedeckten Sportstätten besteht, ist dies ein schwerwiegendes Problem. Die Halle wird jeden Wochentag für den Schul- und Vereinssport genutzt, zudem werden dort Punktspiele ausgetragen. Die Sportangebote müssen nun stark gekürzt in andere Hallen verlegt werden, zu Lasten des dort stattfindenden Sportbetriebs, oder ganz ausfallen. Gegebenenfalls erforderliche Arbeiten zur Reparatur der Hallenkonstruktion sollten so bald als möglich aufgenommen werden, um den Schaden für den Sport zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2024, OF 259/16 Auskunftsersuchen vom 23.04.2024, V 934 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 969 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.