Kleine Sporthalle der Schule am Ried
Vorlagentyp: V
Begründung
Seit November ist die Sporthalle wegen Baumängeln gesperrt. Da im Stadtteil ohnehin ein Mangel an gedeckten Sportstätten besteht, ist dies ein schwerwiegendes Problem. Die Halle wird jeden Wochentag für den Schul- und Vereinssport genutzt, zudem werden dort Punktspiele ausgetragen. Die Sportangebote müssen nun stark gekürzt in andere Hallen verlegt werden, zu Lasten des dort stattfindenden Sportbetriebs, oder ganz ausfallen. Gegebenenfalls erforderliche Arbeiten zur Reparatur der Hallenkonstruktion sollten so bald als möglich aufgenommen werden, um den Schaden für den Sport zu begrenzen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 05.12.2023, V 803
entstanden aus Vorlage:
OF 219/16 vom
19.11.2023 Betreff: Kleine Sporthalle der Schule am Ried
Der Magistrat möge berichten, wie lange die kleinere (und
neuere) der beiden Riedsporthallen noch geschlossen sein wird und welche
Maßnahmen getroffen werden, um sie schnellstmöglich wieder für den Sportbetrieb
zu öffnen. Begründung: Seit November ist die Sporthalle wegen Baumängeln
gesperrt. Da im Stadtteil ohnehin ein Mangel an gedeckten Sportstätten besteht,
ist dies ein schwerwiegendes Problem. Die Halle wird jeden Wochentag für den
Schul- und Vereinssport genutzt, zudem werden dort Punktspiele ausgetragen. Die
Sportangebote müssen nun stark gekürzt in andere Hallen verlegt werden, zu
Lasten des dort stattfindenden Sportbetriebs, oder ganz ausfallen. Gegebenenfalls erforderliche Arbeiten zur Reparatur
der Hallenkonstruktion sollten so bald als möglich aufgenommen werden, um den
Schaden für den Sport zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.04.2024, OF
259/16
Auskunftsersuchen vom 23.04.2024, V 934
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2024, ST 969
Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR
16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
16 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.