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Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt?

Vorlagentyp: V

Begründung

Trotz der Begehung hat sich die Situation seitdem nicht sichtlich gebessert. Als Probleme wurden u. a. genannt: Einbruchdiebstahl, Drogenhandel, Hausfriedensbruch, Vandalismus, Vermüllung, Sachbeschädigung und Wildpinkeln. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, ist ferner eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Grundstückseigentümern erforderlich, um so z. B. mögliche Drogenverstecke zu beseitigen oder das unbefugte Betreten von Grundstücken zu unterbinden. Mängel (u. a. offene Lichtschächte, defekte Tore) müssen an die Grundstückseigentümer herangetragen werden, damit diese Kenntnis davon erlangen und sie an der Beseitigung arbeiten können.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 799 entstanden aus Vorlage: OF 1057/1 vom 09.11.2023 Betreff: Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt? Am 13. April 2023 fand eine Begehung im Allerheiligenviertel sowie in der Altstadt mit Vertretern des Ortsbeirates, der Stadtbezirksvorsteherin und der Kinderbeauftragten zusammen mit dem Schutzmann vor Ort (SVO) des 1. Polizeireviers statt, um Problemzonen in Augenschein zu nehmen und mögliche Optionen zu besprechen. Der Schutzmann vor Ort hatte die Beschwerden aufgenommen und mitgeteilt, dass einige Dinge bereits bekannt seien und an einer Lösung gearbeitet werde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, wie er gedenkt, die Situation im Allerheiligenviertel und in der Altstadt zu verbessern. Begründung: Trotz der Begehung hat sich die Situation seitdem nicht sichtlich gebessert. Als Probleme wurden u. a. genannt: Einbruchdiebstahl, Drogenhandel, Hausfriedensbruch, Vandalismus, Vermüllung, Sachbeschädigung und Wildpinkeln. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, ist ferner eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Grundstückseigentümern erforderlich, um so z. B. mögliche Drogenverstecke zu beseitigen oder das unbefugte Betreten von Grundstücken zu unterbinden. Mängel (u. a. offene Lichtschächte, defekte Tore) müssen an die Grundstückseigentümer herangetragen werden, damit diese Kenntnis davon erlangen und sie an der Beseitigung arbeiten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 561 Aktenzeichen: 32-4