Wie geht es weiter mit Beschwerden aus Allerheiligenviertel und Altstadt?
Vorlagentyp: V
Begründung
Trotz der Begehung hat sich die Situation seitdem nicht sichtlich gebessert. Als Probleme wurden u. a. genannt: Einbruchdiebstahl, Drogenhandel, Hausfriedensbruch, Vandalismus, Vermüllung, Sachbeschädigung und Wildpinkeln. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, ist ferner eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Grundstückseigentümern erforderlich, um so z. B. mögliche Drogenverstecke zu beseitigen oder das unbefugte Betreten von Grundstücken zu unterbinden. Mängel (u. a. offene Lichtschächte, defekte Tore) müssen an die Grundstückseigentümer herangetragen werden, damit diese Kenntnis davon erlangen und sie an der Beseitigung arbeiten können.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 799
entstanden aus Vorlage:
OF 1057/1 vom
09.11.2023 Betreff: Wie geht es weiter mit Beschwerden aus
Allerheiligenviertel und Altstadt? Am 13. April 2023 fand eine Begehung im
Allerheiligenviertel sowie in der Altstadt mit Vertretern des Ortsbeirates, der
Stadtbezirksvorsteherin und der Kinderbeauftragten zusammen mit dem Schutzmann
vor Ort (SVO) des 1. Polizeireviers statt, um Problemzonen in Augenschein
zu nehmen und mögliche Optionen zu besprechen. Der Schutzmann vor Ort hatte die
Beschwerden aufgenommen und mitgeteilt, dass einige Dinge bereits bekannt seien
und an einer Lösung gearbeitet werde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, wie er gedenkt, die Situation im
Allerheiligenviertel und in der Altstadt zu verbessern. Begründung: Trotz der Begehung hat sich die Situation seitdem
nicht sichtlich gebessert. Als Probleme wurden u. a. genannt:
Einbruchdiebstahl, Drogenhandel, Hausfriedensbruch, Vandalismus, Vermüllung,
Sachbeschädigung und Wildpinkeln. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, ist ferner
eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Grundstückseigentümern
erforderlich, um so z. B. mögliche Drogenverstecke zu beseitigen oder das
unbefugte Betreten von Grundstücken zu unterbinden. Mängel (u. a. offene
Lichtschächte, defekte Tore) müssen an die Grundstückseigentümer herangetragen
werden, damit diese Kenntnis davon erlangen und sie an der Beseitigung arbeiten
können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.03.2024, ST 561
Aktenzeichen: 32-4