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Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.03.2018, V 796 entstanden aus Vorlage: OF 797/5 vom 02.03.2018 Betreff: Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann das Radfahren gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße (gegenläufiger Radverkehr) in der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad vollständig freigegeben wird. Begründung: Die Sanierung der Heinrich-Seliger-Straße zwischen Adolf-Miersch-Straße und Else-Alken-Straße ist im Dezember 2017 abgeschlossen worden. Auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung der Adolf-Miersch-Straße und der Sackgasse Heinrich-Seliger-Straße sind zwar auf der Fahrbahndecke die Markierungen mit dem Fahrradsymbol angebracht und sowohl die entsprechenden Zusatzzeichen für den gegenläufigen Radverkehr (lfd. Nr. 2.1 und 9.1 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) als auch eine Fahrradampel an der o. g. Kreuzung installiert worden. Allerdings sind die entsprechenden Symbole auf den Zusatzzeichen derzeit noch durchgestrichen und die Ampel ist abgedeckt, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund erkennbar wäre. Der Widerspruch zwischen Fahrbahnmarkierung und durchgestrichenen Zusatzzeichen sollte baldmöglichst aufgehoben und der gegenläufige Radverkehr ausdrücklich zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1133 Aktenzeichen: 32 1