Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.03.2018, V 796
entstanden aus Vorlage:
OF 797/5 vom
02.03.2018 Betreff: Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in
der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann das
Radfahren gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße (gegenläufiger Radverkehr)
in der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad vollständig freigegeben wird. Begründung: Die Sanierung der Heinrich-Seliger-Straße zwischen
Adolf-Miersch-Straße und Else-Alken-Straße ist im Dezember 2017 abgeschlossen
worden. Auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung der Adolf-Miersch-Straße und
der Sackgasse Heinrich-Seliger-Straße sind zwar auf der Fahrbahndecke die
Markierungen mit dem Fahrradsymbol angebracht und sowohl die entsprechenden
Zusatzzeichen für den gegenläufigen Radverkehr (lfd. Nr. 2.1 und 9.1 der
Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) als auch eine Fahrradampel
an der o. g. Kreuzung installiert worden. Allerdings sind die entsprechenden
Symbole auf den Zusatzzeichen derzeit noch durchgestrichen und die Ampel ist
abgedeckt, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund erkennbar wäre. Der
Widerspruch zwischen Fahrbahnmarkierung und durchgestrichenen Zusatzzeichen
sollte baldmöglichst aufgehoben und der gegenläufige Radverkehr ausdrücklich
zugelassen werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1133
Aktenzeichen: 32 1