Klimaangepasste Baumpflanzungen im Konflikt mit Schutzstatuten?
Fragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. wie viele und welche der städtischen Parkanlagen im Gebiet des Ortsbeirates 2 den Schutzstatuten "Gartendenkmal" bzw. "Landschaftsschutzgebiet" unterliegen; 2. welche grundsätzlichen Auswirkungen und Beschränkungen die geltenden Schutzstatuten in Hinblick auf Baumneupflanzungen und klimaangepasste Umgestaltung von Teilflächen in den betroffenen Parkanlagen haben; 3. in wie vielen konkreten Fällen (Aufschlüsselung nach Parkanlagen) die Neupflanzung von Bäumen aufgrund der erwähnten Statuten mit Baumarten erfolgte, die im Zuge der klimabedingten Veränderungen für den jeweiligen Standort als nicht geeignet gelten können; 4. in wie vielen konkreten Fällen (Aufschlüsselung nach Parkanlagen), eine klimaangepasste Umgestaltung von Parkflächen (auch kleine Teilflächen) aufgrund der Schutzstatuten nicht erfolgen konnte; 5. welche Lockerungen der entsprechenden Regelungen nötig wären damit in Zukunft ausschließlich Bäume gepflanzt werden, die eine gute Überlebenschance haben, und auch klimaangepasste Umgestaltungen von Teilflächen (z. B. großflächige frei liegende Rasen-/Wiesenflächen) ermöglicht werden; 6. wie solche Lockerungen im zuständigen Amt diskutiert werden.
Begründung
In Teilen der öffentlichen Parkanlagen sind erfolgte Baumneupflanzungen bereits nach kurzer Zeit durch Absterben der Jungbäume gescheitert. Es steht zur Frage, ob dies auch mit der Nachpflanzungspraxis im Rahmen der Landschafts- und Denkmalpflege zusammenhängt. Im Zuge der sich verändernden klimatischen Bedingungen möchte der Ortsbeirat wissen, in welcher Art und Weise die geltenden Regularien zur Neupflanzung von Bäumen angepasst werden müssten und ob dies auch vollzogen wird. Zudem stehen auch großflächige Rasen- und Wiesenflächen in Frage, da diese im Sommer oftmals verbrannt und vertrocknet sind. Eine Parkpflege, die streng nach Denkmalschutzvorgaben erfolgt, dann aber zu regelmäßigem Absterben von nachgepflanzten Bäumen und großflächiger Vertrocknung von Flächen führt, widerspricht nicht nur den Bemühungen einer Klimaanpassung. Sie führt dann auch nicht zum Erhalt des Erscheinungsbildes der Gartendenkmäler, das letztlich Ziel der Schutzbestimmungen ist. Insofern muss die Praxis der Gartendenkmalpflege selbst an den Klimawandeln angepasst werden.