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Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf Eignung für schulische Zwecke prüfen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.02.2018, V 759 entstanden aus Vorlage: OF 594/6 vom 04.02.2018 Betreff: Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf Eignung für schulische Zwecke prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Grundstücke neben der Niddahalle in der Oeserstraße in Nied für schulische Zwecke, im besten Fall sogar für den Bau einer weiterführenden Schule, genutzt werden können und welche Schritte eingeleitet werden müssten, um eine solche Nutzung möglich zu machen. Begründung: Platz für Schulen ist rar, deswegen sollte jede Möglichkeit geprüft werden. Im Falle der Grundstücke neben der Niddahalle käme als zusätzlicher positiver Effekt dazu, dass eventuell die sportlichen Anlagen in den Sportunterricht integriert werden könnten. Es ist wahrscheinlich, dass die Grundstücke für eine Nutzung als Schulgelände umgewidmet werden müssten. Dies muss jedoch nicht bedeuten, dass es für alle Zeiten unmöglich ist, eine solche Umwidmung vorzunehmen. In Nied wird es sehr bedauert, dass bisher alle Versuche, eine weiterführende Schule zu gründen, gescheitert sind. Das geplante Gymnasium West in der Straße Am Römerhof wird in Nied keineswegs als Ersatz für eine eigene Schule gesehen. Der Standort in der Oeserstraße wäre verkehrstechnisch gut angebunden und zentral gelegen. Er wird immer mal wieder aus der Bevölkerung heraus als Schulstandort vorgeschlagen. Es wäre gut, sich bei Antworten wenigstens auf eine gründliche Prüfung berufen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1094 Aktenzeichen: 61 0