Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf Eignung für schulische Zwecke prüfen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 20.02.2018, V 759
entstanden aus Vorlage:
OF 594/6 vom
04.02.2018 Betreff: Nied: Grundstücke neben der Niddahalle auf
Eignung für schulische Zwecke prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob Grundstücke neben der Niddahalle in der Oeserstraße in
Nied für schulische Zwecke, im besten Fall sogar für den Bau einer
weiterführenden Schule, genutzt werden können und welche
Schritte eingeleitet werden müssten, um eine solche Nutzung möglich zu
machen. Begründung: Platz für Schulen ist rar, deswegen sollte jede
Möglichkeit geprüft werden. Im Falle der Grundstücke neben der Niddahalle käme
als zusätzlicher positiver Effekt dazu, dass eventuell die sportlichen Anlagen
in den Sportunterricht integriert werden könnten. Es ist wahrscheinlich, dass
die Grundstücke für eine Nutzung als Schulgelände umgewidmet werden müssten.
Dies muss jedoch nicht bedeuten, dass es für alle Zeiten unmöglich ist, eine
solche Umwidmung vorzunehmen. In Nied wird es sehr bedauert, dass bisher alle
Versuche, eine weiterführende Schule zu gründen, gescheitert sind. Das geplante
Gymnasium West in der Straße Am Römerhof wird in Nied keineswegs als Ersatz für
eine eigene Schule gesehen. Der Standort in der Oeserstraße wäre
verkehrstechnisch gut angebunden und zentral gelegen. Er wird immer mal wieder
aus der Bevölkerung heraus als Schulstandort vorgeschlagen. Es wäre gut, sich
bei Antworten wenigstens auf eine gründliche Prüfung berufen zu können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1094
Aktenzeichen: 61 0