Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend
Vorlagentyp: V
Begründung
Es handelt sich um Beschwerden von Anwohnern. Es besteht Verständnis für eine temporäre Reduktion der Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Straßenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Straßen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Leider konnten weder Mainova noch das Bürgeramt Auskunft geben. Die Entscheidung liegt bei der Stadt, aber es weiß keiner einen Ansprechpartner.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.09.2023, V 755
entstanden aus Vorlage:
OF 669/2 vom
02.03.2022 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im
Südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu
geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich
der Wohngebiete und Nebenstraßen, der zwischen Senckenberganlage,
Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert-Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch
gedimmt bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke.
Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür
aufführen. Begründung: Es handelt sich um Beschwerden von Anwohnern. Es
besteht Verständnis für eine temporäre Reduktion der Beleuchtung wegen der
Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am
Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings-
und Sommermonaten kann die Straßenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet
werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen
Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die
gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbruch der
Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Straßen wirken auch
präventiv gegen etwaige Drogendealer. Leider konnten weder Mainova noch das
Bürgeramt Auskunft geben. Die Entscheidung liegt bei der Stadt, aber es weiß
keiner einen Ansprechpartner. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2025, ST 282
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2
am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2
am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2
am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2
am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2
am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2
am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2
am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2
am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0