Weiternutzung der Turnhalle in der Villa Kleyer
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Kann die Turnhalle in der Villa Kleyer in der Wiesenhüttenstraße nach Beendigung der Zwischennutzung durch die Kindertagesstätte wieder vom Internationalen Kinderhaus als Turnhalle genutzt werden?
- Wenn ja, wann ist eine Nutzung wieder möglich?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, welche alternativen Sportmöglichkeiten werden dem Internationalem Kinderhaus in der Nähe des Standortes zur Verfügung gestellt?
Begründung
In der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4070, wurde gefordert, dass die Turnhalle der Villa Kleyer ab sofort so lange den beiden Jugendeinrichtungen für die Kinder zur Verfügung steht, bis die Kita in die Villa Kleyer umziehen kann. Die Zwischennutzung der Villa Kleyer stellt - bei aller Notwendigkeit - bereits jetzt eine außerordentliche Belastung für das unterversorgte Quartier dar, die nach Abschluss der Baumaßnahmen unbedingt beendet werden muss. Das Bahnhofsviertel ist jedenfalls mit kindgerechten Spiel- und Sportmöglichkeiten deutlich unterversorgt. Freiflächen sind kaum vorhanden.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
25
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
26
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
27
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
28
OBR 1
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle