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Aufzug Heddernheimer Steg

Vorlagentyp: V

Begründung

Heddernheimer Steg Die Umbauarbeiten für den mobilitätsgerechten Aufzug am Heddernheimer Steg ruhen nun schon mehrere Monate. Gleichzeitig hat inzwischen ein Einzelhandelsgeschäft in Heddernheim geschlossen, sodass dadurch verstärkt bzw. noch weitere Bewohner von Heddernheim (insbesondere ältere Mitbürger/innen) den Heddernheimer Steg benutzen, um im Nordwestzentrum einzukaufen. Die Nutzung des Heddernheimer Steges in der derzeitigen Form ist ein unhaltbarer Zustand.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2011, V 70 entstanden aus Vorlage: OF 58/8 vom 24.07.2011 Betreff: Aufzug Heddernheimer Steg Die Umbauarbeiten für den mobilitätsgerechten Aufzug am Heddernheimer Steg ruhen nun schon mehrere Monate. Gleichzeitig hat inzwischen ein Einzelhandelsgeschäft in Heddernheim geschlossen, sodass dadurch verstärkt bzw. noch weitere Bewohner von Heddernheim (insbesondere ältere Mitbürger/innen) den Heddernheimer Steg benutzen, um im Nordwestzentrum einzukaufen. Die Nutzung des Heddernheimer Steges in der derzeitigen Form ist ein unhaltbarer Zustand. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Aus welchem Grund mussten die Arbeiten am Heddernheimer Steg unterbrochen werden? Warum dauert die Arbeitspause so lange an? 2. Wann werden die Arbeiten am Heddernheimer Steg fortgesetzt? Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein? Wann wird der mobilitätsgerechte Aufzug nutzbar sein? 3. Ist es möglich, während der Zeit des Arbeitsstillstandes die Fußtreppe wieder zu öffnen? Begründung: Durch die begonnen Arbeiten ist für die Bürgerinnen und Bürger die Benutzung des Heddernheimer Steges erschwert. Zusätzlich ruhen die Arbeiten ohne erkennbaren Grund schon längere Zeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 673 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6

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