Aufzug Heddernheimer Steg
Vorlagentyp: V
Begründung
Heddernheimer Steg Die Umbauarbeiten für den mobilitätsgerechten Aufzug am Heddernheimer Steg ruhen nun schon mehrere Monate. Gleichzeitig hat inzwischen ein Einzelhandelsgeschäft in Heddernheim geschlossen, sodass dadurch verstärkt bzw. noch weitere Bewohner von Heddernheim (insbesondere ältere Mitbürger/innen) den Heddernheimer Steg benutzen, um im Nordwestzentrum einzukaufen. Die Nutzung des Heddernheimer Steges in der derzeitigen Form ist ein unhaltbarer Zustand.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.08.2011, V 70
entstanden aus Vorlage:
OF 58/8 vom 24.07.2011
Betreff: Aufzug
Heddernheimer Steg Die Umbauarbeiten für den mobilitätsgerechten Aufzug
am Heddernheimer Steg ruhen nun schon mehrere Monate. Gleichzeitig hat
inzwischen ein Einzelhandelsgeschäft in Heddernheim geschlossen, sodass dadurch
verstärkt bzw. noch weitere Bewohner von Heddernheim (insbesondere ältere
Mitbürger/innen) den Heddernheimer Steg benutzen, um im Nordwestzentrum
einzukaufen. Die Nutzung des Heddernheimer Steges in der derzeitigen Form ist
ein unhaltbarer Zustand. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den
Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Aus welchem Grund mussten die Arbeiten am
Heddernheimer Steg unterbrochen werden? Warum dauert die Arbeitspause so
lange an? 2. Wann werden die Arbeiten am Heddernheimer Steg
fortgesetzt? Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein? Wann wird der
mobilitätsgerechte Aufzug nutzbar sein? 3. Ist es möglich, während der Zeit des
Arbeitsstillstandes die Fußtreppe wieder zu öffnen? Begründung: Durch die begonnen Arbeiten ist für die Bürgerinnen
und Bürger die Benutzung des Heddernheimer Steges erschwert. Zusätzlich ruhen
die Arbeiten ohne erkennbaren Grund schon längere Zeit. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.05.2012, ST 673
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8
am 19.04.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6